Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) ist eine Online-Plattform, über die Sie Ihre Anliegen direkt an die Stadtverwaltung Schmölln senden können. Ihre Vorteile auf einen Blick.
Vor der erstmaligen Nutzung von ThAVEL ist die Erstellung eines Service-Kontos erforderlich. Hier erfahren Sie mehr über die Registrierung.
Bei technischen Fragen zur Anmeldung des Service-Kontos hilft Ihnen das TLRZ Service Center unter support(at)servicecenter.thueringen.de gerne weiter.
Die Hinweise zum Datenschutz für die angebotenen Online-Leistungen der Stadt Schmölln finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen.
Folgende Online-Anträge können Sie bereits nutzen:
Bauverwaltung
Einwohnermeldeamt
- Meldebescheinigung beantragen (§ 18 BMG)
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG)
- Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (§ 45 BMG)
- Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (§ 51 BMG)
- Führungszeugnis beantragen
Gewerbeamt
Hundesteuer
Kindertagesstätten (Kita)
- Hinweise zur Bearbeitung
- Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindereinrichtung
- Abmeldung eines Kindes in einer Kindereinrichtung
- Änderungsmeldung an die Kita-Verwaltung
- Beleganforderung/-nachforderung über die Kita-Verwaltung
Ordnungsamt
Standesamt
- Hinweise zur Bearbeitung
- Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister anfordern
- Eheurkunde/Auszug aus dem Eheregister anfordern
- Lebenspartnerschaftsurkunde/Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern
- Sterbeurkunde/Auszug aus dem Sterberegister anfordern
Verkehrsbehörde
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Baumaßnahmen
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum § 45 StVO
- Verlängerung/Nachtrag einer bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. Sondernutzung
- Parkerleichterung (blau) für schwerbehinderte Menschen (Merkmale "aG" und "BL")
- Parkerleichterung (orange) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Hauptamt
Kita-Verwaltung
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe A+
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe A
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe B
Informationen nach Art 13/14 DSGVO
Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindertagesstätte (altes Formular)
SEPA-Lastschriftmandat Kita-Gebühren
SEPA-Lastschriftmandat Essengeld (nur für Kita "Rasselbande" in Nöbdenitz)
Verkehrsbehörde
Antrag Hindernisse im Verkehrsraum (altes Formular)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Antrag Befreiung Gurtpflicht, Helmpflicht
Antrag Behindertenparkkarte aG, BI (altes Formular)
Antrag Behindertenparkkarte, NICHT aG (altes Formular)
Antrag Parkkarte Handwerker, Sozialer Dienst
Antrag Schleppen von Fahrzeugen
Antrag auf Sondernutzung für Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (altes Formular)
Antrag Sonntagfahrverbot, FerienreiseVO
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Der Gebrauch von öffentlichen Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Stadt Schmölln.
Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Schmölln zu beantragen.
Die Sondernutzung kann nicht über das Kalenderjahr hinaus beantragt werden (max. Zeitraum 01.01. - 31.12. des Kalenderjahres).
Ordnungsamt
Anmeldung einer Veranstaltung nach § 42 Thüringer Ordnungsbehördengesetz
Hunde
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
Ebenso ist er verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Vordruck Anzeige der Kennzeichnung und des Versicherungsabschlusses für einen Hund
Anmeldung eines Hundes (altes Formular)
Für Neuanmeldungen aus den Gemeinden Altkirchen, Wildenbörten, Lumpzig, Nöbdenitz, Drogen, Dobitschen und deren Ortsteile bitte nicht das Formular der Stadt Schmölln und deren Ortsteile verwenden.
Derzeit gibt es noch unterschiedliche Hundesteuersatzungen und damit verschiedene Gebühren und Steuersätze. Deshalb nutzen Sie bitte das Anmeldeformular für die Hundesteuer OHNE DIE ANGABE VON STEUERSÄTZEN. Die entsprechende Zuordnung erfolgt im Steueramt anhand der Adresse der Hundehalterin oder Hundehalter.
Anmeldung eines Hundes OHNE DIE ANGABE VON STEUERSÄTZEN
Abmeldung eines Hundes (altes Formular)
Antrag auf Benutzung von Standorten im öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus
Plakatierung / Kurzzeítwerbung / Anbringung von Spannbändern
Einwohnermeldeamt
Entsprechend § 19 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Es ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen. Wird ins eigengenutzte Eigenheim / Eigentumswohnung eingezogen ist die Erklärung ebenfalls abzugeben.
Formular Wohnungsgeberbestätigung
Durch die Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Bei Problemen und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 034491 76-190 oder 76-189 oder persönlich im Hintergebäude des Rathauses, Markt 1 in 04626 Schmölln.
Ihr Einwohnermeldeamt
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
bei Ausweis- bzw. Passanträgen Minderjähriger
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlunsgssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Vereine und Freizeit
Formular Antrag Sporthallennutzung öffnen
Formular Änderungsmitteilung für Vereine öffnen
Antragsformular auf Gewährung eines Zuschusses durch die Stadt Schmölln
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Gewährung eines Zuschusses
Nachweis zur Verwendung des gewährten Zuschusses der Stadt Schmölln
nähere Informationen siehe auch unter Rathaus/Stadtverwaltung/Satzungen/Vereine
Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Weitergabe von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Vordruck Widerspruch zu Datenübermittlungen nach BMG öffnen
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schmölln die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder und persönlich unterzeichnet einzulegen bei
Stadtverwaltung Schmölln, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 04626 Schmölln
Der Widerspruch kann auch an die o.a. Anschrift übersandt bzw. im Einwohnermeldeamt persönlich gestellt und abgegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung (schriftlicher Widerruf) im Verantwortungsbereich der Stadt Schmölln und ihren Ortsteilen unbefristet. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelegte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht nochmals eingelegt werden.
Erhebung Straßenausbaubeiträge für die Jahre 1991 - 2003
Im September 2014 erfolgte der Versand der Bescheide für Straßenausbaubeiträge der Jahre 1991 bis 2003.
Aufruf zur Mithilfe im Rahmen der Alarm- und Einsatzplanung Hochwasser
Nach § 90 Thüringer Wassergesetz haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet sind einen gemeindlichen Wasserwehrdienst einzurichten und eine Wasserwehrsatzung zu erlassen.
Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger deren Häuser vom Hochwasser unmittelbar betroffen sind gebeten, nachfolgenden Vordruck auszufüllen und an die Stadtverwaltung Schmölln, Ordnungsamt, Markt 1 in Schmölln zurückzusenden (alternativ: Einwurf in Briefkasten Rathaus, per FAX an 76-184 oder E-Mail ordnungsamt(at)schmoelln.de).
Es wird versichert, dass die Daten absolut vertraulich (nur zum Zwecke der Erarbeitung der Alarm- und Einsatzplanung durch Stadtverwaltung und Freiwillige Feuerwehr Schmölln) verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.