Corona-Hilfen

Corona Ü III-Zwischenkredit

Ab sofort können Sie den Corona Ü III-Zwischenkredit beantragen. Dieser Zwischenkredit hilft bis zur Abschlags- und Auszahlung der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, für die grundsätzlich die Antragsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - Dritte Phase (Ü III) vorliegen und die bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III/ Neustarthilfe einen Zwischenkredit benötigen.

Alle Förderprogrammdetails finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.

Corona-Schnelltestzentrum in Aue/Crimmitschau

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. So auch die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Seit dem 06.01.2021 gibt es in Aue/Crimmitschau ein Corona-Schnelltestzentrum. Personen ohne Symptomen wird angeboten, nach RKI-Richtlinien entsprechende COVID-19 Antigenuntersuchung durchführenzu lassen. Dabei werden ausschließlich von der BfArM zugelassene ANTIGEN SCHNELLTESTs verwendet. Innerhalb von 15 Minuten erhalten Sie ein sicheres Testergebnis.

Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter mit Wohnsitz in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik oder bei dienstlichen Reisen in ein ausländisches Risikogebiet, sich (nach §3 Absatz 2 Nummer 3 der sächsischen Quarantäne-Schutzverordnung) ab dem 11.01.2021 regelmäßigen Testungen, mindestens zweimal wöchentlich, unterziehen müssen.

Für weitere Informationen und zur Kontaktaufnahme besuchen Sie die Webseite: www.schnelltestzentrum-covid.de oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)schnelltestzentrum-covid.de. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, unter 03762-9476899.

Corona-Krise: Aktuelle Herausforderungen - eine Unternehmensbefragung

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Gewerbetreibende,

um Ihre derzeitige Situation besser einschätzen sowie Hilf- und Unterstützungsvorschläge ableiten zu können, beteiligen Sie sich bitte an dieser freiwilligen Befragung.

Bitte senden Sie den Fragebogen bis zum 31.01.2021 zurück per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)schmoelln.de oder per Fax an 034491 76-110

Hier geht es zur Befragung: Aktuelle Herausforderungen - eine Unternehmensbefragung

Thüringer Aufbaubank als Anlaufstelle

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die 16 Länder zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Für bestimmte Branchen beinhaltet diese Entscheidung auch temporäre Schließungen.

Viele der betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch wirtschaftlich geschwächt in Folge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Frühjahr. Deshalb wird der Bund sie schnell und umfangreich unterstützen. Es werden daher kurzfristig sehr zielgerichtete Hilfen bereitgestellt, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgehen.

Informationen hierzu finden Sie immer aktuell auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Die Wirtschaftsförderung informiert: Sondervermögen „Corona“

In der folgenden Übersicht finden Sie Informationen und entsprechende Weiterleitungen zu den Förderrichtlinien zur Verausgabung des Sondervermögens "Corona" im Freistaat.

Zur Webseite: https://corona.thueringen.de/sondervermoegen

Sachstände bei Mittelabfluss und Mittelbindung im Corona-Sondervermögen (Excel-Dokument)

Wirtschaft

Die Förderrichtlinien sind unter nachfolgenden Internet Links zu finden:

Thüringer Aufbaubank: Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Thüringer Aufbaubank: Ergänzungsprogramm Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen

Thüringer Aufbaubank: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Thüringer Aufbaubank: Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Eine Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie zur Soforthilfe Corona ist seit dem 31. Mai 2020 nicht mehr möglich. Die Auszahlungen endeten zum 31. Juli 2020. Für die Soforthilfe gibt es auf der Seite der Thüringer Aufbaubank keine Webseite mehr, da das Programm ausgelaufen ist.

Informationen des Bundes

Die Wirtschaftsförderung informiert: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet.

Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, können sich auf der Seite registrieren, um danach die Anträge online zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren."
Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann wo einen Antrag stellen?

1. Antragsberechtigte: sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gewährleistet, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatznicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigen.

2. Umfang der Überbrückungshilfe: Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
- 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
- 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50% im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

3. Antragstellung und Nachweise: Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.
Sofern der beantragte Betrag der Überbrückungshilfe nicht höher als 15.000 Euro für drei Monate ist, kann der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung vornehmen.
Trotzdem sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, prüfen, ob sich für sie die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers tatsächlich lohnt.

4. Auszahlung über die Länder: Die Länder haben die Umsetzung und

Auszahlung der Hilfen übernommen.

5. Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31. August 2020

bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

6. Verhältnis zu anderen Hilfen: Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.

Die Wirtschaftsförderung informiert über den „ThEx AWARD - Thüringer Gründerpreis 2020“

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,liebe Gründerinnen und Gründer,

für den Thüringer Gründerpreis können gern Bewerbungen/Vorschläge abgegeben werden.

Alle Ideengeber, Durchstarter und Nachfolger rufe ich auf, sich für den ThEx Award zu bewerben.

Die Bewerbung ist bis 09. September 2020 möglich.

Alle Infos zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsformulare finden Sie unter:

www.thex-award.de für die Kategorien:

  • Ideenhaber
  • Durchstarter
  • Nachfolge

Der ThEx Award ist eine Auszeichnung für Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Rahmen des Wettbewerbs werden herausragende Ideen und Leistungen von Unternehmerinnen/Unternehmern, besonderes Engagement und erfolgreich umgesetzte Unternehmensnachfolge gewürdigt.

Am 14.10.2020 werden in einer Jurysitzung die besten 10 Einreichungen ermittelt und am 19.11.2020 erfolgt dann die Prämierung im Rahmen des Thüringer Gründertages.

Flyer zum Award: Flyer ThEx AWARD

Nur Mut und ran an die Bewerbung. Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Carmen Herbig
Wirtschaftsförderung Stadt Schmölln

Die Wirtschaftsförderung informiert

Die Thüringer Stärken liegen im verarbeitenden und industriellen Sektor. Auf Grund der weltweiten Verwerfungen geraten auch die Lieferketten der Thüringer Produzenten zunehmend unter Stress, so dass zusätzlich Marktanteile, Umsätze und Arbeitsplätze gefährdet werden. Daher bieten wir Ihnen die Nutzung von Local Sourcing unterstützend an.

Local Sourcing ist ein Selbstbedienungsangebot für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Industrienahen Dienstleistungen. Diese Datenbank wird uns von der LEG Thüringen zur Verfügung gestellt und verschafft einen Überblick über

  • Produkte/Dienstleistungen
  • Technologische Fähigkeiten
  • Absatzgebiete
  • Netzwerke

Mit Hilfe dieser Datenbank finden Sie Lösungsansätze für drohende Lieferausfälle und sie dient der Sicherung von Arbeitsplätzen.

Zur Datenbank: https://www.leg-thueringen.de/local-sourcing

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