Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht nach § 26 ThürFischG). Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen. 

ACHTUNG: Es ist in jedem Fall ein Vor-Ort-Termin im Gewerbeamt zur Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin über unseren Bürgerservice unter 034491 76-0 oder schreiben Sie uns an gewerbeamt@schmoelln.de.

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung
- Personalausweis
- Passbild
 

Bearbeitungsgebühren

Jahresfischereischein: 8,00 € (Gebühr) + 10,00 € (Fischereiabgabe) 
Fünfjahresfischereischein
: 15,00 € (Gebühr) + 30,00 € (Fischereiabgabe) 
Zehnjahresfischereischein
: 20,00 € (Gebühr) + 50,00 € (Fischereiabgabe) 
Fischereischein auf Lebenszeit
: 45,00 € (Gebühr) + 200,00 € (Fischereiabgabe) 
Jugendfischereischein: 
5,00 € (Gebühr) + 7,00 € (Fischereiabgabe) 
Vierteljahresfischereischein
: 10,00€ (Gebühr) + 15,00 € (Fischereiabgabe)
Ausstellung einer Zweitschrift: 8,00 € (Gebühr)
 

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Fischereischeine - Informationen nach Art. 13 DSGVO.pdf (28 KB)

Antrag