Übersicht der aktuellen Beteiligungsverfahren
Bekanntmachung über die Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Schmölln
- Wärmeplan 2045
Dateigröße: 37.4 MB - Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Schmölln
Dateigröße: 9.2 MB
Um einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten zu können, ist es erforderlich, dass Potentiale für eine moderne, belastbare und wirtschaftliche Wärmeversorgung für Schmölln aufgezeigt werden. Durch die Erarbeitung des Fokuskonzeptes kommunale Wärmeplanung (KWP) soll eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie in den einzelnen Stadtgebieten langfristig eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreicht und die Umsetzung von Maßnahmen zur Umstellung hin zur treibhausgasneutralen Versorgung mit Wärme beschleunigt werden kann.
Das Projekt startete am 01.10.2024 und endet mit Abgabe des Verwendungsnachweises am 31.08.2026. Am 09.06.2026 fand bereits die Vorstellung des Entwurfes der KWP als öffentlichen Informationsveranstaltung im Sparkassensaal in Schmölln statt.
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Schmölln wird gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Wärmeplankarte offengelegt. Die Karte zeigt die räumliche Bewertung des Sanierungsbedarfs, die bestehende Struktur der Wärmeversorgung sowie Gebiete mit besonderem Prüfbedarf für zukünftige Versorgungsoptionen. Sie bildet eine zentrale Grundlage, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren vor Ort einen transparenten Überblick über die energieplanerischen Zielrichtungen in Schmölln zu geben.
Hiermit erfolgt die Öffentlichen Bekanntmachung des Wärmeplans mit der Möglichkeit zum vorliegenden kommunalen Wärmeplan eine Stellungnahme abzugeben.
Die Planunterlagen zur kommunalen Wärmeplanung, bestehend aus dem Plan und dem Endbericht sind
vom 07.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026
unter der Webadresse:
https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bürgerservice der Stadtverwaltung Schmölln, Amtsplatz 3 in 04626 Schmölln während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: kwp-schmoelln@i-kre.de oder leitung-bauamt@schmoelln.de).
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
gez. Sven Schrade
Bürgermeister der Stadt Schmölln
Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmölln „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Zschernitzsch“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 den Beschluss (Beschluss-Nr. 0299/2026) zur Einleitung des Verfahrens für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Zschernitzsch“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Gegenstand der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes Photovoltaik zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung und des Betriebes einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Weißbach. Das Änderungsgebiet hat eine Fläche von ca. 25,9 Hektar.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zschernitzsch“.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht werden
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026
unter der Webadresse:
https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bürgerservice der Stadtverwaltung Schmölln, Amtsplatz 3 in 04626 Schmölln während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: leitung-bauamt@schmoelln.de).
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
gez. Sven Schrade
Bürgermeister der Stadt Schmölln
- Planzeichung Bebauungsplanz "Solarpark Zschernitzsch"
Dateigröße: 0.9 MB - 13. Änderung Flächennutzungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Zschernitzsch“
Dateigröße: 3.6 MB
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln - Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes („Triftweg“)
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat mit Beschluss Nr. B 0347/2026 vom 25.06.2026 den zur Auslegung bestimmten Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes („Triftweg“) der Stadt Schmölln vom 03.02.2026, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text beschlossen sowie die dazugehörige Begründung vom 03.02.2026 gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, also ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, durchgeführt
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmölln („Triftweg) vom 03.02.2026, dessen Begründung und die diesem Entwurf zu Grunde liegenden Vorschriften werden innerhalb der
Veröffentlichungsfrist vom 06. Juli 2026 bis zum 14. August 2026
im Internet unter: https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der o. g. Unterlagen im Bürgerservice der Stadt Schmölln, Amtsplatz 3, 04626 Schmölln
innerhalb der nachfolgend genannten Zeiten:
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. Stellungnahmen zum Entwurf vom 03.02.2026 während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3. dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.02.2026 der Stadt Schmölln ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmölln beraten und entschieden.
Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten:
(Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadtverwaltung Schmölln, Bürgermeister der Stadt Schmölln, Markt 1, 04626 Schmölln
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13, Abs. 1 lit. b DS-GVO):
Stadtverwaltung Schmölln,
Tel.: 034491 76-123,
E-Mail-Adresse: datenschutz@schmoelln.de
Zweck der Datenverarbeitung ist ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmölln.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13, Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 16 Abs. 1, ThürDSG): §§ 6 bis 28 sowie 34 und 35 BauGB
Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO): Ihre personenbezogenen Daten erhalten das Landratsamt des Landkreises Altenburger Land gem. § 21 Abs. 3 ThürKO.
Dauer der Speicherung:
Die konkrete Speicherdauer kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht angegeben werden. Daher werden die Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für das Verfahren der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.
Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO):
Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von den Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Es besteht ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
gez.
Sven Schrade
Bürgermeister der Stadt Schmölln
- Planzeichenentwurf Entwurf 10. Änderung FNP
Dateigröße: 1.1 MB - Begründung zu den Beteiligungen
Dateigröße: 1 MB - Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen
Dateigröße: 2.6 MB
Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißbach“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 mit der Beschluss-Nummer 0298/2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißbach“ gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Für die Stadt Schmölln gibt es einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 14.06.2014. Es handelt sich hier um ein Parallelverfahren, bei dem gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden kann. Der Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 05.03.2026 mit der Beschluss-Nummer 0297/2026.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Bundesautobahn A 4, gelegen in der Flur 2 der Gemarkung Weißbach die Flurstücke 64/5, 67/5 und Teile der Flurstücke 68/6 und 69/2 sowie in der Flur 3 der Gemarkung Weißbach die Flurstücke 50/2, 50/3, 50/5, 51/2, 52/2, 53/3, 54/3, 55, 56/3 und Teile der Flurstücke 54/2, 56/2, 57/3, 47/2, 48/2, 49/2, 67, 59, 60, 62, 63, 64, 65 und 66. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 33,6 Hektar. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Gutachten zu Avifaunistische Untersuchungen werden
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026
unter der Webadresse:
https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
- Planzeichnung Weißbach
Dateigröße: 3.2 MB - Begründung Weißbach
Begründung Weißbach
Dateigröße: 1.5 MB - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Weißbach"
Dateigröße: 241 KB - Avifaunistische und herpetofaunistische Untersuchungen zur geplanten PV-Anlage (Planfläche) Weißbach/Schmölln
Dateigröße: 4.7 MB
Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmölln „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Weißbach“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 den Beschluss (Beschluss-Nr. 0297/2026) zur Einleitung des Verfahrens für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Weißbach“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Gegenstand der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes Photovoltaik zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung und des Betriebes einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Weißbach. Das Änderungsgebiet hat eine Fläche von ca. 33,6 Hektar.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißbach“.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht werden
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026
unter der Webadresse:
https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bürgerservice der Stadtverwaltung Schmölln, Amtsplatz 3 in 04626 Schmölln während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: leitung-bauamt@schmoelln.de).
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
gez. Sven Schrade
Bürgermeister der Stadt Schmölln
- Planzeichnung Weißbach
Dateigröße: 670 KB - 12. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Schmölln - "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Weißbach"
Dateigröße: 3.2 MB
Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zschernitzsch“gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 mit der Beschluss-Nummer 0300/2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zschernitzsch“ gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Für die Stadt Schmölln gibt es einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 14.06.2014. Es handelt sich hier um ein Parallelverfahren, bei dem gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden kann. Der Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 05.03.2026 mit der Beschluss-Nummer 0299/2026.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Zschernitzsch, gelegen in der Flur 2 der Gemarkung Zschernitzsch Teile der Flurstücke 34, 35/12, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69 und 70. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 25,9 Hektar. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Gutachten zu Avifaunistische Untersuchungen werden
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026
unter der Webadresse:
https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
- Planzeichnung Zschernitzsch
Dateigröße: 2.6 MB - Begründung Zschernitzsch
Dateigröße: 1.6 MB - Avifaunistische und herpetofaunistische Untersuchungen zur geplanten PV-Anlage (Planfläche) Zschernitzsch/Schmölln
Dateigröße: 115 KB - Kartierungen Zschernitzsch
Dateigröße: 4.1 MB
Kommunale Wärmeplanung – Schmöllns Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung
Um einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten zu können, ist es erforderlich, dass Potentiale für eine moderne, belastbare und wirtschaftliche Wärmeversorgung für Schmölln aufgezeigt werden. Durch die Erarbeitung des Fokuskonzeptes kommunale Wärmeplanung (KWP) soll eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie in den einzelnen Stadtgebieten langfristig eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreicht und die Umsetzung von Maßnahmen zur Umstellung hin zur treibhausgasneutralen Versorgung mit Wärme beschleunigt werden kann.
Das Projekt startete am 01.10.2024 und endet am 30.06.2026.
Förderkennzeichen: 67K28747
Der vorläufige Entwurf des Wärmeplans ist hier einsehbar:
- Karte des Wärmeplans
Dateigröße: 27.4 MB
Anmerkungen und Rückmeldungen senden Sie gerne an: kwp-schmoelln@i-kre.de
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Schmölln wird gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Wärmeplankarte offengelegt. Die Karte zeigt die räumliche Bewertung des Sanierungsbedarfs, die bestehende Struktur der Wärmeversorgung sowie Gebiete mit besonderem Prüfbedarf für zukünftige Versorgungsoptionen. Sie bildet eine zentrale Grundlage, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren vor Ort einen transparenten Überblick über die energieplanerischen Zielrichtungen in Schmölln zu geben.
Erläuterung der Legende
Die Karte enthält folgende thematische Darstellungen:
Erhöhter Sanierungsbedarf (schwarz-gestreifte Schraffur): Flächen, in denen ein überdurchschnittlicher energetischer Sanierungsbedarf identifiziert wurde. Diese Bereiche weisen typischerweise Gebäude mit hohem Wärmeverbrauch oder geringem energetischem Standard auf. Sie sind wichtige Zielräume für Effizienzmaßnahmen und Gebäudesanierung.
Dezentrale (Blau): Gebiete, in denen die weitere Versorgung vor allem über individuelle oder gebäudeweise Systeme vorgesehen ist.
Kaltes Wärmenetz (Bestand) (Dunkelorange): Bereiche, in denen bereits heute das kalte Wärmenetz vorhanden ist.
Warmes Wärmenetz (Bestand) (Dunkelrot): Bereiche, in denen bereits heute das warme Wärmenetz vorhanden ist.
Prüfgebiet kaltes Wärmenetz (Hellorange): Flächen, in denen untersucht wird, ob ein wirtschaftlicher und technisch sinnvoller Ausbau des kalten Wärmenetzes möglich ist.
Prüfgebiet warmes Wärmenetz (Hellrot): Flächen, in denen untersucht wird, ob ein wirtschaftlicher und technisch sinnvoller Ausbau des warmen Wärmenetzes möglich ist.
Prüfgebiet (Grau): Gebiete mit bestehendem Erdgasnetz, in denen die Art der Versorgung noch geprüft werden muss.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Gesetzliche Grundlage
Wärmeplanungsgesetz (WPG): Dieses Gesetz regelt die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Städte in der Größe von Schmölln (unter 100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2028 mit ihrem Wärmeplan fertig sein. Das WPG verpflichtet Kommunen, den Wärmebedarf und die vorhandenen Wärmequellen zu analysieren. Mit Hilfe des Wärmeplans sollen erneuerbare Energien gefördert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, betrachtet aber auch die Energieplanung als Ganzes. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude.
Die Kommune spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Sie ist verantwortlich für die räumliche Planung, besitzt die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und ist oft Inhaberin der Wegerechte sowie Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge kann die Kommune maßgeblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Unternehmen für das Thema zu sensibilisieren. Letztlich kann die Kommune die Wärmewende gezielt unterstützen, indem sie quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Mittel zur Wärmeverteilung fördert. Für das gute Fernwärmenetz werden bereits Transformationspfade erstellt um dieses auf eine gänzlich treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen und ggf. zu erweitern.
Beteiligung am Erstellungsprozess
Planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt Schmölln. Ihr obliegt die federführende Organisation und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung u.a. aus den Bereichen Stadtentwicklung, Energiemanagement, Geoinformation und Statistik beteiligt.
Weiterhin sind relevante Akteure wie Schornsteinfeger, Netzbetreiber, städtische Wohnungsgesellschaften sowie Interessensvertreter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern eingebunden. Zentraler Partner sind die Stadtwerke Schmölln, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht. Auftragnehmer zu Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung ist das Institut für klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung (ikre) aus Erfurt (i-kre.de)
Projektablauf und Zeitplan
Eine kommunale Wärmeplanung ist durch vier wesentliche Projektschritte gekennzeichnet. Nach der Erstellung einer Bestandsanalyse zur aktuellen Wärmeversorgung und dem derzeitigen Wärmeverbrauch, folgt die Erhebung der Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Potenziale werden im Rahmen einer Szenarienentwicklung miteinander verschnitten und in einen zeitlichen Umsetzungsplan eingeordnet (Zielszenario). Damit für die weiteren Planungen und Umsetzungen erforderliche Rahmenbedingungen geschaffen sind, wird zum Schluss eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplänen erstellt. Geplant ist die Veröffentlichung zur Einsichtnahme und Einreichung von Stellungnahmen und Anregungen im Mai 2026. Nach Prüfung und Einarbeitung der Rückmeldungen erfolgt die Vorstellung im Stadtrat sowie eine öffentliche Infoveranstaltung.
Verwendung Ihrer Daten
Für die Bestandsanalyse der KWP können gebäudescharfe bzw. wohnungsscharfe Verbrauchswerte für Strom und Wärme verwendet werden, welche möglicherweise Rückschlüsse auf individuelle Verbräuche ermöglichen. Aber auch demografische Informationen über Leerstand und Altersstruktur in bestimmten Gebieten werden als Datengrundlage herangezogen. Die personenbezogenen Daten werden durch die Stadt Schmölln sowie die beteiligten Akteure unter strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig eine effiziente Planung zu ermöglichen. Darüber hinaus legt das Wärmeplanungsgesetzt Anforderungen an die Anonymisierung und Aggregierung, also die Zusammenfassung Ihrer Daten fest, sodass im fertigen Wärmeplan keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte geschlossen werden können.
Nähere Informationen zu den Beteiligungsverfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dient zum einen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Dabei sollen die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen (Planungsalternativen) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, die auch die Umweltbelange erfassen, vorgestellt werden. Zum anderen dient die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Anhörung, d. h. den Bürgerinnen und Bürgern wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Gemeinde zur Vorbereitung der bauleitplanerischen Entscheidung. Hierzu muss sie sich soweit wie möglich Informationen verschaffen, die planungsrechtlich von Belang sind und der Abwägung dienen. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit soll gewährleistet werden, dass die Bürger und Bürgerinnen am planerischen Entscheidungsprozess teilhaben und ihnen damit ermöglicht wird, dass sie ihre Rechte wahrnehmen und ihre Belange und Vorstellungen in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen. (siehe § 3 ff. BauGB).
Das förmliche Auslegungsverfahren dient dazu, die Öffentlichkeit nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr förmlich über die konkreten Planungsabsichten der Gemeinde zu unterrichten und die Planung zur Diskussion zu stellen. Die Bürger haben dann die Möglichkeit zu prüfen, ob ihre Anregungen, die sie im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB erhoben haben, berücksichtigt wurden. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bisher keine Anregungen zur Planung vorgebracht haben, können sich im förmlichen Auslegungsverfahren äußern.
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der öffentlichen Auslegung.
Soweit nichts anders bestimmt wird, kann jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben, unabhängig davon ob er Eigentümer, Mieter, oder einfach nur Bürger der Stadt Schmölln oder der EU ist. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte schriftlich oder per Mail an die Stadtverwaltung Schmölln. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden sorgfältig erfasst, gewichtet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nicht fristgerecht vorgebrachte Belange können dem Gesetz nach unberücksichtigt bleiben. Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den gewählten Stadtrat am Ende des Planverfahrens. Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern mitgeteilt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln
Bauamt
- Adresse: Markt 1, 04626 Schmölln
- Telefon: 034491 76-161
- Telefax: 034491 76-110
- E-Mail: bauverwaltung@schmoelln.de
- Website: https://www.schmoelln.de


