Übersicht der aktuellen Beteiligungsverfahren

Kommunale Wärmeplanung – Schmöllns Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

Um einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten zu können, ist es erforderlich, dass Potentiale für eine moderne, belastbare und wirtschaftliche Wärmeversorgung für Schmölln aufgezeigt werden. Durch die Erarbeitung des Fokuskonzeptes kommunale Wärmeplanung (KWP) soll eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie in den einzelnen Stadtgebieten langfristig eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreicht und die Umsetzung von Maßnahmen zur Umstellung hin zur treibhausgasneutralen Versorgung mit Wärme beschleunigt werden kann.

Das Projekt startete am 01.10.2024 und endet am 30.06.2026.
Förderkennzeichen: 67K28747

Der vorläufige Entwurf des Wärmeplans ist hier einsehbar:

Anmerkungen und Rückmeldungen senden Sie gerne an: kwp-schmoelln@i-kre.de

Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Schmölln wird gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Wärmeplankarte offengelegt. Die Karte zeigt die räumliche Bewertung des Sanierungsbedarfs, die bestehende Struktur der Wärmeversorgung sowie Gebiete mit besonderem Prüfbedarf für zukünftige Versorgungsoptionen. Sie bildet eine zentrale Grundlage, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren vor Ort einen transparenten Überblick über die energieplanerischen Zielrichtungen in Schmölln zu geben.

Erläuterung der Legende

Die Karte enthält folgende thematische Darstellungen:

Erhöhter Sanierungsbedarf (schwarz-gestreifte Schraffur): Flächen, in denen ein überdurchschnittlicher energetischer Sanierungsbedarf identifiziert wurde. Diese Bereiche weisen typischerweise Gebäude mit hohem Wärmeverbrauch oder geringem energetischem Standard auf. Sie sind wichtige Zielräume für Effizienzmaßnahmen und Gebäudesanierung.

Dezentrale (Blau): Gebiete, in denen die weitere Versorgung vor allem über individuelle oder gebäudeweise Systeme vorgesehen ist.

Kaltes Wärmenetz (Bestand) (Dunkelorange): Bereiche, in denen bereits heute das kalte Wärmenetz vorhanden ist.

Warmes Wärmenetz (Bestand) (Dunkelrot): Bereiche, in denen bereits heute das warme Wärmenetz vorhanden ist.

Prüfgebiet kaltes Wärmenetz (Hellorange): Flächen, in denen untersucht wird, ob ein wirtschaftlicher und technisch sinnvoller Ausbau des kalten Wärmenetzes möglich ist.

Prüfgebiet warmes Wärmenetz (Hellrot): Flächen, in denen untersucht wird, ob ein wirtschaftlicher und technisch sinnvoller Ausbau des warmen Wärmenetzes möglich ist.

Prüfgebiet (Grau): Gebiete mit bestehendem Erdgasnetz, in denen die Art der Versorgung noch geprüft werden muss.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie

Gesetzliche Grundlage

Wärmeplanungsgesetz (WPG): Dieses Gesetz regelt die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Städte in der Größe von Schmölln (unter 100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2028 mit ihrem Wärmeplan fertig sein. Das WPG verpflichtet Kommunen, den Wärmebedarf und die vorhandenen Wärmequellen zu analysieren. Mit Hilfe des Wärmeplans sollen erneuerbare Energien gefördert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, betrachtet aber auch die Energieplanung als Ganzes. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude.

Die Kommune spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Sie ist verantwortlich für die räumliche Planung, besitzt die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und ist oft Inhaberin der Wegerechte sowie Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge kann die Kommune maßgeblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Unternehmen für das Thema zu sensibilisieren. Letztlich kann die Kommune die Wärmewende gezielt unterstützen, indem sie quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Mittel zur Wärmeverteilung fördert. Für das gute Fernwärmenetz werden bereits Transformationspfade erstellt um dieses auf eine gänzlich treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen und ggf. zu erweitern.

Beteiligung am Erstellungsprozess

Planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt Schmölln. Ihr obliegt die federführende Organisation und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung u.a. aus den Bereichen Stadtentwicklung, Energiemanagement, Geoinformation und Statistik beteiligt.

Weiterhin sind relevante Akteure wie Schornsteinfeger, Netzbetreiber, städtische Wohnungsgesellschaften sowie Interessensvertreter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern eingebunden. Zentraler Partner sind die Stadtwerke Schmölln, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht. Auftragnehmer zu Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung ist das Institut für klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung (ikre) aus Erfurt (i-kre.de)

Projektablauf und Zeitplan

Eine kommunale Wärmeplanung ist durch vier wesentliche Projektschritte gekennzeichnet. Nach der Erstellung einer Bestandsanalyse zur aktuellen Wärmeversorgung und dem derzeitigen Wärmeverbrauch, folgt die Erhebung der Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Potenziale werden im Rahmen einer Szenarienentwicklung miteinander verschnitten und in einen zeitlichen Umsetzungsplan eingeordnet (Zielszenario). Damit für die weiteren Planungen und Umsetzungen erforderliche Rahmenbedingungen geschaffen sind, wird zum Schluss eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplänen erstellt. Geplant ist die Veröffentlichung zur Einsichtnahme und Einreichung von Stellungnahmen und Anregungen im Mai 2026. Nach Prüfung und Einarbeitung der Rückmeldungen erfolgt die Vorstellung im Stadtrat sowie eine öffentliche Infoveranstaltung.

Verwendung Ihrer Daten

Für die Bestandsanalyse der KWP können gebäudescharfe bzw. wohnungsscharfe Verbrauchswerte für Strom und Wärme verwendet werden, welche möglicherweise Rückschlüsse auf individuelle Verbräuche ermöglichen. Aber auch demografische Informationen über Leerstand und Altersstruktur in bestimmten Gebieten werden als Datengrundlage herangezogen. Die personenbezogenen Daten werden durch die Stadt Schmölln sowie die beteiligten Akteure unter strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig eine effiziente Planung zu ermöglichen. Darüber hinaus legt das Wärmeplanungsgesetzt Anforderungen an die Anonymisierung und Aggregierung, also die Zusammenfassung Ihrer Daten fest, sodass im fertigen Wärmeplan keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte geschlossen werden können.

 

Nähere Informationen zu den Beteiligungsverfahren

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dient zum einen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Dabei sollen die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen (Planungsalternativen) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, die auch die Umweltbelange erfassen, vorgestellt werden. Zum anderen dient die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Anhörung, d. h. den Bürgerinnen und Bürgern wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Gemeinde zur Vorbereitung der bauleitplanerischen Entscheidung. Hierzu muss sie sich soweit wie möglich Informationen verschaffen, die planungsrechtlich von Belang sind und der Abwägung dienen. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit soll gewährleistet werden, dass die Bürger und Bürgerinnen am planerischen Entscheidungsprozess teilhaben und ihnen damit ermöglicht wird, dass sie ihre Rechte wahrnehmen und ihre Belange und Vorstellungen in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen. (siehe § 3 ff. BauGB).

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Das förmliche Auslegungsverfahren dient dazu, die Öffentlichkeit nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr förmlich über die konkreten Planungsabsichten der Gemeinde zu unterrichten und die Planung zur Diskussion zu stellen. Die Bürger haben dann die Möglichkeit zu prüfen, ob ihre Anregungen, die sie im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB erhoben haben, berücksichtigt wurden. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bisher keine Anregungen zur Planung vorgebracht haben, können sich im förmlichen Auslegungsverfahren äußern.

Veröffentlichung im Internet

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der öffentlichen Auslegung.

Abgabe und Abwägung von Stellungnahmen

Soweit nichts anders bestimmt wird, kann jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben, unabhängig davon ob er Eigentümer, Mieter, oder einfach nur Bürger der Stadt Schmölln oder der EU ist. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte schriftlich oder per Mail an die Stadtverwaltung Schmölln. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden sorgfältig erfasst, gewichtet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nicht fristgerecht vorgebrachte Belange können dem Gesetz nach unberücksichtigt bleiben. Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den gewählten Stadtrat am Ende des Planverfahrens. Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern mitgeteilt.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Schmölln

Bauamt

Aufnahme des Schmöllner Rathauses mit umliegenden Gebäuden und dem davor liegenden Marktplatz