Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 mit Beschluss Nr. B 0946/2023 den Entwurf der „Standortkonzeption PV-Freiflächenanlagen“ und diesen zur Offenlage und zur Behördenbeteiligung bestimmt.
Ziel und Zweck der Standortkonzeption PV-Freiflächenanlagen:
Um eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten und eine Entscheidungsgrundlage bei Anfragen für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu haben, soll die kommunale Standortkonzeption PV-Freiflächenanlagen erstellt werden.
Diese Konzeption ermittelt Eignungsflächen auf Basis nachvollziehbarer Ausschlusskriterien, welche im Flächennutzungsplan dargestellt werden bzw. als sonstige städtebauliche Planung (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Durch die vorgesehene Offenlage und Behördenbeteiligung sollen zusätzliche Informationen zu Kriterien eingeholt und abgestimmt werden.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung liegt der Entwurf des Planes vom
20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023
im Bürgerservice der Stadt Schmölln, Amtsplatz 3, 04626 Schmölln
innerhalb der nachfolgend genannten Zeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Standortkonzeption PV-Freiflächenanlagen unberücksichtigt bleiben können.
Innerhalb der Auslegungsfrist kann der Entwurf der „Standortkonzeption PV-Freiflächenanlagen“ im Internet unter:
https://neu.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/oeffentlichkeitsbeteiligung
eingesehen werden.
Schmölln, den 23.10.2023
Sven Schrade, Bürgermeister
- Erläuterungsbericht Standortkonzeption PV-FFA
Dateigröße: 1.3 MB - Karte 1: rechtliche Ausschlussflächen (Schutzgebiete)
Dateigröße: 18 MB - Karte 2: planerische Ausschlussflächen - Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Dateigröße: 19.1 MB - Karte 3 :Realnutzungen
Dateigröße: 16.6 MB - Karte 4: Gesamtbewertung
Dateigröße: 18.7 MB
Nähere Informationen zu den Beteiligungsverfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dient zum einen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Dabei sollen die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen (Planungsalternativen) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, die auch die Umweltbelange erfassen, vorgestellt werden. Zum anderen dient die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Anhörung, d. h. den Bürgerinnen und Bürgern wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Gemeinde zur Vorbereitung der bauleitplanerischen Entscheidung. Hierzu muss sie sich soweit wie möglich Informationen verschaffen, die planungsrechtlich von Belang sind und der Abwägung dienen. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit soll gewährleistet werden, dass die Bürger und Bürgerinnen am planerischen Entscheidungsprozess teilhaben und ihnen damit ermöglicht wird, dass sie ihre Rechte wahrnehmen und ihre Belange und Vorstellungen in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen. (siehe § 3 ff. BauGB).
Das förmliche Auslegungsverfahren dient dazu, die Öffentlichkeit nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr förmlich über die konkreten Planungsabsichten der Gemeinde zu unterrichten und die Planung zur Diskussion zu stellen. Die Bürger haben dann die Möglichkeit zu prüfen, ob ihre Anregungen, die sie im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB erhoben haben, berücksichtigt wurden. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bisher keine Anregungen zur Planung vorgebracht haben, können sich im förmlichen Auslegungsverfahren äußern.
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der öffentlichen Auslegung.
Soweit nichts anders bestimmt wird, kann jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben, unabhängig davon ob er Eigentümer, Mieter, oder einfach nur Bürger der Stadt Schmölln oder der EU ist. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte schriftlich oder per Mail an die Stadtverwaltung Schmölln. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden sorgfältig erfasst, gewichtet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nicht fristgerecht vorgebrachte Belange können dem Gesetz nach unberücksichtigt bleiben. Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den gewählten Stadtrat am Ende des Planverfahrens. Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern mitgeteilt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln
Bauamt
- Adresse: Markt 1, 04626 Schmölln
- Telefon: 034491 76-161
- Telefax: 034491 76-110
- E-Mail: bauverwaltung@schmoelln.de
- Website: https://www.schmoelln.de
