Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen aller öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten im gesamten Stadtgebiet der Stadt Schmölln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungstexten.

Ausschreibungen zu Grundstücken und Immobilien finden Sie unter dem Reiter "Wirtschaft und Bauen". 

Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Öffentliche Ausschreibungen

Ankündigung von beschränkten Ausschreibungen

Hinweis! Gegenwärtig sind keine beschränkten Ausschreibungen vorhanden.

Information über Beauftragungen

Hinweis! Gegenwärtig sind keine Informationen über Beauftragungen vorhanden.

Fragen und Antworten

Wie gelange ich am schnellsten zu den aktuellen Ausschreibungen der Stadt Schmölln? 

Sie möchten sich an einer Öffentlichen Ausschreibung der Stadtverwaltung Schmölln beteiligen, dann gelangen Sie am schnellsten über den folgenden beschriebenen Weg zum jeweiligen Ausschreibungsverfahren.

  1. Besuchen Sie bitte die Internetseite der Stadt Schmölln. Bereich: / Stadt und Rathaus / Stadtverwaltung / Öffentliche Ausschreibungen
  2. Unter Öffentliche Ausschreibung klicken Sie auf eine für Sie interessante Bekanntmachung.
  3. Sie werden automatisch zur Bekanntmachung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de weitergeleitet.
  4. Über „Ausschreibungsunterlagen einsehen“ finden Sie die dazugehörigen Vergabeunterlagen zur Bekanntmachung, welche Ihnen kostenlos zum Download bereitstehen.

Für die Teilnahme (elektronische Angebotsabgabe) als Unternehmen an einem elektronischen Vergabeverfahren bitten wir Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de zu registrieren (siehe PDF „In sechs Schritten zur Registrierung auf der Vergabeplattform“).

Was sind die Vorteile bei einer Registrierung auf der Vergabeplattform?

Durch die Nutzung der zentralen Vergabeplattform des Bundes ergeben sich für Ihr Unternehmen folgende Vorteile:

  • Die Registrierung und Nutzung ist kostenfrei. Sie benötigen lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, um die Registrierung an der e-Vergabe bestätigen zu können.
  • Wenn Sie bei einer Ausschreibung auf der Vergabeplattform Ihre Teilnahme aktivieren, dann werden Sie über relevante Änderungen oder Anfragen anderer Teilnehmer per E-Mail informiert. Alternativ müssten Sie sich sonst selbst über evtl. nachzureichende oder geänderte Unterlagen informieren.
  • Sie erhalten einen einfacheren Zugang zu Ausschreibungen und zur Suche nach Ausschreibungen.
  • Alle Ausschreibungsunterlagen sind direkt online abrufbar.
  • Sie können Ihre Angebote schneller bearbeiten und direkt übermitteln.
  • Das Zustellrisiko wird vermindert und die Zustellzeiten verkürzen sich. Weiterhin entstehen keine postalischen Kosten.
  • Für die Registrierung auf www.evergabe-online.de (AnA-Web) benötigen Sie keine Dokumente, Zertifikate und keine spezielle Software.
  • Die einzelnen Schritte der Vergabe werden durch die E-Vergabe transparenter gestaltet und führen zu mehr Rechtssicherheit.
  • Der bürokratische Aufwand wird verringert.

Für die Beteiligung an einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist die Registrierung ebenfalls empfehlenswert, denn die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten Sie über die Vergabeplattform.

Wie erfolgt die Abgabe elektronischer Angebote?

Für die Teilnahme (elektronische Angebotsabgabe) als Unternehmen an einem elektronischen Vergabeverfahren bitten wir Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de zu registrieren (siehe PDF „In sechs Schritten zur Registrierung auf der Vergabeplattform“).

Grundsätzlich sind elektronische Angebote in Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einzureichen. Hierbei reicht es aus, dass der Name des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, auch keine eingescannte. Einer elektronischen Signatur nach § 126a BGB bedarf es grundsätzlich nicht (siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe).

Für die Angebotsabgabe laden Sie einfach alle geforderten Angebotsunterlagen (Angebotsschreiben, …) auf die Vergabeplattform. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist bleibt Ihr Angebot verschlüsselt und kann erst danach im Vier-Augen-Prinzip geöffnet werden.

Wie erfolgt die Abgabe schriftlicher Angebote?

Ist in der Bekanntmachung die schriftliche Angebotsabgabe (Schriftform, § 126 Abs. 1 BGB) zugelassen, dann ist das Angebot in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Für die Kennzeichnung des Angebotsumschlages verwenden Sie bitte den in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Kennzettel. Dabei muss das Angebot unterzeichnet (eigenhändig durch Namensunterschrift) sein. Eine eingescannte oder eine kopierte Unterschrift entspricht nicht der Schriftform!

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur technischen Anwendung der Vergabeplattform habe?

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Support der Vergabeplattform und bei Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen an die in der Bekanntmachung vorgegebene Kommunikationsstelle. Handbücher und Kurzanleitungen finden Sie auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter dem Menüpunkt "Unternehmen".

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Schmölln

Vergabebetreuung