Elektronische Rechnungen

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Schmölln E-Rechnungen ausschließlich über das OZG-konforme E-Rechnungsportal  https://xrechnung-bdr.de entgegennimmt. 
Der Empfang von E-Rechnungen über direkte E-Mail-Kommunikation ist in der Stadtverwaltung Schmölln nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen! Über E-Mail kann die Echtheit (Authentizität) und die Unversehrtheit (Integrität) der E-Rechnung nicht sichergestellt werden.  

Zur Adressierung Ihrer E-Rechnung an die Stadtverwaltung Schmölln nutzen Sie bitte in der zentralen Rechnungseingangsplattform nachfolgende Leitweg-IDs:

  • Schmölln: 16077043-0001-75
  • Dobitschen: 16077003-0001-88

Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

Zur zentralen Rechnungseingangsplattform gelangen Sie über nachfolgenden Link: https://xrechnung-bdr.de

Die ZRE übernimmt im Übermittlungsprozess der E‑Rechnungen drei Aufgaben:

  • die Entgegennahme von E-Rechnungen über verschiedene Übertragungskanäle
  • die technische Prüfung von E‑Rechnungen (u. a. Rechnungsgröße, Anzahl und Typ der Anhänge, Virenprüfung, Eingabe aller Pflichtangaben)
  • die Übermittlung der E-Rechnungen an den jeweiligen Rechnungsempfänger mittels der Leitweg-ID

Für die Nutzung der ZRE ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Eine Registrierung ist sowohl für natürliche voll geschäftsfähige sowie für juristische Personen zulässig. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten Übertragungsweg durchgeführt werden. Neben der Registrierung ist der ausgewählte Übertragungskanal (bspw. E-Mail oder Peppol) auf der Rechnungseingangsplattform freizuschalten.

Informationen zum Datenschutz können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Rechnungen im PDF-Format (sonstige elektronische Rechnungen)

Die Stadtverwaltung Schmölln akzeptiert im Rahmen der Übergangsfristen gem. Art. 23 Wachstumschancengesetz i.V.m. § 27 Umsatzsteuergesetz nach vorheriger Vereinbarung Ihre Rechnungen im PDF-Format. Senden Sie diese per Mail bitte direkt an das zuständige Amt bzw. Sachgebiet. Dafür stehen Ihnen die unter Kontakt veröffentlichten E-Mail-Adressen zur Verfügung.