14.09.2023
Open-Air-Kino mit Abschlussveranstaltung zum TRAFO-Projekt „Welche Kultur braucht Schmölln“
Am 19. September verwandelt sich die Ostthüringenhalle zu einem Ort der kulturellen Begegnung. An diesem Tag findet um 18:30 Uhr die Abschlussveranstaltung zum Fliegenden Salon „Welche Kultur braucht Schmölln“ im Rahmen des Programmes „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ statt. In einer Podiumsdiskussion werden vor Ort die Ergebnisse der beiden zuvor stattgefundenen Workshops zusammengetragen und diskutiert: Wie lässt sich das Kulturangebot in Schmölln weiterentwickeln? Wo gibt es Bedarf und welche Ideen sollten weiter verfolgt werden?
Bereits ab 17:30 Uhr geben verschiedene regionale Akteure, Vereine und Institutionen vor Ort einen Einblick in ihre Arbeit und freuen sich auf interessante Gespräche und regen Austausch. Dabei sind unter anderem der Seniorenbeirat, AGATHE sowie der Veranstaltungskalender des Altenburger Landes, der Förderverein des Roman-Herzog-Gymnasiums, die Musikschule und der Integrierte Sozialraumstandort theBASE Schmölln.
Um 19:45 Uhr startet dann der große Filmabend. Gezeigt wird der US-amerikanische Familienfilm „Wir kaufen einen Zoo“. Aufgrund der Wetteraussichten zeigen wir den Film in der Ostthüringenhalle. Dort können die Zuschauer auf den Tribünen bzw. auf Matten den Film verfolgen.
Für Verpflegung (Grillgut und Getränke) sorgt der SV Schmölln 1913. Der Förderverein des Roman-Herzog-Gymnasiums versorgt die Gäste mit Popcorn.

12.09.2023
Tag der Offenen Tür im Freizeitzentrum the BASE
12.09.2023
Erscheinungstermin Amtsblatt verschoben
Der Erscheinungstermin für das Amtsblatt 09/2023 wurde auf den 16.09.2023 verschoben.
Grund sind einzuhaltende Verkündungstermine für den Nachtragshaushalt 2023.
Bundesweiter Warntag am 14. September 2023
Bundesweiter Warntag ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen
Der Bundesweite Warntag findet in diesem Jahr am 14. September statt. Dabei werden viele Warnkanäle erprobt, mit denen die Menschen in Deutschland vor Gefahren gewarnt werden. Zu den Warnkanälen zählen unter anderem Radio und Fernsehen, Warn-Apps wie NINA, Stadtinformationstafeln, Sirenen, Lautsprecherwagen, Infosysteme der Deutschen Bahn und der Mobilfunkdienst Cell Broadcast.
Wie läuft der bundesweite Warntag ab?
Gegen 11:00 Uhr löst das BBK die Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem aus. Mit diesem System sind sehr viele Warnkanäle verknüpft, u.a. die Warn-App NINA. Gleichzeitig lösen die teilnehmenden Länder und Kommunen ihre lokalen Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen aus. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag
Warnsystem steht für reale Lagen zur Verfügung
Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 14. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle erreichen und vor realen Gefahren warnen.
Bürgeranfrage zur Bushaltestelle
Zum Umbau der Bushaltestelle auf dem Schmöllner Markt erreichte uns eine Bürgeranfrage. Die Antworten der Stadtverwaltung stellen wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern nachfolgend zur Verfügung:
Aktuelle Straßenvollsperrung
Die Stadtverwaltung Schmölln informiert über folgende aktuelle Straßenvollsperrung vom 14.08.2023 bis 26.08.2023 (33. KW):
Bürgerservice geschlossen
Der Bürgerservice ist aus personelle Gründen bis 11.08.2023 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aktuelle Straßenvollsperrung
Die Stadtverwaltung Schmölln informiert über folgende aktuelle Straßenvollsperrung vom 19.06.2023 bis 25.06.2023 (25. KW):
Steueramt nicht besetzt
Das Steueramt der Stadt Schmölln wird an folgenden Tagen aus personellen Gründen nicht besetzt sein:
- Donnerstag, den 15.06.2023
- Montag, den 19.06.2023
- Montag, den 26.06.2023
- Montag, den 03.07.2023
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Aktuelle Straßenvollsperrung
Die Stadtverwaltung Schmölln informiert über folgende aktuelle Straßenvollsperrung vom 12.06.2023 bis 18.06.2023 (24. KW):
Projektaufruf für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2023 - Kleinprojekte bis 20 TEUR
Nachfolgend ein interessanter Projektaufruf der Regionale Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land für Kleinprojekte bis 20 TEUR.
https://leader-rag-abg.de/meldungen/projektaufruf_vom_31_05_2023_fue-24512.html
Seniorentag am 10.06.2023
Wichtige Information zu Straßensperrungen zur LOTTO Thüringen Ladies Tour 2023
Sehr geehrte Anwohner und Geschäftsinhaber,
am Donnerstag, dem 25. Mai 2023, ist die Stadt Schmölln Gastgeber der 3. Etappe der 35. Internationalen Lotto Thüringen Ladies Tour.
Dieses herausragende Sportereignis stellt wie immer höchste Anforderungen an Organisation und Sicherheitsvorkehrungen. Daher wird es an diesem Tag zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen und wir bitten Sie herzlich, sich bereits jetzt – soweit möglich – darauf einzustellen.
Die Strecke mit ca. 24,47 km wird von den Radfahrerinnen viermal passiert:
Schmölln Markt- Gößnitzer Str. - Am Kellerberg - Nitzschka - K512 - Taupadel - Bornshain - Gößnitz, Walter-Rabold-Str. - Schmöllner Str. (Schmöllner Berg) - L1358 - Nörditz - Kreisverkehr Nitzschka – L 1356 Kummer - Thomas-Müntzer-Siedlung - links auf L1361 - Brandrübel - K506 - Weißbach - Selka- Selka Schmöllner Landstr. bis K 506 - Schmölln Sommeritzer Str. - Crimmitschauer Str. L 1361 - Crimmitschauer Str. - Markt (Ziel)
Entlang des Streckenverlaufs kommt es während folgender Zeiten zur Vollsperrung:
12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(Soweit wie möglich wird die Strecke innerhalb der Rennen zeitweise geöffnet.)
Der Marktbereich bleibt an diesem Tag von 07:00 - ca. 21:00 Uhr voll gesperrt.
Für diese sicherheitsrelevanten Maßnahmen bitten wir, im Interesse eines unfallfreien Rennverlaufes, um Ihr Verständnis.
Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Anweisungen der Einsatzkräfte, insbesondere ehrenamtlicher Feuerwehrkameraden und Ordner, unbedingt befolgt werden müssen.
Bei auftretenden Rückfragen oder Problemen im Vorfeld der Rundfahrt stehen wir unter nachfolgenden Telefonnummern zur Verfügung.
Tel.: 034491 76-105 Frau Burkhardt
034491 76-185 Herr Bräutigam
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung Schmölln
Medieninformation der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen und des Thüringer Literaturrates vom 24.04.2023
Von Heimat zu Heimat – Podiumsgespräch mit Emma Braslavsky, Christine Lieberknecht und Juliane Stückrad über Heimatverlust und Heimatgewinn am 10. Mai 2023 in Gößnitz
Am Mittwoch, dem 10. Mai 2023 laden die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen und der Thüringer Literaturrat um 19:00 Uhr zu einer Podiumsdiskussion ins Kabarett »Nörgelsäcke« nach Gößnitz ein.
Die Journalistin und Moderatorin Romy Gehrke spricht mit Emma Braslavsky (Schriftstellerin), Christine Lieberknecht (Präsidentin des Thüringer Wanderverbandes, Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen a.D.) und Juliane Stückrad (Ethnologin, Autorin) über das Thema Heimatverlust und Heimatgewinn.
Der Begriff Heimat ist eng mit nationaler und regionaler Identität verknüpft. In von Begriffen wie »wokeness« und »political correctness« geprägten Diskursen hat er einen denkbar schlechten Ruf. Er steht für Heimattümelei, Rückschrittlichkeit oder Weltabgewandtheit.
Lässt sich rechtskonservativen und rechtsextremen Gruppierungen, die ihn für sich zu besetzen versuchen, nichts entgegensetzen, das einen positiven Anspruch und ein Recht auf Heimat in von Flucht, Vertreibung und – erzwungener, aber auch gewollter – Migration gekennzeichneten Zeiten entwirft?
Wo lässt sich Heimat erfahren? Lässt sich Heimat verorten? Was bedeutet Heimat, Heimatverlust, Heimatgewinn als Erfahrungs- und Erlebnisraum?
Die Veranstaltung findet im Rahmen einer vierteiligen thüringenweiten Gesprächsreihe mit dem Titel »Von Heimat zu Heimat« statt, die der Thüringer Literaturrat mit der Landeszentrale für Politische Bildung Thüringen und mit freundlicher Unterstützung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen durchführt. Die Veranstaltung in Gößnitz ist eine Kooperation mit dem Kabarett »Nörgelsäcke«.
Der Eintritt ist frei.
Schöffenwahl 2023
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen.
Die neue Amtsperiode der Schöffen für das Landgericht Gera und das Amtsgericht Altenburg dauert vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028.
Die Gemeinden müssen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen erstellen.
Daher sucht die Stadt Schmölln und die Gemeinde Dobitschen bereits jetzt interessierte und engagierte Bürger und Bürgerinnen für die am 01. Januar 2024 beginnende Amtsperiode der Schöffen.
Als Schöffe sind Sie ehrenamtlicher Richter und erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ebenso wie Berufsrichter sind sie an Recht und Gesetz gebunden und müssen stets um Objektivität und Unparteilichkeit bemüht sein. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Schöffen können aktiv an der Rechtsprechung mitwirken und ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen aktiv in die Entscheidungen der Gerichte einfließen lassen.
Für die Wahl kommen ausschließlich Deutsche in Frage, die bei Beginn der Amtsperiode (zum 01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Außerdem müssen sie mindestens seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste im Stadtgebiet Schmölln wohnen. Wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig war kann die Tätigkeit des Schöffen nicht ausüben. Ebenso kann kein Schöffe werden, wer infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Das Schöffenamt kann auch nicht ausüben, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
In das Schöffenamt sollen weiterhin nicht berufen werden:
- Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener
Bei Fragen rund um die Schöffenwahl steht Ihnen Frau Rödel unter Telefon 034491 / 76120 zur Verfügung.
Vordruck (Interessenbekundung als Schöffin/Schöffe) zum Download
Datenschutz-Hinweise zur Schöffenwahl: Information nach Art. 13 DSGVO
Veranstaltungstipp:
"Die Grundlagen des Schöffenamtes. Informationsveranstaltung zur Schöffenwahl 2023
01. März 2023 I 18 Uhr I VHS Altenburg
Facebook-Link: https://fb.me/e/4IzN7v0dA
31.01.2023
Vor-Ort-Termine im Jugendamt in Schmölln wieder möglich
Zwei Bereiche des Jugendamtes des Landkreises Altenburger Land werden ab 1. Februar wieder regelmäßige Sprechzeiten in der Außenstelle in Schmölln anbieten
Jeden Dienstag ist die Sozialpädagogisch-Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche & Familien für Bürgerinnen und Bürger von 9 bis12 und von 13 und 16 Uhr vor Ort erreichbar. (Ansprechpartnerinnen sind Frau Welsch und Frau Baumann Tel.: 03447 315025).
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr Sprechstundenzeiten an. (Ansprechpartner sind Frau Meyer Tel.: 03447 586590 und Herr Hartmann Tel.: 03447 586582).
Erreichbar ist das Jugendamt in Schmölln zu den genannten Terminen am Amtsplatz 8 im ehemaligen Bürgerservice, Zimmer 001/002.
Jörg Reuter
Landkreis Altenburger Land
Öffentlichkeitsarbeit
10.01.2023
Musikschule Altenburger Land - Musische Angebote für die Jüngsten
Freie Plätze für die Kurse Babymusik und Instrumentenkarussell: zur Presseinformation des Altenburger Landes.
Weihnachtsgrüße des Schmöllner Bürgermeisters
Liebe Schmöllnerinnen und Schmöllner,
ein herausforderndes Jahr neigt sich seinem Ende. Dachten wir zu Beginn dieses Jahres, das „Gröbste“ überstanden zu haben, führte der Angriffskrieg Russlands am 24. Februar zu Verwerfungen in fast jedem unserer Lebensbereiche. Jemand hat einmal gesagt, der Mensch sei nur in der Lage, eine Krise zu bewältigen. Das Jahr 2022 hat ohne Schnörkel aufgezeigt, dass wir mit Inflation, der Angst vor Gasknappheit und insbesondere steigenden Energiepreisen sowie den hoffentlich letzten Ausläufern der Coronapandemie parallel klarkommen mussten und müssen. Es sorgt mich und auch sicherlich Sie, ob unsere Gesellschaft das gemeinsam aushalten kann. Ich will optimistisch sein und glaube an die Resilienz (Widerstandskraft) unserer Gesellschaft und bin fest überzeugt, dass wir diese Krisen meistern werden. Dafür wünsche ich uns allen die erforderliche Kraft.
Gerade das Weihnachtsfest bietet die Gelegenheit inne zu halten und eine besinnliche Zeit im Kreise der Familie zu verbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Geschenke entscheidend sondern die Tatsache, dass in familiärer Gesellschaft und Geselligkeit der Alltag hinter sich gelassen wird und wir uns auf das Wesentliche besinnen können. Das wünsche ich Ihnen jedenfalls – und ebenso einen guten Rutsch ins Jahr 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schrade
Bürgermeister

Bekanntmachung Straßenvollsperrung 26.12.2022 bis 15.01.2023
Aktuelle Straßenvollsperrungen der Stadt Schmölln sowie des Ortsteiles Nitzschka: Details
Bekanntmachung
Weihnachtsgrüße aus Mühlacker
Informationsschreiben zur Dorferneuerung 2023
Im Rahmen des Förderprogrammes der Dorferneuerung und -entwicklung in Thüringen wurden die Ortsteile der Stadt Schmölln Brandrübel, Großstöbnitz, Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle, Schloßig, Selka, Sommeritz, Weißbach und Zschernitzsch als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung von 2020 bis 2024 mit zwei Folgejahren anerkannt.
Ablesetermine der Stadtwerke Schmölln
Schmöllner Stadtgutschein ab 06.12. erhältlich
Ab dem 06.12. ist der Schmöllner Stadtgutschein im Bürgerservice erhältlich. Er kann in 28 Geschäften und Einrichtungen eingelöst werden. Der Gutscheinwert ist dabei im Rahmen von 10, 25 und 50 Euro frei wählbar.
„Wir freuen uns über die große Bandbreite der Branchen, die sich an dieser, von der Kommune initiierten Initiative, beteiligen“, so Wirtschaftsförderin Carmen Herbig.
Die teilnehmenden Branchen sind sehr vielseitig und reichen von Mode und Buch, über Floristisches, Parfümerie und Frisör, bis hin zu Sport und Freizeitbad Tatami und Gastronomie.
Die Idee zum Stadtgutscheines entstand während der Corona-Pandemie, bei der viele Geschäfte schließen mussten oder nur stark eingeschränkt öffnen konnten.
„Mit unserem Stadtgutschein möchten wir die hiesige Wirtschaft wieder ankurbeln“, fasst Herbig das zentrale Ziel zusammen.
Die Stadt Schmölln geht als erstes Beispiel voran. Für die Beschäftigten gibt es ab sofort ein leistungsorientiertes Entgelt, welches in Stadtgutscheinen quartalsweise ausgezahlt wird.
Wer ab 06.12. einen Stadtgutschein erwerben möchte, muss nur in den Bürgerservice am Amtsplatz kommen. Auf der Webseite www.stadtgutschein-schmoelln.de werden alle teilnehmenden Geschäfte aufgelistet sein. Weiterhin sollen Aufkleber diese vor Ort erkennbar machen.
Abgespeckter Warntag im Landkreis - der Landkreis informiert
Am 8. Dezember findet erneut ein deutschlandweiter Warntag statt. Dieser wird auch im Altenburger Land die Sirenen aufheulen lassen. „Wir beteiligen uns aber in abgespeckter Form an der Aktion“, erklärt der zuständige Fachdienstleiter im Landratsamt, Ronny Thieme. Hintergrund ist eine bereits im
September auf Kreisebene durchgeführte Übung.
Dementsprechend werden nun am 8. Dezember „nur“ die Sirenen ausgelöst. Erklingen werden diesmal keine Durchsagen, die mit den modernen digitalen Sirenen möglich sind. Das wurde erfolgreich bereits am 8. September, dem ursprünglichen Datum für den bundesweiten Warntag, getestet.
Probehalber gewarnt wird die Bevölkerung im Altenburger Land am 8. Dezember neben dem Sirenenalarm aber auch über Smartphone. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe testet 11 Uhr bundesweit das neue Modulare Warnsystem (MoWaS) und sendet an alle Mobiltelefone eine entsprechende Warn-SMS, auch ohne die Warn-App NINA installiert zu haben.
Im Auftrag
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit
Workshop im Museum am 04.12. entfällt
Achtung, der Workshop am 04.12. im Knopfmuseum entfällt aus gesundheitlichen Gründen.
Die Stadt Schmölln nimmt Abschied vom langjährigen Oberbürgermeister der Stadt Mühlacker, Gerhard Knapp.
Herr Gerhard Knapp prägte in seiner 27-jährigen Amtszeit von 1966 bis 1993 die Entwicklung Mühlackers maßgeblich. Als Verwaltungsfachmann, der bereits über eine langjährige Bürgermeistererfahrung verfügte, führte er Mühlacker zur Großen Kreisstadt, ausgestattet mit allen wichtigen Einrichtungen eines Mittelzentrums. Neben seiner fundierten Fachkenntnis bestimmten Empathie und Menschenliebe sein Handeln. Gerade in der bewegten Zeit der Gemeindereform Mitte der 70er Jahre beförderten diese Charaktereigenschaften das Zusammenwachsen der Stadt mit ihren fünf neuen Stadtteilen. Ähnliches galt auch für die Begründung der Städtepartnerschaft mit Bassano del Grappa und die späteren intensiven Beziehungen zu Schmölln – so heißt es in der offiziellen Pressemitteilung Mühlackers.
Doch er hat nicht nur das städtische Leben in Mühlacker geprägt und vorangebracht. Insbesondere die Stadt Schmölln hat im Zuge der Wiedervereinigung Oberbürgermeister Knapp viel zu verdanken. Er half mit seiner Verwaltung die Administration in Schmölln nach der politischen Wende komplett neu aufzubauen.
„Vom damaligen schon modernen Behördenaufbau profitiert die Partnerstadt Mühlackers noch heute und ist ein Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg Schmöllns. Die letzten vier Jahre seiner Amtszeit waren zugleich die vier ersten Amtsjahre unseres damaligen Bürgermeisters Herbert Köhler. Diese Freundschaft war für beide Städte zum gegenseitigen Vorteil und sollte die Entwicklung Schmöllns in den 1990er Jahren prägen.“, erinnert sich Bürgermeister Sven Schrade zurück.
In diesen Tagen sind unsere Gedanken vor allem bei der Familie Gerhard Knapps. Sein positives Wirken auch für Schmölln werden wir bewahren und uns in Dankbarkeit daran erinnern.
Hinweis: mögliche Rauchentwicklung bei Fa. Burkhardt
Die Stadtwerke Schmölln informiert, dass es morgen, am Mittwoch dem 30.11.2022, zwischen 08:30 und 12:00 Uhr zu Rauchentwicklung auf dem Grundstück der Fa. Burkhardt kommen wird.
Auch angrenzende Bereiche um das besagte Objekt können davon betroffen sein.
Grund: Kanalbefahrung und Kontrolle der Abwasserkanäle und Anlagen durch die Stadtwerke Schmölln GmbH
Die Leitstelle Gera ist durch die Stadtwerke schon informiert.
01.11.2022
Bürgerservice in der Woche vom 1.-4. November geschlossen
Eine wichtige Info: Der Bürgerservice auf dem Amtsplatz bleibt in der Woche vom 1. bis 4. November für den Bürgerverkehr geschlossen.
Telefonische Anfragen werden entgegengenommen.
19.10.2022
Einwohnerversammlungen der Stadt Schmölln und Ihrer Ortsteile im Jahr 2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab November finden, wie gewohnt, die Einwohnerversammlungen in der Stadt Schmölln und ihren Ortsteilen statt.
Beginn der Einwohnerversammlungen ist jeweils um 19:00 Uhr.
Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Anfragen, Anregungen und Probleme an den Bürgermeister, die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu richten.
Kernstadt – Achtung Änderung: Sparkassensaal am 01.11.
Großstöbnitz (Grst., Kleinstöbnitz, Papiermühle, Kleinmückern) – Turnhalle Kleinstöbnitz am 02.11.
Nitzschka (Feuerwehrgerätehaus) am 14.11.
Sommeritz, Brandrübel, Weißbach, Selka – Vereinshaus Sommeritz am 23.11.
Zschernitzsch/Bohra – Zschernitzsch (Feuerwehrgerätehaus) am 25.11.
Altgemeinde Nöbdenitz – Feuerwehr Lohma am 28.11.
Altgemeinde Wildenbörten – Vereinshaus am 02.12.
Altgemeinde Drogen – Kulturhaus am 07.12.
Altgemeinde Lumpzig – Turnhalle/Gemeindeamt am 09.12.
Schloßig, Nödenitzsch – Schloßiger Vereinshaus am 12.12.
Altgemeinde Altkirchen – Gasthof Drei Linden am 14.12.
Örtlichkeiten mit Vorbehalt.
Sachbeschädigung am Ernst-Agnes-Turm
Am 13.10.2022 zwischen 15.20 Uhr und 15.35 Uhr waren zwei "ganz schlaue Jungs" (mit schwarzem und grünen Fahrrad angereist) auf dem Aussichtsturm zu Gange und haben Gegenstände vom Turm geworfen, die zu einer erheblichen Vermüllung des Areals geführt haben, die durch den Bauhof zu beseitigen ist. Die beiden jugendlichen Täter sind exakt auf den von der Videokamera gemachten Aufnahmen zu erkennen.
An die beiden Sachbeschädiger: Wäre doch ein Zeichen von Restehre, ihr könntet euch auf schnellem Wege bis Montag, den 17.10.2022, 12 Uhr bei der Stadt melden, bevor der Fall samt Videobeweis in Full-HD-Qualität an die örtliche Polizei übergeben wird. Kleiner Tipp: auf dem Rückweg die Jacke über den Kopf zu ziehen, hilft nicht viel. Die Kamera läuft permanent.
Eure Meldung gebt ihr am besten so ab:
via Mail: buergermeister(at)schmoelln.de
via WhatsApp: 01739283444
17.10.2022
EINWOHNERMELDEAMT ab sofort nur nach Terminvereinbarung
Derzeit ist nur ein eingeschränkter Besucherempfang möglich.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Schmölln telefonisch unter 034491 76-0 oder per E-Mail buergerservice(at)schmoelln.de
Termine sind möglich zu folgenden Zeiten:
Mo 09:00 - 11:30 Uhr
Di: 09:00 - 11:30 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 09:00 - 11:30 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auslieferung Amtsblatt erst am 15. Oktober
Das Amtsblatt für Oktober wird erst am 15. Oktober an alle Haushalte ausgeliefert.
04.10.2022
Einwohnermeldeamt am 4.10. geschlossen
Das Einwohnermeldeamt bleibt heute (4. Oktober) kurzfristig geschlossen.
Bauarbeiten im neuen Ordnungsamt in dieser Woche
Durch das Einsetzen von neuen Decken kommt es diese Woche im Ordnungamat auf dem Amtsplatz 3 teilweise zu Einschränkungen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Seniorentreff am 07.10.2022
Öffnungszeit Einwohnermeldeamt KW 38
In der KW 38 wird das Einwohnermeldeamt, bedingt durch den Feiertag am 20. September, nur am 22. September geöffnet sein.
Es ist weiterhin mit Wartezeit zu rechnen. Bei Angelegenheiten, die nicht dringend zu bearbeiten sind, raten wir, den Besuch des Einwohnermeldeamtes auf die KW 40 zu verschieben.
Knopf- und Regionalmuseum geschlossen
Das Knopf- und Regionalmuseum bleibt am 17. und 18. September aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Öffnungszeit Einwohnermeldeamt KW 38
In der KW 38 ist, bedingt durch den Feiertag, das Einwohnermeldeamt nur am Donnerstag, den 22. September geöffnet.
Es ist weiterhin mit Wartezeiten zu rechnen. Sollten Sie keine dringenden Angelegenheiten zu bearbeiten haben, dann verschieben Sie Ihren Besuch bitte auf die KW 40.
12.09.2022
Infos aus dem Steueramt
Am 26.09. und am 10.10.2022 ist das Steueramt nicht besetzt.
Ordnungsamt erst ab 13. September erreichbar
Bitte beachten: Das Ordnungsamt ist wegen technischer Schwierigkeiten erst am Dienstag, den 13.09.2022 in den neuen Räumen auf dem Amtsplatz in Schmölln erreichbar.
Wir bitten um Verständnis.
Schmöllner Seniorenbeirat sucht neues Mitglied
Sie haben Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Seniorenarbeit? Sie sind Bürger oder Bürgerin unserer Stadt und wahlberechtigt, sind motiviert die Interessen dieser Generation zu vertreten und sich für eine seniorenfreundliche Stadtentwicklung einzusetzen? Dann suchen wir genau Sie!
Der berufene Seniorenbeirat der Stadt Schmölln sucht gemäß § 4 der "Satzung der Stadt Schmölln für den Seniorenbeirat" ein neues Mitglied als Nachbesetzung in der Legislaturperiode 2021 bis 2024. Auch alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen und sonstigen Interessen der Senioren wahren, sind aufgerufen einen Bürger oder eine Bürgerin, als Kandidaten vorzuschlagen.
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 15.10.2022 in schriftlicher Form im Rathaus der Stadt Schmölln, Markt 1, im Stadtratsbüro unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail eingereicht oder per E-Mail an stadtratsbuero@schmoelln.de gesendet werden. Bei Fragen können sich Interessierte jederzeit an Frau Heilbeck vom Stadtratsbüro wenden unter Tel. 034491 76133 oder an Frau Meier, der Vorsitzenden des Seniorenbeirates unter Tel. 0170 1817555 wenden.
30.08.2022
5. Schmöllner Weinabend am 23.09.
Gemütlich beisammen sitzen, ein Glas Wein trinken und lecker essen. Das alles können Sie beim 5. Schmöllner Weinabend im Rathausinnenhof.
Von 17-23 Uhr begrüßen wir am 23. September alle Gäste aus nah und fern und genießen den Spätsommer bei kuliarischen Spezialitäten und Live Musik.

Hochwasserrückhaltebecken Sommerritz – Durchführung eines Probestaus
Als Hochwasserschutzmaßnahme für die Ortslage Sommeritz ist auf der Mühlwiese an der Weißbacher Straße ein Hochwasserrückhaltebecken ohne ständigen Wasserstand mit einem homogenen Erddamm als Absperrbauwerk errichtet worden.
Für die behördliche Freigabe und die Inbetriebnahme der Stauanlage ist ein Probestau durchzuführen. Dieser beginnt nach Einweisung der örtlichen Einsatzkräfte am 29.08.2022.
Der Probestau endet mit der kontrollierten vollständigen Ableitung des Beckeninhaltes und der Freigabe durch die Stauanlagenaufsicht voraussichtlich Mitte Oktober 2022 ohne weitere Bekanntgabe.
Kontakt für Fragen und Hinweise an das Bauamt der Stadt Schmölln: 0173 9283441 und 01525 2588749.
Bürgerservice nicht besetzt
Der Bürgerservice auf dem Amtsplatz bleibt vom 26.08. - 31.08.2022 geschlossen.
Umzug des Ordnungsamtes auf den Amtsplatz

Das Ordnungsamt wird in der Woche vom 05.09. - 09.09.2022 in das Sparkassengebäude auf dem Amtsplatz umziehen und in dieser Woche nicht erreichbar sein.
Betroffen sind folgende Sachgebiete:
- Einwohnermeldeamt
- Gewerbeamt
- Verkehrsbehörde
- allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Bußgeldstelle
- Marktwesen
Darüber hinaus werden die Verkehrsbehörde und das Gewerbeamt vom 29.08. - 02.09.2022 nicht erreichbar sein.
Einladung des Seniorenbeirates
Vorstellung und Dialog zur ethnografischen Großstudie zu Gößnitz im Ratskeller
enviaM und Schmölln schließen neuen Stromkonzessionsvertrag ab
enviaM und die Stadt Schmölln haben einen neuen Stromkonzessionsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag mit einer zwanzigjährigen Laufzeit gilt seit 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2040. Bürgermeister Sven Schrade unterzeichnete den Vertrag am Freitag gemeinsam mit dem enviaM-Vorstandsvorsitzendem Dr. Stephan Lowis, dem stellvertretenden Schmöllner Bauamtsleiter Felix Krämer und enviaM-Kommunalbetreuer Jürgen Lojewski im Ratssaal.
"Wir haben uns als Stadt für eine weitere Zusammenarbeit mit enviaM entschieden. Ausschlaggebend war unsere Zufriedenheit mit dem Unternehmen im vergangenen Konzessionszeitraum. enviaM ist ein zuverlässiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Energieversorgung", so Bürgermeister Schrade bei der Unterzeichnung.
"Vielen Dank für das Vertrauen. Wir freuen uns über die Erneuerung des Wegenutzungsvertrages und unternehmen weiterhin alles für die sichere Stromversorgung der Einwohner der Stadt Schmölln", sagte Dr. Stephan Lowis.
Mit einem Stromkonzessionsvertrag erlauben Kommunen dem Energiedienstleister die Nutzung ihrer öffentlichen Wege und Straßen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Als Gegenleistung erhalten die Kommunen jährlich eine Konzessionsabgabe. In Schmölln sind dies rund 364.000 Euro. enviaM versorgt eine Fläche von rund 95 Quadratkilometern und rund 13.700 Einwohner mit Strom.
Stadtverwaltung rüstet Fuhrpark weiter um

Neben dem Bauamt nutzt nunmehr auch das Ordnungsamt ein elektrisch betriebenes Dienstfahrzeug. Damit ist der Fuhrpark der Stadtverwaltung etwa zur Hälfte auf E-Fahrzeuge umgerüstet. "Für den Bereich der Kernverwaltung setzen wir damit die Vorgaben des Gesetzes des Bundes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge um. Im Jahr 2023 wird ein weiteres E-Auto beschafft. Dieses wird das benzingetriebene Auto des Hauptamtes ersetzen", Sven Bürgermeister Sven Schrade.
Ebenso wurde eine Elektro-Ladestation im Rathausinnenhof angebracht, über die das E-Auto zu jeder Tages- und Nachtzeit wieder aufgeladen werden kann.
Verkehrsbehörde und Gewerbeamt bis 10. August nicht besetzt
Aufgrund von Krankheitsfällen sind die Verkehrsbehörde und das Gewerbeamt bis zum 10. August nicht besetzt.
Bitte wenden Sie sich in Fällen, die beide Ämter betreffen, direkt an den Bürgerservice unter 034491-760.
Kondolenzbuch für Herbert Köhler
Liebe Schmöllnerinnen und Schmöllner,
ab kommenden Montag, den 18. Juli, 12 Uhr wird es die Möglichkeit geben, sich in einem öffentlichen Kondolenzbuch von Altbürgermeister Herbert Köhler zu verabschieden. Das Kondolenzbuch wird bis Freitag, den 29. Juli im Rathaus ausliegen und im Nachgang der Familie überreicht werden.

13.07.2022
In ehrendem Gedenken an den Altbürgermeister – einem Menschen, dem die Stadt über die Maßen viel zu verdanken hat
Am Dienstagabend verstarb der langjährige Bürgermeister der Stadt Schmölln, Schmöllns Ehrenbürger und Träger des Bundesverdienstkreuzes, Herbert Köhler.
Die Stadt Schmölln hat Herbert Köhler über die Maßen viel zu verdanken. Er hat die Stadt zu dem entwickelt, was sie seit der Wende bis heute ist. Wer sich mit Menschen in dieser Stadt unterhält, wird schnell auf Projekte, Begebenheiten und seine Leistungen sowie den Menschen Herbert Köhler zu sprechen kommen. Altbürgermeister Köhler war es unangenehm, wenn seine Person in den Mittelpunkt gerückt wird. Die Schmöllner und die Öffentlichkeit taten dies jedoch stets, weil sie seine Leistungen anerkannten und wertschätzten. Viele von ihnen kennen ihn als Mensch mit Haltung, Leidenschaft, Augenmaß, Verantwortungsgefühl und auch Härte gegen sich selbst, der stets die Stadt und ihre Menschen im Blick hatte und wusste, wie man mit Hartnäckigkeit und Zielstrebigkeit seine Ideen verwirklicht. Untrennbar mit ihm verbunden sein wird die infrastrukturelle Erneuerung dieser Stadt und die wirtschaftliche Entwicklung Schmöllns unter anderem durch die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete. Dabei hat er Menschen mitreißen und zum Mitmachen motivieren wollen. Dies ist ihm zweifelsohne gelungen.
Auch viele Beschäftigte im Rathaus und Stadtratsmitglieder schauen heute noch mit Respekt, Anerkennung und großer Sympathie zu ihm auf, eben weil sie ihn persönlich kannten oder erlebt haben. Darauf konnte und durfte Herbert Köhler stolz sein. Er hat Bleibendes in der Stadt und der Region geschaffen. In tiefer Dankbarkeit wollen wir Altbürgermeister Herbert Köhler in Erinnerung behalten. Unsere Gedanken sind nunmehr vor allem bei seiner Frau und der gesamten Familie Köhler.
Bürgermeister Sven Schrade mit den Beschäftigten der Stadtverwaltung Schmölln
Geschäftsführer Kristian Blum mit den Beschäftigten der Wohnungsverwaltung Schmölln GmbH
Severin Kühnast mit den Beschäftigten der Stadtwerke Schmölln GmbH
Dr. Gundula Werner, Stadtratsvorsitzende
Andy Franke, Vorsitzender Fraktion Wählervereinigung für das neue Schmölln
Julian Degner, Vorsitzender CDU-Fraktion
Jürgen Keller, Vorsitzender Fraktion Bürger für Schmölln
Klaus Hübschmann, Vorsitzender Fraktion die LINKE
Alexander Burkhardt, Vorsitzender SPD-Fraktion
Jens Göbel, Vorsitzender Fraktion Neues Forum
Steffen Plaul, fraktionsloses Stadtratsmitglied
Roland Radermacher, fraktionsloses Stadtratsmitglied
Sperrung Radweg
Der gemeinschaftliche Geh- und Radweg zwischen Röhrenstuhl und Lohsenstraße durch den Lohsenwald ist für Fußgänger und Radfahrer ab Montag, den 18.07.2022 bis voraussichtlich 30.09.2022 voll gesperrt! Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert.
Der Grund ist die Sanierung der Hermannsbrücke. Des Weiteren bleibt die Hermannsbrücke in diesem Zeitraum auch voll gesperrt. Ein entsprechendes Baufeld wird eingerichtet.
Sportabzeichentour am 13. Juli auf dem Pfefferberg

Ein Ausflug auf den Pfefferberg zu einem ganz besonderen Sportfest - darauf freuen sich Kinder und Jugendliche in Schmölln und Umgebung schon seit Monaten. Der Vormittag ist bei der Sportabzeichen-Tour des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für angemeldete Schüler*innen reserviert, nachmittags sind alle herzlich willkommen: Die Kleinsten können das Mini-Sportabzeichen machen, die Größeren kostenfrei das Deutsche Sportabzeichen ablegen.
Begrüßt werden die Klassen um 8.30 Uhr von DOSB-Moderator Dennie Klose und Co-Moderator Alexander Newald, Trainer des Cheerleading-Teams Flying Eagles. Sie führen durch ein kurzes Aufwärm-Programm, halten den ganzen Tag über die Stimmung hoch und die Augen auf. Zu den Höhepunkten werden sicher auch die Fallschirmspringer gehören, die beim Tourstopp in Schmölln insgesamt vier Mal über der Sportanlage auf dem Pfefferberg abspringen und auf dem Rasen landen werden.
Als Coaches stehen in Schmölln gleich drei Top-Athlet*innen in den Startlöchern: Die Doppel-Olympiasiegerin im Weitsprung, Heike Drechsler, feiert in Thüringen ihren Einstand als Sportabzeichen-Botschafterin für kinder Joy of Moving, CSR-Initiative von Ferrero. Die Weltmeisterin und Olympiasiegerin im Ringen, Aline Rotter-Focken, ist seit diesem Jahr als neue Sportabzeichen-Botschafterin für Ernsting's family mit der Sportabzeichen-Tour unterwegs. Der 16-fache Paralympics-Gewinner Ski Alpin Gerd Schönfelder kommt als Sportabzeichen-Botschafter für die Sparkassen-Finanzgruppe. Alle drei Unternehmen sind genau wie die Krankenkasse BKK24 Nationale Förderer des Deutschen Sportabzeichens.
Für den DOSB hat das persönliche DOSB-Mitglied Kirsten Bruhn zugesagt. Die Ausnahmesportlerin ist sechsfache Weltmeisterin, achtfache Europameisterin und dreifache Paralympics-Siegerin im Schwimmen besonders für Menschen mit Behinderung ein großes Vorbild. Außerdem wird Eishockeyspieler André Schietzold von den Eispiraten Crimmitschau bei der Sportabzeichen-Tour vorbeischauen.
Nach der offiziellen Eröffnung mit Vize-Landrat Carsten Helbig, Bürgermeister Sven Schrade, dem Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Thüringen, Thomas Zirkel, und dem Vorsitzenden des Kreissportbundes Altenburger Land, Dr. Hendrik Baum, treten die Ehrengäste bei einem Mini-Wettbewerb im Knöpfe rollen gegeneinander an - ein Verweis auf die lange Tradition und die große Bedeutung der Knopfindustrie in Schmölln.
Von Mini-Sportabzeichen bis Kletterberg
Um 14 Uhr haben dann DOSB-Maskottchen Trimmy und LSB-Maskottchen Muskelkater ihren großen Auftritt: Sie unterstützen die Kindergartenkinder bei den Sport- und Bewegungsübungen für das Mini-Sportabzeichen.
Ab 15 Uhr nehmen die Sportabzeichen-Prüfer*innen dann kostenfrei für alle die einzelnen Disziplinen ab. Wer sich Schwimmdisziplinen anrechnen lassen möchte oder noch den obligatorischen Schwimmnachweis braucht, hat bis 18 Uhr freien Eintritt im Tatami. Das Freibad liegt zu Fuß ungefähr 15 Minuten entfernt.
Natürlich darf bei der Sportabzeichen-Tour auch das spielerische Element nicht zu kurz kommen. Beim Ernsting's family Parcours können Familien und Freunde bei Klassikern wie Hula-Hoop und Cornhole gemeinsam um Punkte kämpfen. Auf dem Tapping-Board und an der Wurfwand der Sparkassen-Finanzgruppe sind Tempo und Geschicklichkeit gefragt. Die Wasserbar der Sparkasse Altenburger Land sorgt für die nötige Erfrischung. An der Fotostation von kinder Joy of Moving können sich Kinder und Jugendliche Erinnerungsfotos von ihren Sportabzeichen-Prüfungen abholen, die Profi-Fotograf*innen am Vormittag von ihnen gemacht haben. Daneben laden ein Basketballkorb und ein Glücksrad zum Mitmachen ein.
Der LSB Thüringen hat eine Kletterwand und ein Vielfaltsrad dabei. Auf der Bühne präsentieren sich am Nachmittag Sportvereine aus der Region und zeigen, was sie alles zu bieten haben.
Wer sich für das Thema Doping interessiert, dem geben die Leute am Infostand der Nationalen Dopingagentur (NADA) gerne Auskunft. Auch die Bundespolizei ist in Schmölln mit einem ihrer Trucks vor Ort und informiert über Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten.
05.07.2022
Hinweis für Anträge an das Standesamt
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
in den Google-Suchen erscheinen oft Drittanbieter, welche die Anträge für Urkunden entgegennehmen und dann an unser Schmöllner Standesamt weiterleiten. Diese Anbieter fungieren demnach als sogenannter Intermediär und berechnen für Ihre Leistung 20 - 30 Euro.
Dazu kommt dann noch die eigentliche Bearbeitungsgebühr von 10 Euro über das Standesamt, so dass sich die Gesamtkosten unnötigerweise auf 30 - 40 Euro belaufen können!
Bitte nutzen Sie unsere Webseite neu.schmoelln.de, unter "Formulare und Anliegen / Standesamt" liegt der ThAVEL-Prozess. Wenn Sie dieses Formular nutzen, dann überweisen Sie nur die 10 Euro und bekommen Ihre Urkunde per Post nach Hause geschickt.
04.07.2022
Ausstellungseröffnung "Brauchen wir die „ESSE“ oder welche Kultur möchte Schmölln?"

Liebe Kulturinteressierte,
wir möchten Sie recht herzlich zur Eröffnung der Sonderausstellung:
Brauchen wir die "ESSE" oder welche Kultur möchte Schmölln?
am 08.07.2022, 18.00 Uhr in das Knopf- und Regionalmuseum, Sprottenanger 2 in 04626 Schmölln einladen.
Ablauf der Ausstellungseröffnung:
- Musikstück
- Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadt Schmölln, Herrn Sven Schrade
- Musikstück
- Historischer Abriss zur Entstehung des Knopfmuseums (Gast: Herr Hofmann, Museum Burg Posterstein)
- Musikstück
- Grußwort zur Ausstellungseröffnung von Frau Petra Neumann, Knopf- und Regionalmuseum Schmölln
mit Überleitung zum gemütlichen Teil
- Bernd Adam und Franziska Huberty erinnern sich gemeinsam an die "Esse"
- Musikalische Umrahmung
Im Anschluss haben Sie Gelegenheit sich die Ausstellung anzuschauen. Wir wünschen viel Spaß beim Verweilen, Entdecken und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Bürgerservice nicht besetzt
Der Bürgerservice ist vom 28.06. bis zum 01.07. nicht besetzt. Telefonate werden umgeleitet.
24.06.2022
Start der Radtour des Bürgermeisters
Pünktlich um 9 Uhr heute Morgen hat sich die Radsportgruppe um Bürgermeister Sven Schrade auf dem Marktplatz versammelt. Heute startet die einwöchige Spenden-Radtour mit dem Ziel Cuxhaven.
Vom "Neuling" bis zu den "Alten Hasen", die schon auf mehreren Touren dabei gewesen sind, freute sich jeder der Anwesenden auf die bevorstehende Fahrradtour.Zwei Personen begleiten die Gruppe im Van, der voll mit Gepäck, Verpflegung und Ersatzteilen für die Fahrräder beladen ist. Die erste Station heute ist Halle an der Saale. Die Mittagspause ist auf Schloss Treben geplant.
Wie jedes Jahr steht die Radtour wieder unter dem Zeichen, Spenden für einen guten Zweck zu sammeln. Die Spenden, die im Zuge der diesjährigen Radtour gesammelt werden, kommen zur Hälfte dem Freibadverein Altkirchen zugute. Die andere Hälfte wird dafür verwendet, um attraktive Sitzmöbel zum Verweilen in der Mittelstraße aufzustellen.
Spenden können die Bürger auch jetzt noch. Dies geht direkt an die Kontoverbindung der Stadt Schmölln mit dem Betreff "Radtour 2022". Zum Nachweis der Spende beim Finanzamt genügt bei Spenden bis 300 Euro der Kontoauszug mit dem Spendendatum und dem Betrag.

Impfmöglichkeiten
Das ehemalige Leitungsteam der seit dem 11. Juni 2022 geschlossenen Impfstelle in Schmölln informiert, dass es gelungen ist, mit den Praxen der MediCordis als Medizinisches Versorgungszentrum in und um Altenburg ein Alternativangebot für Corona-Schutzimpfungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Altenburger Land einzurichten.
Beginnend ab dem 9. Juli 2022 können jeweils an ein bis zwei Samstagen im Monat in der Zeit zwischen 8-14 Uhr Impftermine wahrgenommen werden. Bei entsprechend hoher Nachfrage wird auch an weiteren Tagen geimpft. Die Impfungen erfolgen zunächst in den Praxis der MediCordis in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 2 (Poliklinik, Praxis Kerstin Pauli) in Altenburg.
Interessierte werden gebeten, Ihre Termine über das Buchungsportal www.impfen-thueringen.de oder das MediCordis-Servicetelefon in der Hausarztpraxis "Bärenkarree", Tel. 03447 31 46 45, zu buchen. Weitere Möglichkeiten für Corona-Schutzimpfungen stehen mit den von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) betriebenen Impfstellen in Gera oder Greiz und den jeweiligen Hausarztpraxen zur Verfügung.
Gewerbeamt bis 15.08. nicht besetzt
Das Gewerbeamt ist bis einschließlich 15.08.2022 nicht besetzt. Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit die Verkehrsbehörde unter 034491-76 185.
Einwohnermeldeamt am 20. Juni geschlossen
Das Einwohnermeldeamt bleibt am Montag, den 20. Juni 2022, aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter 034491-76 0.
Kinder- und Vereinsfest am 18. Juni

An diesem Samstag ist es endlich soweit: Unser Kinder- und Vereinsfest findet zum ersten Mal statt. Auf der Leichtathletikanlage und dem Hauptfestplatz auf dem Pfefferberg erwartet die Kinder ein buntes Treiben aus Sport, Spiel und Spaß mit Schmöllner & Gößnitzer Vereinen.
Auch für kulinarische Köstlichkeiten ist bestens gesorgt. Die Kinder und Eltern bzw. Großeltern können sich auf ein tolles Bühnenprogramm, auf Eisenbahnfahrten, auf einen Clown, auf Hüpfburgen, Ponyreiten und vieles mehr freuen.
09.06.2022
Konzert zum 75. Geburtstag von Franz Bartzsch

Das war ein würdiger 75. Geburtstag, den Franz Bartzsch sicher genau so mit uns gefeiert hätte. Auf der Bühne haben sich allesamt Musiker und Weggefährten sowie Freunde von Franzl ein Stelldichein gegeben. Angefangen von Wolf Weber, der durch das Programm führte, über Jörg Stempel, den letzten Chef von der Plattenfirma AMIGA bis hin zu der Frau des Klavierlehrers von Franz Bartzsch Frau Dreßler. Ganz besonders berührend war die Rede von Matthias Bartzsch, dem Sohn von Franz, der über Episoden aus dem Leben seines bekannten Vaters sprach. Außerdem waren aus der Familie seine Tochter Daniela und 2 Enkelkinder mit in Schmölln zu Gast.
Wolf Weber stellte zu Anfang Filmmusiken von Büttenwarder und Schloß Einstein und auch Titel von Bolland & Bolland und Roland Kaiser vor, zu denen Franz Bartzsch die Musik geschrieben hat.
Der musikalische Teil des Programms auf der Bühne wurde von Musikern gestaltet, die auf verschiedene Weise mit dem Leben von Franz Bartzsch verbunden waren. Den Grundstock bildete Manuel Schmid und seine Band, die das Publikum mit Liedern von Veronika Fischer über Angelika Mann und 4 PS bis hin zu Lift begeistert haben. Diese Lieder gestalteten als Gäste mit: Die Lütte von "der Lütten" (Angelika Mann) Ulrike Weidemüller, Yvonne Fechner und Bodo Komnick (Rainbird), die in den letzten Jahren musikalische Partner von Franz Bartzsch waren.
Es ertönten unter anderem das "Champuslied", "Auf der Wiese", "In jener Nacht" und "Wind trägt alle Worte fort".
Als Hommage an 75 Jahre AMIGA spielten Manuel Schmid und seine Band "Sagte mal ein großer Dichter" von Holger Biege und zu Ehren der "letzten Runde" von City und zum Gedenken an Klaus Selmke, den Schlagzeuger von City, noch das berühmte Lied "Am Fenster".
Jeder Programmpunkt wurde mit einem großen Applaus der 380 Besucher gefeiert, die teilweise sogar aus über 400 km Entfernung angereist sind. Es war ein sehr emotionaler Abend an der Franz Bartsch Brücke, an den sich die Schmöllnerinnen und Schmöllner noch lange erinnern werden.
Konzert zu Ehren von Franz Bartzsch am 8. Juni an der Franz-Bartzsch-Brücke

Ein Jahr ist nun seit der Namensgebung der Franz -Bartzsch-Brücke in Schmölln vergangen. Auf Grund der Pandemie gab es im letzten Jahr einige Einschränkungen, so dass am 8.06.21 unser geplantes Konzert zu Ehren des berühmten Komponisten Franz Bartzsch nicht stattfinden konnte. Trotzdem war es eine kleine, aber feine Feier mit einer ehrenden Rede vom Bürgermeister Sven Schrade und einem tollen Publikum aus Schmölln sowie einigen Menschen, diemit Franzls Leben eng verbunden waren.
Anlässlich des 75. Geburtstages von Franz Bartzsch am 8.6.22 werden wir den musikalischen Teil nachholen und ein Konzert auf dem Platz neben der Franz-Bartzsch-Brücke (vor dem Knopf- und Regionalmuseum) feiern.
"75 Jahre Franz Bartzsch - 75 Jahre AMIGA, ein guter Jahrgang"
Freuen Sie sich auf:
Manuel Schmid(Stern Meißen) und Band
Blackbird - Ivonne Fechner und Bodo Kommnick(Lift) und Franzls musikalischer Partner in seinen letzten Jahren.
Ulrike Weidemüller, die in die Fußstapfen ihrer Mutter(Angelika Mann,Die Lütte) tritt und u.a. das Champuslied singen wird.
Jörg Stempel, Letzter Chef von AMIGA
Mathias Bartzsch, Sohn von Franzl
Aufgrund der Beschaffenheit des Platzes können nur 350 Tickets verkauft werden. Die Karten können Sie für 10 Euro im Bürgerservice erwerben. Alle Karten, die dort nicht verkauft werden, werden an der Abendkasse ausgegeben.
30.05.2022
Das Fundbüro informiert
Auflistung der im Fundbüro abgegebenen Fundsachen im Monat Mai:
- 1 Damenfahrrad Konsul City-Line
- 1 Damenfahrrad Velo-Kin
- 1 Schal rosa/hellblau/dunkelblau
- 1 Philips Bluetooth Kopfhörer Box, rechter Kopfhörer fehlt
- 1 Kinder Fahrradhelm
- 1 Stroh Sonnenblende
- 1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln und 1 Anhänger
- 1 Schlüsselbund mit 1 Autoschlüssel und 2 Schlüsseln
Sollten Sie der Eigentümer einer dieser Gegenstände sein, können Sie diesen im Fundbüro der Stadtverwaltung Schmölln, Rathaus (Hintergebäude 1. OG), Markt 1, abholen.
Das Eigentum über die Fundsache geht nach 6 Monaten auf den Finder bzw. bei Eigentumsverzicht durch diesen auf die Stadt Schmölln über.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Tel. 034491/76-187 zur Verfügung.
H. Gabler
Fundbüro
24.05.2022
Öffnungszeiten Knopf- und Regionalmuseum zu Pfingsten
Das Knopf- und Regionalmuseum hat am Pfingstsamstag und Pfingstsonntag von 13-17 Uhr geöffnet. Am Pfingstmontag bleibt das Museum geschlossen.
23.05.2022
Turnhallen Vergabe
An alle Sportvereine: Wir bitten bis zum 1. Juli um die Meldung der Hallenzeiten. Das Formular finden Sie hier.
Vernissage "Wie es mir gefällt"
Am gestrigen Donnerstagabend erlebten die Besucher der Rathausgalerie eine besondere Vernissage. Kristina Kampf stellt noch bis zum 7. Juli ihre Malereien im fotorealistischen Stil aus. Die Hobbymalerin nutzt Ölfarben und Bleistift für ihre Arbeiten und hat seit ihrer Kindheit ein Faible für die Schöpfung der Natur.
Überzeugen Sie sich selbst: Kein Pinselstrich wird dem Zufall überlassen.
Wenn Sie die Ausstellung anschauen möchten, dann können Sie dies zu den Öffnungszeiten des Rathauses gern tun. Die Galerie wird Ihnen jederzeit aufgeschlossen.
02.05.2022
Rückblick auf das Marktfest 2022
Nach 2 Jahren Pause konnten wir am Samstag bei schönstem Sonnenschein unser Marktfest mit Maibaumsetzen feiern.Für Klein und Groß wurde einiges geboten, vom Ponyreiten bis Modellboot- und Tretcarfahren, vom Spielmobil bis zum Maibaumschmücken war alles dabei. Und auch kulinarisch wurden wir Schmöllner:innen mit Gegrilltem, Fischbrötchen, süßen Sachen und Kaffee & Kuchen verwöhnt. Beim Bühnenprogramm haben der Volkschor Schmölln, die Musikschule und die Cheerleader "Flying Eagles" sowie der Spielmannszug "Frisch voran" die Zuschauer:innen begeistert. Beim abendlichen Tanz in den Mai hat die Band "Zentromer" die Bühne gerockt und die Menge zum Tanzen gebracht. Die Knopfprinzessin Constanze I. sowie der Bürgermeister Sven Schrade haben sich über die vielen fröhlichen Besucher:innen sehr gefreut und sagen DANKE für den schönen Tag, besonders auch der Feuerwehr, die mit viel Kraft den schön geschmückten Maibaum gesetzt hat.

27.04.2022
Programm zum Marktfest am 30. April
Am Samstag begrüßen wir alle Schmöllner Bürger und Gäste zu unserem Marktfest mit Maibaumsetzen. 13 Uhr wird der Bürgermeister Sven Schrade zusammen mit der Knopfprinzessin das Fest eröffnen.
Genießen Sie den Samstag bei allerlei kulinarischen Angeboten wie Roster, Steaks, Fischbrötchen, Waffeln, Eis, Süßigkeiten oder einer Currywurst. Auch für Kaffee und Kuchen am Nachmittag ist gesorgt.
Auf der Bühne freuen wir uns auf Darbietungen der Cheerleaders "Eagles Schmölln", auf den Volkschor und die Musikschule.
Die Kinder können zusammen mit dem BASE Schlüsselanhänger und Traumfänger basteln, sich auf der Hüpfburg austoben oder im Spielmobil spielen, eine Runde auf dem Karussell fahren oder auf einem Pony reiten. Der MC Schmölln bringt Tretcars mit , auf denen die Kinder über den Markt sausen können.
Der Schiffsmodellclub startet ab 14 Uhr seine Rundfahrten auf dem Brauereiteich und die Feuerwehr lässt die Kids auch mal in die Löschfahrzeuge schauen.
Wir laden alle Kinder und Erwachsenen ein, über den Nachmittag verteilt den Maibaum zu schmücken. Um 16:45 Uhr wird dieser dann von der Feuerwehr aufgestellt, musikalisch begleitet von der Spielleute Union "Frisch voran".
Ab 19 Uhr tanzen wir mit der Band ZENTROMER bis 24 Uhr fröhlich in den Mai.
Wir wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung.
13.04.2022
Einwohnermeldeamt ab 16. Mai wieder ohne Termin geöffnet
Das Einwohnermeldeamt öffnet ab 16.05.22 wieder ohne vorherige Terminvereinbarung. Termine, die bereits vereinbart sind, haben in der Übergangszeit Vorrang beim Warten.
12.04.2022
Fahrgastinformationen Stadtverkehr Schmölln
Ab 15.04.2022 werden im Stadtverkehr Schmölln Fahrplananpassungen an Wochenenden umgesetzt. Die Änderungen betreffen ausschließlich Fahrten an Samstagen und Sonn- und Feiertagen. Die Linie F startet wie gewohnt an der Haltestelle An den Queeren und nimmt den üblichen Fahrweg bis zum Bahnhof. An dieser Haltestelle wechselt die Linie F automatisch zur Linie H. Ein Umstieg innerhalb der Stadtlinien entfällt somit. Die Fahrt der Linie H führt wie gewohnt über den Markt und dann weiter im bekannten Linienweg.
Mit dieser Anpassung wird das Fahrangebot an Sonntagen im Stadtverkehr Schmölln verbessert.
Alle aktuellen Fahrpläne und Änderungen finden Sie unter: www.thuesac.de/fahrplaene

06.04.2022
Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Nöbdenitz an
Am Dienstag, dem 5. April, sind 33 Geflüchtete aus der Ukraine in Nöbdenitz im Bürgersaal angekommen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Feuerwehren und Freiwillige haben sich um die Erstaufnahme der Frauen und Kinder (und wenigen Männer) gekümmert.Am gestrigen Mittwoch haben sich über 30 Helfer:innen aus Nöbdenitz und Schmölln in der Unterkunft zu einem Kennenlernen bei einem großen Pizza-Essen zusammengefunden. Bürgermeister Sven Schrade und Ortsteilbürgermeister André Gampe sind überwältigt von der großen Hilfsbereitschaft der Bürger:innen. Die Kontaktdaten der freiwilligen Helfer:innen sind aufgenommen und nun werden Angebote wie Fahrtdienste, Lebensmittelbesorgungen und weitere Hilfen koordiniert.Wir danken allen Menschen, die aktiv ihre Hilfe angeboten auch schon geholfen haben.
01.04.2022
Eröffnung Zahnarztpraxis Reuschel im Gesundheitsbahnhof
Am Freitag, den 1. April, hat die Zahnarztpraxis Reuschel im Nöbdenitzer Gesundheitsbahnhof ihre Eröffnung gefeiert.
Bürgermesiter Sven Schrade, Ortsteilbürgermeister André Gampe sowie der stellvertretende Ortsteilbürgermeister Erich Zapp gratulierten ganz herzlich und wünschen alles Gute.

Besuch der Landtagsabgeordneten Diana Lehmann (SPD) in Schmölln
Am Freitag war die SPD Landtagsabgeordnete Diana Lehmann in Schmölln zu Besuch. Sie hatte ein ganzes Auto voller Geschenke für die Schmöllner Kindergärten dabei (coole T-Shirts). Zusammen mit dem Bürgermeister Sven Schrade und der Hauptamtsleiterin Jaqueline Rödel hat sie eine Gruppe der KITA am Finkenweg überrascht. Die Kinder haben als kleines Dankeschön das Lied von "Stups, dem kleinen Osterhasen" vorgetragen. Weiter ging es dann nach nebenan ins TheBase, wo Diana Lehmann mit den Mitarbeitern der offenen und mobilen Jugendarbeit gesprochen hat.
29.03.2022
Bürgerservice vom 21.-30. März geschlossen
Unser Bürgerservice bleibt wegen Krankheit vom 21. bis 30. März geschlossen.
22.03.2022
Spendenscheck Übergabe von Schülern des Roman-Herzog Gymnasiums Schmölln an den Heimat- und Verschönerungsverein Schmölln e.V.
Das Leid der ukrainischen Flüchtlinge berührt auch die Schüler:innen des Roman-Herzog-Gymnasiums in Schmölln. Deshalb haben 20 Kinder der Klasse 7.2 letzte Woche einen Kuchenbasar organisiert, bei dem sie an einem Tag in 2 großen Pausen ganze 400 Euro eingenommen haben.
Diese Spende wurde heute an Hans-Jürgen Krause, den Vorsitzenden des Heimat- und Verschönerungsverein e.V. übergeben. Der Verein sammelt seit mehreren Wochen Sachspenden für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Dazu Sven Schrade: "Ich freue mich, daß die Schülerinnen und Schüler solch ein Engagement an den Tag legen. Das ist wahrlich nicht selbstverständlich in der heutigen Zeit."
Martina Pleuse, die Direktorin des Staatlichen Gymnasiums freut sich, dass die Initiative von den Schülerinnen und Schülern selbst kam und dass das Geld hier in Schmölln zu denen kommt, die es direkt den Flüchtlingen zu Gute kommen lassen.

18.03.2022
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine in Schmölln
Der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in unserem Landkreis. So wurde der Stadt Schmölln gestern vom Landkreis mitgeteilt, dass in Kürze auch Busse mit Flüchtlingen in Schmölln zu erwarten sind.
Die Stadtverwaltung hat deshalb heute einen Krisenstab zusammengestellt, der sich aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schmölln, der Wohnungsverwaltung Schmölln, der Stadtwerke Schmölln GmbH, der Feuerwehr und dem Heimat- und Verschönerungsverein e.V. zusammensetzt. Gemeinsam werden wir die öffentlichen und ehrenamtlichen Hilfen bündeln.
Wir möchten daher alle Bürgerinnen und Bürger aufrufen, ihre Hilfsangebote jeglicher Art an ukrainehilfe(at)schmoelln.de zu richten.
Angebote für Sachspenden werden von uns an den Heimat- und Verschönerungsverein weitergeleitet.
Beigefügtem Flyer ist zu entnehmen, was und wo derzeit angenommen wird.
Wir suchen neben Sachspenden: freiwillige Helfer für Aufbauarbeiten von Möbeln und den Anschluss von Haushaltsgeräten, aber auch Helfende mit Russisch- und Ukrainekenntnissen zur besseren Verständigung. Des Weiteren Helfer im Bedarfsfall vor Ort zur Unterstützung bei der Verpflegung und der Betreuung von Geflüchteten.
Wir wissen, dass sich einige Einwohner von Schmölln schon mit konkreten Wohnungsangeboten beim Landkreis gemeldet haben. Wir bitten herzlich darum, diese auch noch einmal an uns unter ukrainehilfe(at)schmoelln.de zu melden. Weiterhin werden ehrenamtliche Helfer:innen gesucht, die Transportfahrzeuge besitzen, mit denen Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs in die Erstankunftsstellen gebracht werden können.
Alle, die freiwillig helfen wollen, melden sich bitte ebenfalls unter ukrainehilfe(at)schmoelln.de mit Namen und Kontaktmöglichkeit. Wir kommen gern auf die Hilfe zurück und bedanken uns jetzt schon herzlich.
Auf dem Facebook-Kanal der Stadt Schmölln und über die Schmöllner Gruppen Knopfstadt.de und Unser Schmölln werden wir regelmäßig informieren.
Wir bitten derzeit von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich die angegebene E-Mailadresse zu nutzen.

Frühjahrsbepflanzung
Dank den fleissigen Mitarbeitern vom Bauhof können wir eine bunte Farbenpracht auf dem "Blauen Wunder" bestaunen. Vielen Dank für die schöne Frühjahrsbepflanzung.

17.03.2022
Bürgerservice am 17. und 18. März geschlossen
Der Bürgerservice auf dem Amtsplatz bleibt am 17. und 18. März geschlossen. Telefonisch sind wir zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
10.03.2022
Amtsblatt in Nöbdenitz
Der Verteiler des Amtsblattes hat uns mitgeteilt, dass das Amtsblatt für den Monat März in Nöbdenitz erst am 19. März verteilt wird.
Wir bitten, dies zu entschuldigen.
08.03.2022
Einladung zum Frühlingskonzert nach Gößnitz
In diesem Jahr beginnt die Musikschule die neue Konzertsaison mit einem Frühlingskonzert am Sonntag, den 27. März 2022 um 17.00 Uhr in der Stadthalle Gößnitz. Gezeigt wird ein einstündiges Programm mit dem JugendSinfonieOrchester sowie mit solistischen Darbietungen und mit Kammermusik. Der Besuch des Konzertes setzt die Einhaltung der 3G-Regelung im Rahmen der aktuellen Corona-Maßnahmen sowie das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes voraus. Die Musikschule freut sich über zahlreiche Besucher. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spenden zugunsten der Arbeit der Musikschule werden sehr gern entgegengenommen.
08.03.2022
Aktuelle Impfangebote in Schmölln

Hilfe für die Ukraine
Der Heimat- und Verschönerungsverein sammelt Sachspenden für die Ukraine. Jeden Montag, Mittwoch und jeden Freitag (17-18 Uhr) können Sie die benötigten Dinge, wie Handtücher, Decken, Hygieneartikel, Medikamente sowie Erste-Hilfe-Kästen, im Büro des Heimat- und Verschönerungsvereins Am Brauereiteich 1 in Schmölln abgeben.

28.02.2022
Knopfmuseum am 2.3. geschlossen
Das Knopf- und Regionalmuseum bleibt am 2. März betriebsbedingt geschlossen.
16.02.2022
Warnung beim Betreten von Wäldern, Friedhöfen und Parks bei Sturm
Am Donnerstag und Freitag meldet der Deutsche Wetterdienst Orkanböen über Mitteldeutschland. Die Stadtverwaltung warnt deshalb vor dem Betreten von Wäldern, Parks und Friedhöfen. Es könnten Äste herabfallen und Bäume umstürzen.
15.02.2022
Baumschneidearbeiten Seufzerallee
Die Stadt Schmölln plant im Frühjahr 2022 den Kanalbau mit Trinkwasserleitungsbau und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Seufzerallee in Schmölln.
Um die Arbeiten durchführen zu können, ist ein Freischneiden von Untergehölzen in der zukünftigen Kanaltrasse parallel im Weg Seufzerallee erforderlich.
Das Freischneiden, das einige Tage andauern wird, soll noch im Februar 2022 über den Bauhof der Stadt Schmölln ausgeführt werden.
Während der Baumschneidearbeiten ist eine Vollsperrung des Weges vonnöten, damit die Arbeiten termingerecht ausgeführt werden können. Hierzu bittet das Bauamt um das Verständnis der Anlieger.
02.02.2022
Bibliothek digital

Jetzt wird´s digital: Die Stadt- und Kreisbibliothek stellt sich auf die Nachfrage der Leserinnen und Leser ein und startet zum 25. Januar 2022 ihren Online-Bibliothekskatalog unter bibliothek.schmoelln.de
Das Projekt konnte durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Betreiber und Betreuer des Online-Bibliothekskatalogs, der Büchereizentrale Niedersachsen in kurzer Zeit umgesetzt werden. Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an Herrn Oeding und sein Team für die kundenorientierte Beratung und Unterstützung.
In diesem umfangreichen Angebot können die Lesefreunde ganz unkompliziert schon zuhause nach ihren Lieblingsbüchern und Medien stöbern.
Weiterhin ist es mit diesem Online-Service möglich, auf dem eigenen Benutzerkonto Vormerkungen und Verlängerungen vorzunehmen. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis ist die Anmeldung ganz einfach und mit keinen weiteren Kosten verbunden.
Die Voraussetzung für die Benutzer ist ein internetfähiger Computer, ein Tablet oder ein Smartphone.
Weiterhin hat sich die Stadt- und Kreisbibliothek dem thüringenweiten digitalen Bibliotheksnetzwerk ThueBIBNet angeschlossen. Hier werden die Freunde von digitalen Lesemedien fündig und können sich über die Onleihe mit eBooks, eAudios und ePapers ausstatten und auf ein großes Angebot an Medien zugreifen.
Der Medienbestand wird laufend erweitert, so dass alle Lesefreunde sowohl Online als auch vor Ort in der Bibliothek immer tagesaktuell über das Angebot informiert sind.
Das Projekt ist Teil eines Förderprogramms des Landes Thüringen.
31.01.2022
Bürgerservice geschlossen
Der Bürgerservice bleibt krankheitsbedingt am 31.01. und am 01.02. geschlossen.
25.01.2022
Engagierter Bürger oder engagierte Bürgerin für den Seniorenbeirat gesucht
Sie haben Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Seniorenarbeit? Sie sind Bürger oder Bürgerin unserer Stadt und wahlberechtigt, sind motiviert die Interessen dieser Generation zu vertreten und sich für eine seniorenfreundliche Stadtentwicklung einzusetzen? Dann suchen wir genau Sie.
Der berufene Seniorenbeirat der Stadt Schmölln sucht gemäß § 4 der "Satzung der Stadt Schmölln für den Seniorenbeirat" ein neues Mitglied als Nachbesetzung in der Legislaturperiode 2021 bis 2024.
Auch alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen ,sportlichen und sonstigen Interessen der Senioren wahren, sind aufgerufen einen Bürger oder eine Bürgerin, als Kandidaten vorzuschlagen.
Bewerbungen und Vorschläge bis zum 28. Februar
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 28. Februar in schriftlicher Form im Rathaus der Stadt Schmölln, Markt 1, im Stadtratsbüro unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail eingereicht oder per E-Mail an stadtratsbuero(at)schmoelln.de gesendet werden. Bei Fragen können sich Interessierte jederzeit an Frau Schnell vom Stadtratsbüro wenden unter Tel. 034491 - 76-133 oder an Frau Meier, der Vorsitzenden des Seniorenbeirates unter Tel. 0170/1817555.
24.01.2022
Änderung der Steuerhebesätze der Stadt Schmölln ab 2022
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in der Sitzung am 21.12.2021 eine Erhöhung der Hebesätze für Realsteuern für das Jahr 2022 und die folgenden beschlossen.
Realsteuern: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke)
Gewerbesteuer
Hebesatz: ist im Gemeinderecht die Bezeichnung für den Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird.
Nachstehende Übersicht vermittelt die Hebesatzänderung anschaulich:
derzeitige Hebesätze ab 01.01.2022
Grundsteuer A 271 v.H. 310 v.H.
Grundsteuer B 389 v.H. 440 v.H.
Gewerbesteuer 395 v.H. 425 v.H.
Was bedeutet die Anpassung nun für die Steuerzahler der Stadt Schmölln?
Aktuell sind die bisher festgesetzten Steuern mit den derzeitigen Hebesätzen gültig.
Erst wenn die Kommunalaufsicht der Hebesatzänderung mit Beschluss zugestimmt hat, werden die Steuern neu veranlagt. Jedem betroffenen Steuerzahler der Stadt Schmölln wird ein Bescheid über die Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zugesandt. Die abweichende Höhe der Steuern und das Zahlungsziel werden ausgewiesen. Bisher vorliegende SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen allerdings nach Erhalt des neuen Bescheides handeln, wenn Sie einen Dauerauftrag bei einem Kreditinstitut haben. Die Beträge laut Steuerbescheid müssen angepasst werden.
Dazu ein Berechnungsbeispiel für die Grundsteuer B (analog für Grundsteuer A und Gewerbesteuer):
Steuermessbetrag 100,00 € (vom Finanzamt ermittelt) x 389 v.H. (aktueller Hebesatz) ergibt eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 389,00 €.
Ab 2022:
100,00 € x 440 v.H. ("neuer" Hebesatz) ergibt eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 440,00 €.
Das führt zu einer jährlichen Erhöhung der Steuern in Höhe von 51,00 €.
Stadtverwaltung Schmölln, Kämmerei
Grundsteuerreform 2022
2022 ist das Jahr der Grundsteuerreform. Zur Neubewertung der Grundstücke im Freistaat müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger: Bitte warten Sie auf ein Informationsschreiben des Finanzamtes, welches Ihnen im Frühjahr zugeht. Sie müssen vorerst noch nichts unternehmen.
Nähere Infos gibt es unter diesem Link: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/2022-wird-das-jahr-der-grundsteuerreform-buergerinnen-und-buerger-im-freistaat-sollen-zunaechst-auf-das-informationsschreiben-der-finanzverwaltung-warten-erst-dann-besteht-handlungsbedarf
Zweckvereinbarung zwischen Schmölln und Gößnitz zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung der Straßenreinigung und der Pflege von Rad- und Wanderwegen

Der Bürgermeister von Schmölln, Sven Schrade, und der Bürgermeister von Gößnitz, Wolfgang Scholz, unterzeichneten am Montag die Zweckvereinbarung zwischen beiden Städten zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung der Straßenreinigung und der Pflege von Rad- und Wanderwegen.
Die Straßenkehrmaschine aus dem Besitz der Stadt Schmölln darf von der Stadt Gößnitz zur Aufgabe der kommunalen Straßenreinigung mitbenutzt werden. Gößnitz unterstützt Schmölln im Gegenzug bei der Pflege von Rad- und Wanderwegen mit geschultem Personal.
Dazu Bürgermeister Sven Schrade: "Mit Gößnitz haben wir jetzt die 3. Kommune im Bunde der interkommunalen Zusammenarbeit. Wir freuen uns, daß wir im Bereich Straßenreinigung und Pflege der Rad- und Wanderwege unsere Synergien bündeln und ein Austausch zwischen beiden Städten stattfindet."
Auch Gößnitz´ Bürgermeister Wolfgang Scholz ist erfreut: "Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Schmölln so gut funktioniert. Die gemeinsame Zweckvereinbarung ist dabei ein weiterer gelungener Schritt."
Öffnungszeiten und Zutritt Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt darf derzeit nur mit einem persönlichen Termin betreten werden. Den Termin vereinbaren Sie bitte beim Bürgerservice unter: 034491-760.
Aufgrund einiger Nachfragen ein aktueller Hinweis: Im Einwohnermeldeamt gelten aufgrund der Kürze des Besuches keine 2G oder 3G Regeln. Die Besucher sind lediglich dazu angehalten, die AHAL-Regeln einzuhalten.
06.01.2022
Aktuelle Stellenangebote
Die Stadt Schmölln hat aktuell 4 neue Stellen ausgeschrieben:
- Bewerber/-in für ein "Duales Studium Bauingenieurwesen" an der Staatlichen Studienakademie Glauchau für den Studienbeginn am 1.10.2023
- Erzieher/-in für unsere Kindertagesstätte "Rosengarten" in Rolika
- Erzieher/-in für unsere Kindertagesstätte "Nemzer Rasselbande" in Nöbdenitz
- Gärtner/-in als Mitarbeiter/-in im Bauhof Schmölln
Erweiterung der Öffnungszeiten im Testzentrum der Johanniter
Das Testzentrum der Johanniter in der Schmöllner Rettungswache (Am Kemnitzgrund 26) erweitert seine Öffnungszeiten ab dem 03. Januar.
Alt: Montag bis Donnerstag, 14-18 Uhr
Neu: Montag bis Donnerstag, 10-18 Uhr
1. Impfaktion im neuen Jahr
1. Impfaktion im neuen Jahr: Am 6. Januar 2022 ab 11 Uhr in der Ostthüringenhalle Schmölln
Nach dem Erfolg und der Dankbarkeit der Patienten unserer Impfaktion am ersten Weihnachtsfeiertag, nutzen wir das Angebot von Frau Dr. Enders und Uwe Kretschmer und bieten am 6. Januar noch einmal einen Impftermin in der Ostthüringenhalle an.
Es steht vorerst eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung, auch eine begrenzte Menge an Impfstoff für unter 30-Jährige.
️WICHTIG: Bitte melden Sie sich vorher per Mail an die Adresse buergermeister(at)schmoelln.de an, um eine Impftermin zu erhalten. Schreiben Sie uns Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und wann Ihre letzte Corona Impfung war. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, einen Lichtbildausweis, die Krankenkassen-Karte und den Impfausweis mitzubringen.
HIER finden Sie das Anamneseformular, welches Sie ausgefüllt mitbringen können. Wer keine Möglichkeit zum Ausdrucken hat, erhält vor Ort ein Formular.
Schließzeiten der städtischen Einrichtungen

20.12.2021
Erneute Impfaktion am 1. Weihnachtsfeiertag
Sehr geehrte Schmöllner und Gäste,
am 1. Weihnachtsfeiertag, den 25.12.2021, findet erneut eine Impfaktion in der Ostthüringenhalle statt.
Am Samstag nach Heiligabend wird es ab 14 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger (gerade auch für diejenigen, die nur an den Feiertagen Zeit haben) in der Schmöllner Ostthüringenhalle ein begrenztes Angebot an Impfstoff (Moderna und Biontech) geben, der als Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung verabreicht wird.
WICHTIG: Bitte melden Sie sich vorher per Mail an die Adresse buergermeister(at)schmoelln.de an. Schreiben Sie uns Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und wann Ihre letzte Corona Impfung war. Wir vergebem dann einen festen Termin mit Uhrzeit, an dem Sie zum Impfen erscheinen können.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, einen Lichtbildausweis, die Krankenkassen-Karte und den Impfausweis mitzubringen.
Bitte laden Sie sich HIER das Einwilligungsformular herunter und bringen dies ausgefüllt mit. (Vor Ort werden die Formulare auch ausliegen, da nicht jeder die Möglichkeit hat, sich diese vorher auszudrucken.)
13.01.2022
Öffnungszeiten und Zutritt Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt darf derzeit nur mit einem persönlichen Termin betreten werden. Den Termin vereinbaren Sie bitte beim Bürgerservice unter: 034491-760.
Aufgrund einiger Nachfragen ein aktueller Hinweis: Im Einwohnermeldeamt gelten aufgrund der Kürze des Besuches keine 2G oder 3G Regeln. Die Besucher sind lediglich dazu angehalten, die AHAL-Regeln einzuhalten.
10.12.2021
Zweite Teststelle öffnet ab Sonntag in Schmölln
Ab Sonntag, dem 12.12. wird es ein zweites Testangebot in Schmölln geben. Neben dem Testzentrum der Johanniter Unfallhilfe bietet das Unternehmen JobGerecht GmbH aus Altenburg ab kommenden Sonntag in der Schloßstraße 10 (ehemaliges Gymnasium) weitere Testmöglichkeiten an.
Die Öffnungszeiten lauten nach Unternehmensangaben wie folgt (Beginn: Sonntag 12.12.2021)
Montag-Freitag 7.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr
24.12.2021 und 31.12.2021 7.00 - 13.00 Uhr
Angeboten werden die kostenfreien Bürgertests.
Eine Durchführung von PCR-Tests findet nicht statt.
Firmentestungen werden für 10 € je Test über das mobile Testteam am Firmensitz/Arbeitsplatz bei Bedarf in gestellten Räumlichkeiten oder unseren Testzelten durchgeführt.
Termine unter 03447-4830586 oder testzentrum(at)jobgerecht.de
Um einen schnellen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, die Einverständniserklärung vorab auszufüllen und die Krankenkarte bereit zu halten. Die Krankenkarte dient zur schnellen Aufnahme der persönlichen Daten. Alle zu testenden Personen müssen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Durchführungshinweise sowie Öffnungszeiten:
08.12.2021
Testzentrum in Schmölln öffnet am 13.12.2021
Das Schmöllner Testzentrum öffnet seine Pforten:
Start: Montag, 13.12.2021
Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags 14-18 Uhr, bedarfsgerechte Anpassungen werden im Verlauf vorgenommen
Adresse: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.: Rettungswache Schmölln, Am Kemnitzgrund 26, 04626 Schmölln
Bitte das Gelände der Rettungswache nicht mit dem PKW befahren, um den Regelbetrieb der Rettungswache nicht zu gefährden. Parkmöglichkeiten stehen unter anderem einseitig in Richtung Süden (Richtung Autobahn) auf der "Blumenstraße" und der Straße "Am Lindenhof" zur Verfügung. Die bisherige Zeitbeschränkung von 18 - 06 Uhr wird hierfür aufgehoben und durch eine stundenweise Zeitbegrenzung ersetzt.
Durchführen von PoC-Antigen-Schnelltests ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, gerade in der Anfangszeit kann es aber zu verlängerten Wartezeiten kommen.
Für einen zügigeren Ablauf wäre es wünschenswert, wenn im Vorfeld ein Schnelltest-Profil in der Corona-Warn-App angelegt wird. Damit können die Daten vor Ort via QR-Code eingelesen werden.
Angeboten werden die kostenlosen Bürgertests UND Testungen für Mitarbeiter im Auftrag von Unternehmen für 20 € je Test.
Alle zu testenden Personen müssen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Keine Durchführung von PCR-Tests.
Wir danken den Johannitern für ihre Bemühungen und freuen uns, dass es nun losgehen kann.
06.12.2021
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Auf der Grundlage der Art. 60 - 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 - 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Es wird der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Altenburger Land am 02.12.2021 amtlich festgestellt.
2. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone umfasst das Gebiet folgender Gemeinden: Heyersdorf; Jonaswalde, Ort; Thonhausen und Vollmershain.
3. Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Die Überwachungszone umfasst das Gebiet folgender Ortschaften:
· Gößnitz, Stadt; OT Hainichen; OT Nörditz
· Jonaswalde OT Nischwitz
· Löbichau, Ort; OT Beerwalde; OT Drosen; OT Großstechau; OT Ingramsdorf; OT Kleinstechau
· Nobitz OT Bornshain, OT Taupadel
· Ponitz
· Posterstein
· Schmölln, Stadt; OT Bohra; OT Brandrübel; OT Burkersdorf; OT Drogen; OT Kummer; OT Lohma; OT Nitschka; OT Nöbdenitz; OT Nödenitzsch; OT Schloßig; OT Selka; OT Sommeritz; OT Trebula; OT Untschen; OT Weißbach; OT Wildenbörten; OT Zagkwitz; OT Zschernitzsch
4. Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.
5. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.
6. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
7. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
8. Die Verfügung ergeht kostenfrei.
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zu Nr. 4 | Geltung für Schutzzone | Geltung für Überwachungs-zone |
1. Anzeigepflicht: Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen. (Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 5 und § 27 Abs. 3 GeflPestSchV) | x | x |
2. Beförderungsverbot: Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden. (Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 5 GeflPestSchV) | x | - |
3. Beförderungsverbot: Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten. (Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 3 GeflPestSchV) | x | - |
4. Verbringungsverbot: Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden: |
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- Vögel, | x | x |
- Fleisch von Geflügel und Federwild, | x | x |
- Eier, | x | x |
- sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, | x | x |
- Futtermittel. | x | x |
Ausgenommen hiervon sind - Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die als sichere Waren gelten. Als sicher gelten die Waren nach Anhang VII der VO (EU) 2020/687, das sind insbesondere Fleisch und Milch, die in bestimmter Weise behandelt wurden. Einzelheiten können beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfragt werden. - Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die einer Behandlung nach Anhang VII der VO (EU) 2020/687 unterzogen wurden, das sind bestimmte Wärmebehandlungsverfahren. - Erzeugnisse oder sonstige seuchenrelevante Materialien, die vor Beginn der Seuche gewonnen oder erzeugt wurden. Einzelheiten können beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfragt werden. - Erzeugnisse, die in der Schutzzone hergestellt wurden und von Vögeln gewonnen wurden, die außerhalb der Schutzzone gehalten wurden. - Folgeprodukte dieser aufgezählten Erzeugnisse. - (Art. 27 Abs. 1 bis Abs. 4 und Art. 42 VO (EU) 2020/687 i. V. m. Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 1 und § 27 Abs. 4 Nr. 1 GeflPestSchV) | x | x |
5. Aufstallungspflicht: Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. | x | x |
6. Eigenüberwachung: Tierhaltende Betriebe haben eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten). Jede erkennbare Änderung ist dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Tel. 03447 586 - 708). (Art. 25 Abs. 1 b) und Art. 40 VO (EU) 2020/687) | x | x |
7. Schadnagerbekämpfung: Tierhaltende Betriebe haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren sowie anderer Seuchenvektoren im Betrieb und um den Betrieb herum ordnungsgemäß anzuwenden und hierüber Aufzeichnungen zu führen. (Art. 25 Abs. 1 c) und Art. 40 VO (EU) 2020/687) | x | x |
8. Hygienemaßnahmen: Tierhaltende Betriebe haben an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu sind die auf der Webseite des DVG unter https://www.desinfektion-dvg.de gelisteten Desinfektionsmittel für Stallungen zu verwenden. (Art. 25 Abs. 1 d) und Art. 40 VO (EU) 2020/687) | x | x |
9. Hygienemaßnahmen: Tierhaltende Betriebe haben zum Schutz vor biologischen Gefahren sicherzustellen, dass jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen oder den Betrieb betreten oder verlassen, Hygienemaßnahmen beachten, insbesondere gelten folgende Maßnahmen: |
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- Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. | x | - |
- Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60 °C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen. | x | x |
- Schutzkleidung von Betriebsangehörigen ist ebenfalls nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren bzw. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigten. | x | x |
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Dies gilt für den Fall, dass Ausnahmen getroffen wurden. | x | - |
- Betriebseigene Fahrzeuge sind abweichend von § 17 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren. Dies gilt, wenn Ausnahmen getroffen wurden. | x | - |
- Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall bzw. bei Benutzung in mehreren Betrieben im abgebenden Betrieb vor der Abgabe zu reinigen und zu desinfizieren. | x | - |
- Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels sind nach jeder Abholung zu reinigen und zu desinfizieren. | x | - |
- Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe ist vorzuhalten. | x | - |
- Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen sind die Hände (mit Seife) zu reinigen und anschließend zu desinfizieren (Handdesinfektionsmittel), - Es ist eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung einzuhalten. - Schuhe sind bei Betreten und Verlassen der Stallung zu reinigen und zu desinfizieren. | x | x |
(Art. 25 Abs. 1 e) und Art. 40 VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 2 und § 27 Abs. 4 Nr. 2 und § 6 Abs. 1 GeflPestSchV) |
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10. Aufzeichnungspflicht: Tierhaltende Betriebe haben eine vollständige Aufzeichnung über alle Personen zu führen, die den Betrieb besuchen, und dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Das gilt nicht für Besucher, die bei einem geschlossenen System keinen Zugang zur Tierhaltung hatten. (Art. 25 Abs. 1 f) und Abs. 2 und Art. 40 VO (EU) 2020/687) | x | x |
11. Tierkörperbeseitigung: Tierhaltende Betriebe haben ganze Tierkörper und Teile von toten oder getöteten gehaltenen Vögeln als Material der Kategorie 2 nach den Vorgaben der VO (EU) 1069/2009 bei folgendem beauftragten Entsorgungsunternehmen ordnungsgemäß zu beseitigen: SecAnim GmbH NL Elxleben Riedfeld 7 99189 Elxleben Tel.: 036201 - 66113 Fax: 036201 - 66115 (Art. 25 Abs. 1 g) und Abs. 2 und Art. 40 VO (EU) 2020/687) | x | x |
12. Freilassen von Vögeln: Niemand darf gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands freilassen. (Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 4 und § 27 Abs. 4 Nr. 3 GeflPestSchV) | x | x |
13. Veranstaltungen: Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. | x | x |
14. Transport: Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren. (Art. 71 VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 21 Abs. 6 Nr. 7 und § 27 Abs. 4 Nr. 5 GeflPestSchV) | x | x |
15. Die zuständige Behörde führt in der Schutzzone gelegenen Beständen, in denen Vögel gehalten werden, Untersuchungen über den Verbleib von gehaltenen Vögeln, Fleisch von Geflügel, Eiern, tierischen Nebenprodukten und Futtermitteln sowie die Maßnahmen nach Maßgabe des Kapitels IV Nummer 8.6 des Anhangs der Entscheidung 2006/437/EG durch. | x | - |
16. Die zuständige Behörde führt für die in der Schutzzone gelegenen Bestände klinische Untersuchungen durch und kann serologische oder virologische Untersuchungen anordnen. (Art. 26 VO (EU) 2020/687) | x | - |
17. Die zuständige Behörde kann die Tötung und unschädliche Beseitigung in der Sperrzone (=Schutzzone und Überwachungszone) gehaltener Vögel anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, insbesondere zur unverzüglichen Beseitigung eines Infektionsherdes, erforderlich ist. (Art. 22 VO (EU) 2020/687) | x | x |
18. Die zuständige Behörde kann die Jagd auf Federwild untersagen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. (Art. 65 VO (EU) 2020/687) | x | - |
Hinweise
1. Anzeigepflicht: Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Tiergesundheitsgesetz).
2. Ausnahmegenehmigungen: Für bestimmte Maßnahmen kann die Veterinärbehörde Ausnahmen genehmigen. Das gilt z. B. für das Aufstallungsgebot bzw. die Absonderung und für das Verbringen von Geflügel, Legehennen, Eintagsküken, Schweinen, Bruteiern, Konsumeiern, frischem Geflügelfleisch oder Fleischerzeugnissen oder tierischen Nebenprodukten. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in der Lindenaustraße 10 in 04600 Altenburg.
3. Ordnungswidrigkeiten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 Tiergesundheitsgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustrasse 9 in 04600 Altenburg einzulegen.
Hinweis: Nach § 41 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Lindenaustraße 10 in 04600 Altenburg, Zimmer 307, während folgender Zeiten:
montags bis donnerstags 09.00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr und
freitags 09.00 - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Altenburg, den 3. Dezember 2021
gez. Uwe Melzer
Landrat
25.11.2021
Konzert mit Gunther Emmerlich fällt aus
Das für Sonnabend, den 27. November, geplante Konzert mit Gunther Emmerlich in der Schmöllner Stadtkirche Sankt Nicolai muss leider kurzfristig abgesagt werden. Die Karten können ab Montag in den Vorverkaufsstellen, in denen sie erworben wurden, während der Öffnungszeiten zurückgegeben werden.
Der Vorstand des Schmöllner Kirchbauvereins bedauert diese Entscheidung, die am Mittwochabend getroffen werden musste, zutiefst. Aufgrund der neuen Corona-Regelungen in Thüringen, die seit Mittwoch in Kraft sind, ist es nicht möglich, die nun geforderten zusätzlichen zertifizierten Tests für mehrere Hundert Personen so kurzfristig zu organisieren. Trotz aller Bemühungen seitens des Vorstandsvorsitzenden Jörg Milde und unter Mithilfe des Schmöllner Bürgermeisters Sven Schrade (SPD) konnten die Testmöglichkeiten für eine so große Anzahl zu Testender nicht gefunden werden. Zudem komme hinzu, so hieß aus angefragten Testzentren, dass es gegenwärtig auch noch an Testmaterial mangele. In Absprache mit Gunter Grebler, dem Manager von Gunther Emmerlich, hat der Vorstand am Mittwoch, gegen 21 Uhr, das geplante Konzert für den 27.November leider absagen müssen. Aus Dresden kam das Angebot, das Konzert im nächsten Jahr durchzuführen, da der Kartenvorverkauf so erfolgreich war. Dieses Angebot haben die Vorstandsmitglieder voller Freude entgegengenommen. Anfang 2022 sollen die Details dazu besprochen werden.
"Die neue Thüringer Corona-Verordnung mit 2G plus Regel und fehlender Testmöglichkeit ließen uns leider keine andere Wahl.
Es tut mir persönlich sehr leid. Ich glaube, viele hatten sich darauf gefreut. Die Resonanz beim Kartenvorverkauf war enorm", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Milde.
Der Vorstand des Kirchbauvereins Sankt Nicolai Schmölln
24.11.2021
Stadtratssitzung unter 3G Regelung
Die morgen stattfindende Stadtratssitzung im Bürgersaal Nöbdenitz wird unter der Maßgabe der 3G-Regel stattfinden, sofern die Thüringer Kabinettbeschlüsse vom 23.11.21 ab morgen verbindlich gelten.
19.11.2021
Neue Thüringer Regelung für den Erwachsenensport
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt den Kabinettsbeschluss vom 16. November 2021 zu 2G in Thüringen schnellstmöglich im Zuständigkeitsbereich Sport um und führt das Prinzip "2G" für den Erwachsenensport in Thüringen ein. Die Regelungen zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus treten bereits am Freitag, 19. November 2021, in Kraft.
a)
Im Einzelnen gilt dann für den organisierten Sportbetrieb:
2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):
- für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
3G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet):
- Profisportler*innen, (Nachwuchs-)Leistungskader in Training und Wettkampf
- Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport
3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet (per Antigen-Schnelltest)):
- Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.
Kein Nachweis erforderlich:
- Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben.
b)
Für den Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei Sportwettkämpfen gelten die vom Kabinett festgelegten allgemeinen Regelungen für öffentliche Veranstaltungen; darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen.
In geschlossenen Räumen:
- 2G
- Qualifizierte Gesichtsmaske
- Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 500 Personen
- Obergrenze von 1.000 Personen
Im Freien:
- 2G
- Qualifizierte Gesichtsmaske
- Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 1.000 Personen
- Kapazitätsbeschränkung auf 75% der Höchstauslastung
- Maximal 2.000 Personen
Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Kraft ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung thüringenweit in Kraft gesetzt.
19.11.2021
Neue Thüringer Allgemeinverfügung - Zutritt in Bibliothek und Museum
Beim Betreten des Museums und der Bibliothek gilt ab sofort die 2G Regel. Der entsprechende Nachweis ist unaufgefordert vorzuzeigen.
In der Bibliothek ist eine kontaktlose Übergabe/ Rückgabe von Medien während der Öffnungszeiten möglich.
Kinder sind - sofern sie noch nicht in die Schule gehen - von der 2G Regelung ausgenommen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit, wenn sie den Nachweis eines Antigenschnelltests (nicht älter als 24 h) oder einen Nachweis vorlegen, dass sie regelmäßig in der Schule getestet werden.
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder deswegen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Zugang nicht geimpft werden konnten, wird der Zugang nach Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Antigenschnelltests gestattet, sofern die zugrundeliegende Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 24.11.2021
16.11.2021
Absage des Schmöllner Weihnachtsmarktes

Der Schmöllner Weihnachtsmarkt, der vom 3.-12. Dezember geplant war, kann leider auch in diesem Jahr wegen der Corona Pandemie nicht stattfinden.
„Die Entscheidung, den Weihnachtsmarkt erneut abzusagen, haben wir schweren Herzens getroffen“, sagt Bürgermeister Sven Schrade. „Wir haben das ganze Programm schon fest geplant gehabt, die Marktstände-Betreiber standen in den Startlöchern und vor allem hätten wir uns gefreut, den Kindern mal wieder einen schönen Weihnachtsmarkt bescheren zu können. Rathausintern haben wir uns in den letzten Tagen auch 2 Alternativen überlegt, doch gerade in der derzeitigen Corona Lage sind jegliche Veranstaltungen nicht vertretbar.“
Einen Trost gibt es aber für die Schmöllner Kinder und Kindergärten: Der Weihnachtsmannkalender wird zusammen mit dem Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz aufgebaut. Hierfür nimmt der Weihnachtsmann gern Anmeldungen von Kindergartengruppen oder einzelnen Kindern entgegen, die einmal ein Kalendertürchen mit ihm öffnen wollen. (Anmeldungen an presse@schmoelln.de)
Ab dem ersten Dezember können die Kinder auch wieder Briefe an den Weihnachtsmann in den Weihnachtsmann-Briefkasten einwerfen. Diese werden vom Weihnachtsmann zeitnah beantwortet.
29.10.2021
Information zum Wechsel in Warnstufe 3 für Kindertagesstätten
Liebe Eltern,
durch das Landratsamt Altenburger Land wurden wir informiert, dass bei einem weiteren Anstieg der Inzidenz und gleichzeitiger Hospitalisierung über 12 im Landkreis ein Wechsel in die Warnstufe 3 ab 30.10.2021 erfolgen kann.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei einem Wechsel in die Warnstufe 3 die Öffnungszeiten der Kita´s wie folgt eingeschränkt werden müssen (frühestens ab 02.11.2021):
Einrichtung | Öffnungszeiten |
Bummi I | 07:00 - 15:30 Uhr |
Bummi II | 07:00 - 16:00 Uhr |
Seepferdchen | 07:00 - 15:30 Uhr |
Finkenweg I | 07:00 - 16:00 Uhr |
Finkenweg II | 07:00 - 15:30 Uhr |
Kastanienhof | 07:00 - 16:00 Uhr |
Sternchen | 07:00 - 15:30 Uhr |
Spatzennest | 07:00 - 15:30 Uhr |
Zwergenrevier | 07:00 - 15:30 Uhr |
Rosengarten | 06:15 - 16:15 Uhr |
Nemzer Rasselbande | 07:00 - 15:30 Uhr |
Insoweit bitten wir darum, die Medien oder die aktuellen Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Altenburger Land
www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?&_nav_id1=2508&_lang=de&id=371691
oder über das Corona-Frühwarnsystem in Thüringen
www.tmasgff.de/fruehwarnsystem
zu verfolgen, ab wann ein Wechsel in die Warnstufe 3 für den Landkreis Altenburger Land erfolgt.
Stadtverwaltung Schmölln
Hauptamt/Kita-Verwaltung
25.10.2021
Einwohnerversammlungen der Stadt Schmölln und Ihrer Ortsteile im Jahr 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Herbst finden, wie gewohnt, die Einwohnerversammlungen in der Stadt Schmölln und ihren Ortsteilen statt.
Beginn der Einwohnerversammlungen ist jeweils um 19:00 Uhr.
Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Anfragen, Anregungen und Probleme an den Bürgermeister, die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu richten.
Es wird bei jeder Einwohnerversammlung (außer am 9.11. in der Ostthüringenhalle) eine 3-G Regelung geben. Wer an der Versammlung teilnimmt, sollte bitte geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch vorweisen.
In jedem Innenraum gilt die Maskenpflicht.

14.10.2021
Halbseitige Sperrung Coswitzanger
Vom 18.10. bis 29.10.2021 wird die Fahrbahn auf Höhe Coswitzanger halbseitig gesperrt. Hier werden Baumpflegearbeiten am Hang durchgeführt.
12.10.2021
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt
Bis auf weiteres wird im Schmöllner Einwohnermeldeamt an der telefonischen Terminvereinbarung über den Bürgerservice festgehalten. Lange Wartezeiten werden so vermieden. Ohne Termin, aber mit Wartezeit, geht die reine Abholung von Dokumenten und die Beantragung von Führungszeugnissen. Wir danken recht herzlich für das Verständnis der Schmöllner Bürgerinnen und Bürger.
11.10.2021
Schnelltests ab heute kostenpflichtig
Eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, dass am 11. Oktober das Bürgertest-Angebot endet. Das heißt, dass die Schnelltests ab heute, Montag den 11.10., selbst bezahlt werden müssen. Unser Testangebot in der Ostthüringenhalle in Schmölln freitags von 13-18 Uhr bleibt aufrecht erhalten.
Die Tests kosten dort ab jetzt 15 € pro Test. Kostenlos bleiben sie nach §4a TestV weiterhin für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere im 1. Drittel der Schwangerschaft, für Personen die sich nach der Quarantäne frei testen lassen müssen und Personen mit medizinischen Kontraindikationen. Letztere müssen einen Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen, um kostenlos getestet zu werden.Bitte tragen Sie sich weiterhin für einen Termin im Online Angebot der Zentral-Apotheke Gera ein.
08.10.2021
Spatenstich zum KITA Neubau in Altkirchen

Am heutigen Freitag, dem 8. Oktober 2021, wurde von Bürgermeister Sven Schrade, Ortsteilbürgermeister Andy Franke, dem Architekturbüro Runst, der Hauptamtsleiterin Jaqueline Rödel sowie dem Bauamtsmitarbeiter Ralf Liebisch der erste Spatenstich für den Neubau des Kindergartens in Altkirchen gemacht.
Der 2-stöckige Kindergarten, übrigens der erste Neubau eines Kindergartens nach der Wende im Stadtgebiet, soll im Sommer 2022 fertifggestellt werden. Statt der bisher 50 Kindergartenplätze sollen dort dann 70 Plätze zur Verfügung stehen.
05.10.2021
Baustelle B7
Ab Mittwoch, den 6.10., wird die Vollsperrung zwischen Bachstrasse und Kapsgraben aufgehoben. Es wird eine Engstelle wegen Nachfolgearbeiten am Gehweg geben, die mit einer Ampelregelung befahren werden kann. Der Pfefferberg ist in beiden Richtungen frei befahrbar.
Ab 6.10. wird die B7 von Schloßig bis zum Kapsgraben voll gesperrt. Im Bereich des Gewerbegebietes wird der Verkehr als Einbahnstraße um das Gewerbegebiet geführt. In Richtung der Innenstadt kann also zu-und abgefahren werden.

04.10.2021
Ihre Ideen zur Stadtentwicklung sind gefragt!
Liebe Schmöllner, Sie haben die Möglichkeit, an einer Online-Fragebogenaktion noch bis zum 14.10.2021 völlig anonym teilzunehmen oder Ihre Anregungen persönlich im Rahmen eines
Workshops zur Stadtentwicklung am 16.10.2021 in Schmölln, Roman-Herzog-Gymnasium, 14 - 17 Uhr einzubringen.
Wie wollen wir in Zukunft leben? Welche Herausforderungen gilt es zu meistern? Nur Sie können diese Fragen beantworten. Im Workshop wollen wir daher mit Ihnen ein Leitbild entwerfen und über die Ziele der Stadtentwicklung bis 2030 in den Kernstädten und in den Ortsteilen diskutieren. Es sollen außerdem Projektideen gesammelt werden, die zur Erreichung der definierten Stadtentwicklungsziele beitragen könnten.
Hier geht´s zum Fragebogen:
https://buergerbeteiligung-schmoelln-goessnitz.questionpro.eu/
Die gesammelten Ideen werden in die Erarbeitung eines Konzeptes zur Stadtentwicklung für den Städteverbund Schmölln Gößnitz einfließen. Mit der Erarbeitung des Konzeptes wurde die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) beauftragt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten eine Anmeldung für den Workshop unter bauverwaltung@schmoelln.de oder telefonisch unter 034491 76 165 erforderlich ist. Weiterhin gilt für diesen Workshop die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mitwirkung und Unterstützung! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Sven Schrade und Wolfgang Scholz
29.09.2021
Gesundheitsbahnhof Nöbdenitz eingeweiht
Fünf Kilometer von Schmölln, eingebettet in idyllischer Landschaft liegt das Dorf Nöbdenitz. Da trotz hoher Nachfrage derzeit keine neuen Patienten in die Versorgung aufgenommen werden können, wurde von engagierten Bürgern, einer Hausärztin und mit dem damaligen Gemeinderat das Projekt "Gesundheitsbahnhof Nöbdenitz" ins Leben gerufen und entwickelt. Wie der Name schon vermuten lässt, wird das dort befindliche Bahnhofsgebäude als "Vorlage" genutzt. Dieses ist im 19. Jahrhundert errichtet und 2008 von der Deutschen Bahn aufgegeben worden. Vor fünf Jahren erwarb dann der Träger des Projektes, die Stadt Schmölln, das inzwischen äußerst marode Objekt. Im Herbst 2018 erfolgte dann der Abriss und die Vorbereitung für die Gründung eines Neubaus, welcher nun zum 29.09.2021 fertiggestellt wurde.
Insgesamt waren 18 Firmen am Neubau beteiligt. Es entstand eine Gesamtfläche von 372 m². Im Erdgeschoss wird ein Café entstehen. Weiterhin ist Platz für 2 Praxen. Der Wunsch vieler Einwohner ist, eine Zahnarztpraxis und eine Kombination aus Allgemein- und Kinderarzt in den Gesundheitsbahnhof einziehen zu lassen.
Der Mieter des Gesundheitsbahnhofs ist die MediCordis Gesellschaft zur Betreibung von Medizinischen Versorgungszentren mbH, Inhaberin Kerstin Pauli. Jetzt steht die Besetzung der Praxen an, die im neuen Jahr 2022 ihre Räume im neuen Gesundheitsbahnhof beziehen können.

2. Schmöllner Fachkräftemesse am 24. September
Wir laden alle Interessierte ein, am Freitag die 2. Schmöllner Fachkräftemesse zu besuchen. Wenn Sie einen Job suchen oder sich einmal unverbindlich informieren möchten, dann kommen Sie auf der Fachkräftemesse mit 37 Unternehmen aus der Region ins Gespräch. Der Eintritt zur Messe ist kostenlos.

Gewerbeamt vom 21.-24.9. nicht erreichbar
Das Gewerbeamt ist in dieser Woche (21.-24.9.) nicht erreichbar.
Vernissage "3 kreative Frauen"
Liebe Schmöllnerinnen und Schmöllner,
hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Vernissage mit Bildern von "3 kreativen Frauen" ins Rathaus ein. Die Vernissage findet am 23. September um 19 Uhr statt. Freuen Sie sich auf Gemälde, Pastellmalereien und Druckgrafiken von Christina Weise, Hellgard Haarhaus und Sabine Müller.
Schmöllner Familienradeltag am 25.09.

Die Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Stadt" lädt zum 5. Schmöllner Familienradeltag ein. Treffpunkt ist am 25. September um 9 Uhr auf dem Schmöllner Markt. Von dort aus geht mit dem Fahrrad zum Förderturm in Drosen. Dort wird eine kleine Stärkung vom Grill angeboten.
Keine Bürgertests am 24.09.
Am 24.09. findet in der Ostthüringenhalle in Schmölln die 2. Schmöllner Fachkräftemesse statt. Aus diesem Grund können leider an diesem Tag keine COVID-Schnelltests in der Ostthüringenhalle abgenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
13.09.2021
Bitte beteiligen Sie sich noch bis 30.09.2021 an der Umfrage
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gemeinsam mit Ihnen möchten wir uns auf den Weg machen, für den Verbund unserer Städte Schmölln und Gößnitz ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept" (ISEK) zu erarbeiten.
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept bildet die Grundlage für eine abgestimmte Entwicklung innerhalb einer Stadt und im Falle des Städteverbundes Schmölln Gößnitz untereinander. Chancen für den Einsatz von Fördermitteln werden damit eröffnet. Im Fokus des ISEK stehen die Kernstädte. In den Blick genommen werden aber auch die Ortsteile.
Wie wollen wir in Zukunft leben? Welche Herausforderungen gilt es zu meistern? Die Beantwortung dieser Fragen soll im Rahmen des ISEKs geschehen.
Zunächst ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Betrachtet werden soziale, städtebauliche, kulturelle, ökonomische und ökologische Belange, gestaffelt nach Themenfeldern, wie z.B. Wohnen, Daseinsvorsorge, Mobilität und Freizeit.
Hier geht es zum Fragebogen:
https://buergerbeteiligung-schmoelln-goessnitz.questionpro.eu
Mit der Erarbeitung des ISEKs wurde die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) beauftragt.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mitwirkung und Unterstützung! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Sven Schrade (Bürgermeister der Stadt Schmölln) und Wolfgang Scholz (Bürgermeister der Stadt Gößnitz
26.08.2021
Fördermittel für "Digitales Dokumentenmanagementsystem"

Ein großer Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung ist getan. Die Stadtverwaltung Schmölln hat sich für ein digitales Dokumenten-Managementsystem entschieden und ihre Mitarbeiter im Programm "regisafe" geschult.
Ziel soll sein, dass die Akten schrittweise digital angelegt und geführt werden.
Dafür wurden vom Land Thüringen Fördermittel in Höhe von 141.790,77 Euro bereitgestellt, die der Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert (SPD) gestern mit einem symbolischen Scheck an Bürgermeister Sven Schrade übergeben hat.
Es ist jetzt schon so, dass die Bürger am Wochenende vom heimischen PC aus zum Beispiel Urkunden vom Standesamt anfordern und dafür nicht ins Rathaus kommen müssen. Mit der digitalen Verwaltung von Akten wird die Grundlage geschaffen, um digitale Prozesse zu implementieren, die in der Zukunft schneller abgearbeitet werden können. Davon profitieren natürlich auch die Bürger, da Anfragen von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig bearbeitet werden können.
"Schmölln ist auf dem Gebiet der "Digitalisierung der Verwaltung" und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine Vorzeigestadt", sagte Hartmut Schubert.
26.08.2021
Straußenfarm Burkhardt in Hartha

Herzlichen Glückwunsch zur "Villa Strauß" an die Straussenfarm Burkhardt. Bürgermeister Sven Schrade hat Betram Burkhardt und seiner Familie zur feierlichen Eröffnung des hofeigenen "Kultur- und Freizeit-Hauses" gratuliert.
Wo ehemals ein großes Festzelt stand, in dem Veranstaltungen stattfanden und den Besuchern ein gastronomisches Angebot gemacht wurde, thront jetzt die "Villa Strauß".
Die Besucher können sich in diesem und vor allem auch im nächsten Jahr auf zahlreiche Angebote freuen - von Musikfesten über Kabarett bis hin zu Veranstaltungen für Schulklassen.
Die Straußenfarm mit ihren 12 Zuchttieren, 60 Jungvögeln und 30 Straußen aus dem letzten Jahr, bietet ein gelungenes Gesamtkonzept.
Wir wünschen alles Gute und viel Erfolg!
23.08.2021
Besuch der Staatssekretärin Susanna Karawanskij
Im Rahmen ihrer #stadtlandzukunft Sommertour besuchte die Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij (Die Linke) heute den neu gebauten Gesundheitsbahnhof in Nöbdenitz.
Zusammen mit dem 2. Beigeordneten der Stadt Schmölln Klaus Hübschmann (in Vertretung für Bürgermeister Sven Schrade) sowie dem Ortsteilbürgermeister André Gampe besichtigte die Staatssekretärin die Räumlichkeiten des Gesundheitsbahnhofs. Hier sollen sich in Zukunft eine Allgemein- und Kinderarztpraxis sowie eine Zahnarztpraxis ansiedeln. Ebenso bietet der helle und freundliche Gesundheitsbahnhof Platz für ein kleines Café sowie einen Trainingsraum. Susanna Karawanskij zeigte sich beeindruckt von den Räumlichkeiten und begrüßte die Neuansiedlung von Ärzten im ländlichen Raum.
Nach ihrem Besuch im Gesundheitsbahnhof schaute sich die Ministerin auch den Nöbdenitzer Pfarrhof an und überreichte dort ein Bienenhaus an André Gampe & Klaus Hübschmann.
4. Schmöllner Weinabend

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger zum 4. Schmöllner Weinabend in den Innenhof des Rathauses ein. Am 11. September können Sie von 17-23 Uhr bei einem Glas guten Wein, leckerem Essen und Live-Musik gemütlich zusammensitzen und auf dem angeschlossenen "kleinen Kunstmarkt" nach Lust und Laune stöbern und Kunstwerke kaufen. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.
Baumaßnahme in der Ronneburger Straße
Das Bauamt informiert über geplante Baumaßnahmen in der Ronneburger Straße in Schmölln:
Vom 05. August 2021 bis zum 23. Oktober 2021 wird die B7 im Stadtgebiet Schmölln von der Ronneburger Straße 33 bis 41 voll gesperrt.
Das Bauvorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) mit der Stadt Schmölln und beinhaltet den Hausabriss in der Ronneburger Str. 39, die Verbreiterung der Fahrbahn der B7 auf ca. 6,50 m Breite sowie den Neubau des Gehweges auf 1,80 m Breite in diesem Bereich.
Ebenso gesperrt sein wird der Radweg am Knopfmuseum, der parallel zur Ronneburger Straße verläuft.
Zusätzlich plant das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr den Straßenbau der Ronneburger Straße von Haus Nummer 33 bis Abzweig Bachstraße sowie den Abschnitt zwischen dem Ortseingang Schmölln aus Schloßig kommend bis zur Hausnummer 41 der Ronneburger Straße. Hier wird von der Baufirma technisch eingeordnet in Vollsperrung oder halbseitige Sperrung je nach Baumaßnahme. Diese Maßnahmen werden jeweils zeitlich durch das TLBV und die Baufirma eingeordnet und den Anwohnern zur Kenntnis gegeben.
Umleitungen werden ausgeschildert.
Einwohnermeldeamt geöffnet - Terminvereinbarung weiterhin notwendig
Aufgrund der momentan hohen Nachfrage nach Bundespersonalausweisen, Bundesreisepässen, Kinderreisepässen und Führungszeugnissen haben wir unser Terminvergabesystem vorerst bis zum 30.09.2021 verlängert, um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Daher ist eine vorherige Anmeldung / Terminvereinbarung über den Bürgerservice (034491/ 76-999) weiterhin notwendig.
In unaufschiebbaren Fällen können Bürger zu den Sprechzeiten auch im Einwohnermeldeamt direkt vorsprechen. Hier muss aufgrund des derzeit hohen Aufkommens aber mit Wartezeiten gerechnet werden.
20.07.2021
Fachkräftemesse auf den 24. September verschoben
Die Schmöllner Fachkräftemesse, die in diesem Jahr zum 2. Mal stattfindet, wird auf den 24. September verschoben. Somit haben interessierte Unternehmen noch bis Ende Juli die Möglichkeit, sich für eine Präsenz anzumelden. Die Standmiete beträgt 149 Euro.
Anmeldungen richten Sie bitte an: wirtschaftsfoerderung(at)schmoelln.de
20.07.2021
Neue Testmöglichkeit ab 9. Juli
AKTUELL: Die Bürgertests auf COVID19 finden ab dem 16. Juli von 14-18 Uhr in der Ostthüringenhalle statt!
Die Zentral-Apotheke Gera, die die Tests durchführt, bittet darum, dass die Testwilligen (sofern ein Smartphone vorhanden) den QR Code hier oder an der Tür des Ratskellers und an der Ostthüringenhalle scannen und in der App einen Termin vereinbaren.
Weiterhin informiert die Apotheke, dass jeder, der sich testen lassen möchte, einen gültigen Lichtbildausweis mitbringt. Dies gilt auch für Kinder.

Workshop "Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK" am 3. Juli
Gemeinsam mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, möchten wir uns auf den Weg machen, für den Verbund unserer Städte Schmölln und Gößnitz ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept" (ISEK) zu erarbeiten.
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept bildet die Grundlage für eine abgestimmte Entwicklung innerhalb einer Stadt und im Falle des Städteverbundes Schmölln Gößnitz untereinander. Chancen für den Einsatz von Fördermitteln werden damit eröffnet. Im Fokus des ISEK stehen die Kernstädte. In den Blick genommen werden aber auch die Ortsteile.
Wie wollen wir in Zukunft leben? Welche Herausforderungen gilt es zu meistern? Die Beantwortung dieser Fragen soll im Rahmen des ISEKs geschehen.
Zunächst ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, indem eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken erstellt wird. Das hört sich sehr theoretisch an, ist aber ein grundlegender methodischer Baustein. Betrachtet werden soziale, städtebauliche, kulturelle, ökonomische und ökologische Belange, gestaffelt nach Themenfeldern, wie z.B. Wohnen, Infrastruktur, Einzelhandel, Nahversorgung, Mobilität, Tourismus, Wirtschaft und Freizeit.
Dazu findet ein Workshop statt, zu dem wir Sie sehr herzlich einladen:
Workshop SWOT-Analyse - ISEK Schmölln Gößnitz
Am 03. Juli 2021 von 14 - 17 Uhr
Ort: Staatliche Regelschule Gößnitz, Waldenburger Str. 43, 04639 Gößnitz
(Zur besseren Organisation der Veranstaltung bitten wir um eine kurze Rückmeldung bezüglich Ihrer Teilnahme unter Bauverwaltung@schmoelln.de oder telefonisch unter 034491 / 76 - 161 (Herr Krämer). Danke!
Aufhebung der Straßenausbaubeiträge
Information der Stadtverwaltung Schmölln zum 10. Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge- vom 10.10.2019
Entsprechend § 21b Abs. 4 ThürKAG gilt:
Hatte die Gemeinde für Straßenbaumaßnahmen nach § 7 Abs. 8 sowie § 7a Abs. 5 Satz 2 Vorauszahlungen auf den Beitrag verlangt, den endgültigen Beitrag noch nicht festgesetzt, hebt sie auf Antrag diese Vorausleistungsbescheide ab dem 01.01.2021 auf und zahlt diese Vorauszahlung an denjenigen, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, unverzinst zurück.
Die Rückzahlung soll innerhalb von zwölf Monaten erfolgen, die Frist begann am 01.01.2021. Der Antrag ist spätestens am 31.12.2025 zu stellen.
Dies betrifft in der Stadt Schmölln folgende Straßenausbaumaßnahmen der ehemaligen Gemeinde Nöbdenitz:
- Vorausleistungsbescheide OT Untschen (Ortsdurchfahrt B7)
- Vorausleistungsbescheide OT Nöbdenitz (Erweiterung Gehweg und Verbesserung Beleuchtung an der K504 von Dorfstr. 25/26 (Höhe Brücke) bis Raudenitzer Berg 23 (Ortsausgang))
Für alle Anträge auf Rückzahlung die bis zum 30.09.2021 in der Stadtverwaltung Schmölln – Kämmerei eingegangen sind, erfolgt die Erstattung noch in diesem Jahr.
Für Anträge die nach dem 30.09.2021 eingehen, kann die Rückerstattung erst im nächsten Kalenderjahr erfolgen.
Hinweis:
Die Verpflichtung zur Rückzahlung betrifft ausdrücklich nur Vorausleistungsbescheide, keine Endbescheide.
Antrag auf Rückerstattung einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtkasse unter der Tel. Nr. 034491 76 145 oder per E-Mail: stadtkasse(at)schmoelln.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Schmölln, 28.06.2021
Bürgermeisterwahl 2021 vom 27.06.2021
Die Schmöllner Bürgerinnen und Bürger hatten heute die Möglichkeit, Ihren Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre zu wählen. Insgesamt gab es in 16 Stimmbezirken 11.571 Wahlberechtigte. Von diesen haben 6.239 ihre Stimme abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 53,9%. (57 Stimmen wurden als ungültig gezählt. Somit sind 6.182 gültige Stimmen abgegeben worden.)
Zur Wahl haben sich der amtierende Bürgermeister Sven Schrade (SPD), Markus Bär (Bürger für Schmölln) und Uwe Rückert (parteilos) gestellt.
Nach Auszählung der Ergebnisse ist klar: Sven Schrade (SPD) hat die Wahl mit 4.113 Stimmen klar gewonnen. Dies entspricht 66,5% aller Stimmen.
Markus Bär (Bürger für Schmölln) hat 732 Stimmen erhalten. Dies entspricht 11,8% aller Stimmen.
Uwe Rückert (parteilos) hat 1.337 Stimmen erhalten. Dies entspricht 21,6% aller Stimmen.
Auch der Ortsteilbürgermeister von Altkirchen Andy Franke ist heute im Amt bestätigt worden. Von 811 Wahlberechtigten haben 472 Wähler ihre Stimme abgegeben. Es wurden 445 gültige Stimmen abgegeben. 442 Stimmen entfielen dabei auf Andy Franke.
Besuch der Bundestagsmitglieder Dagmar Ziegler und Elisabeth Kaiser im Freizeitbad Tatami

Die Mitglieder des Bundestages Dagmar Ziegler und Elisabeth Kaiser haben heute das Freizeitbad Tatami in Schmölln besucht.
Zusammen mit dem Schmöllner Bürgermeister Sven Schrade wurden sie von der kaufmännischen Leiterin der Stadtwerke Schmölln GmbH, Annett Berthel, sowie dem Technischen Leiter Hanno Tettenborn über den aktuellen Zustand des Tatami sowie über die geplante Verwendung der Fördermittel des Bundes informiert. Kaiser, die auch Mitglied im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Bundestages ist, hatte sich für die Fördergelder fürs Tatami eingesetzt.
Dank der Fördermittel des Bundes in Höhe von 846.000 Euro kann im nächsten Jahr mit der Sanierung der beiden Becken, der Erneuerung der Pumpen-Technik und der Neugestaltung der Schwimmhalle begonnen werden.
Begeistert zeigten sich Dagmar Ziegler, die zugleich Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages ist, und Elisabeth Kaiser von der japanisch gestalteten Saunalandschaft, den großen Innenbecken mit Kinderbad sowie dem großzügig angelegten Freibad.
Die Vertreter der Stadtwerke Schmölln GmbH sowie Bürgermeister Sven Schrade freuen sich schon auf einen erneuten Besuch der beiden Bundestagsmitglieder nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen in 2022.
Kinderreisepässe im Einwohnermeldeamt
- Quelle: Bundesministerium des Inneren
Kinderreisepässe können ab sofort (ohne vorherige Terminvereinbarung) an Dienstagen und Donnerstagen im EMA zu den Sprechzeiten beantragt werden.
Allerdings kann es aufgrund des Briefwahlaufkommens und der bereits vereinbarten Termine ggf. zu Wartezeiten kommen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Die Bibliothek ist seit 1. Juni wieder geöffnet
Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek warten auf ihre treuen Leser und Leserinnen. Die Bibliothek hat seit dem 1. Juni wieder zu ihren normalen Öffnungszeiten für die Bürger geöffnet.
Alle, die aus dem letzten Jahr noch ausgeliehene Bücher zuhause haben, mögen diese doch bitte zurückbringen.
Franz-Bartzsch-Brücke eingeweiht

Am gestrigen 8. Juni hat die Stadt Schmölln, vertreten durch den Bürgermeister Sven Schrade, die Fußgänger- und Radfahrerbrücke am Regionalmuseum auf den Namen "Franz-Bartzsch-Brücke" geweiht. Von 17 Uhr bis 18:30 Uhr haben einige Bürger und Ehrengäste, u.a. die Kinder von Franz Bartzsch Daniela und Matthias, der Rede von Sven Schrade und der Moderation von Wolf Weber (sehr guter Freund von Franz Bartzsch) anlässlich der Brückenweihe vor Ort beigewohnt .
Die Stadt Schmölln hat zu diesem Anlass eine Sonderedition einer DVD anfertigen lassen mit folgendem Inhalt: Konzert von Freunden und Musikern Franz Bartzschs vom 7. März 2010 im Kino Kosmos in Berlin + Bonus: Künstler und Fans über Franz Bartzsch. Diese DVD gibt es ab heute im Bürgerservice Schmölln zu einem Preis von 15 Euro zu kaufen.
Die Brückeneinweihung sollte eigentlich schon 2020 stattfinden, im 10. Todesjahr von Franz Bartzsch. Wegen Corona wurde sie ein Jahr verschoben, konnte gestern aber auch nur im kleinen Rahmen zelebriert werden. Im nächsten Jahr, so haben die Künstler versprochen, soll aber das Konzert zu Ehren von Franz Bartzsch nachgeholt werden. Wie passend: 2022 wäre "Franzl" 75 Jahre alt geworden.
Ab 2.6. wieder Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz in KITAs
Liebe Eltern!
Die Kindertageseinrichtungen wechseln ab 2.6. in Phase Grün. Das bedeutet:
Sie haben wieder Anspruch auf den vollen Betreuungsumfang (mind. 10 h). Wir können Ihre Kinder wieder nach unserem regulären Konzept bilden, betreuen und erziehen. Wir können unsere regulären Öffnungszeiten wieder anbieten:
- Bummi I 06:00 - 17:00 Uhr
- Bummi II 06:00 - 17:00 Uhr
- Sternchen 06:15 - 16:15 Uhr
- Spatzennest 06:15 - 16:15 Uhr
- Zwergenrevier 06:15 - 16:15 Uhr
- Rosengarten 06:00 - 16:30 Uhr
- Seepferdchen I 06:30 - 16:30 Uhr
- Seepferdchen II 06:30 - 16:00 Uhr
- Finkenweg I 06:00 - 17:00 Uhr
- Finkenweg II 06:00 - 17:00 Uhr
- Kastanienhof 06:00 - 17:00 Uhr
- Nemzer Rasselbande 06:00 - 17:00 Uhr
Beim Betreten unserer Einrichtungen sind Sie verpflichtet, einen medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
31.05.2021
Das Rathaus öffnet wieder für Besucher

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das Schmöllner Rathaus ab dem 1. Juni 2021 wieder zu den normalen Öffnungszeiten für die Bürger geöffnet ist.
Es gelten weiterhin die Hygienevorschriften: AHA-Regeln einhalten & eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Einzige Ausnahme der allgemeinen Öffnung ist das Einwohnermeldeamt. Die telefonische Terminvergabe ist auf großes Verständnis bei den Schmöllner Bürgern gestoßen, da es so bei den Terminen zu keiner Wartezeit mehr kommt.
Das Einwohnermeldeamt wird bis zum 30. September 2021 auch weiterhin auf die Terminvergabe setzen und alle Bürger mit vorher vereinbartem Termin empfangen.
Rücksprachen und Terminvergaben sind wie bisher über den Bürgerservice unter 034491-760 möglich.
Allgemeine Öffnungszeiten - Rathaus
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 |
Freitag: | geschlossen |
sowie nach Vereinbarung
Allgemeine Öffnungszeiten - Bürgerservice
Mo/ Mi 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeiten - Stadtkasse
Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Telefonisch ist die Stadtkasse weiterhin während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Schmölln zu erreichen.
Alle Öffnungszeiten finden Sie auch unter www.schmoelln.de – Stadtverwaltung – Öffnungszeiten
25.05.2021
33. Internationale LOTTO Thüringen Ladies Tour 2021
Nach einjähriger Pause startete die diesjährige Austragung der LOTTO Thüringen Ladies Tour heute mit einem anspruchsvollen Rundkurs rund um Schmölln. Insgesamt 97 Fahrerinnen aus 17 Nationen, darunter u.a. 5 ehemalige Weltmeis-terinnen, standen am Start in Schmölln. Sechs der neun WorldTourTeams sind im Feld der Lotto Thüringen Ladies Tour vertreten. Nach drei zu absolvierenden Run-den holt sich Emma Norsgaard vom Moviestar Team Women im Sprint einer neun-köpfigen Spitzengruppe den Tagessieg auf dem Markt vor Lucinda Brand (Trek-Segafredo) und Lotte Kopecky (Nationalteam Belgien). Die dänische Meisterin wird damit morgen auf der zweiten Etappe Rund um Gera das Führungstrikot der 33. Internationalen LOTTO Thüringen Ladies Tour tragen.
KITA Öffnung in Phase GELB
Wir möchten alle Eltern informieren, dass nunmehr die Freigabe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Wechsel der Kita´s in Stufe "Gelb" erfolgt ist.
Von daher werden die Kita´s in der Trägerschaft der Stadt Schmölln ab
Dienstag, den 25.05.2021
wieder für alle Kinder in der Stufe "Gelb" öffnen. Solange der Inzidenzwert unter 165 bleibt, befinden sich die Kita´s in der Stufe "Gelb".
Wann ein Wechsel in die Stufe "Grün" erfolgen kann, ist uns nicht bekannt.
Stadtverwaltung Schmöllnm, Hauptamt/Kita-Verwaltung
Streckenführung der 1. Etappe der 33. Internationalen Lotto Thüringen Ladies Tour
Die 1. Etappe der Lotto Thüringen Ladies Tour führt die Sportlerinnen rund um Schmölln:

Informationen zur 33. Internationalen Lotto Ladies Tour am 25. Mai
Am Dienstag, dem 25. Mai 2021, ist die Stadt Schmölln Gastgeber der
33. Internationalen Lotto Thüringen Ladies Tour.
Dieses herausragende Sportereignis stellt wie immer höchste Anforderungen an Organisation und Sicherheitsvorkehrungen. Daher wird es an diesem Tag zu erheblichen Verkehrseinschränkungen kommen und wir bitten Sie herzlich, sich bereits jetzt - soweit möglich - darauf einzustellen.
Die Strecke mit ca. 30,2 km wird von den Radfahrerinnen dreimal passiert:
Markt (Start) - Gößnitzer Straße - Am Kellerberg - Nitzschka - Nörditz - Gößnitz - Merlach - Ponitz - Grünberg - Kummer - Thomas-Müntzer-Siedlung - L 1361 Richtung Autobahnschlussstelle A 4 - L 1361 Abzweig Brandrübel - Brandrübel - Weißbach - Selka - Schmöllner Landstraße - Sommeritz - Zum Wasserturm - L 1361 Richtung Schmölln - Crimmitschauer Straße - Markt (Ziel)
Entlang des Streckenverlaufs kommt es während folgender Zeiten zur Vollsperrung:
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Soweit wie möglich wird die Strecke innerhalb der Rennen zeitweise geöffnet).
Der Marktbereich bleibt an diesem Tag von 09:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr voll gesperrt.
Für diese sicherheitsrelevanten Maßnahmen bitten wir, im Interesse eines unfallfreien Rennverlaufes, um Ihr Verständnis.
Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Anweisungen der Einsatzkräfte, insbesondere ehrenamtlicher Feuerwehrkameraden und Ordner, unbedingt befolgt werden müssen.
Bei auftretenden Rückfragen oder Problemen im Vorfeld der Rundfahrt stehen wir unter nachfolgenden Telefonnummern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung Schmölln
Vollsperrung Parkplatz am Brauereiteich
Vom 25. Bis zum 28. Mai wird die Strasse Am Brauereiteich zw. Zufahrt Feuerwehr und Zufahrt Parkplatz Brauereiteich sowie der gesamte Parkplatz Brauereiteich für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Grund ist die Sanierung der Schachtdeckel im Zufahrtsbereiches des Parkplatzes sowie Asphaltausbesserungsarbeiten direkt auf dem Parkplatz.
Hinweis: Der Brauereiteichparkplatz ist in dieser Zeit nicht nutzbar! Es gibt für Fahrzeuge aller Art keine Wendemöglichkeit! Dem Rettungsdienst, Entsorgungsfahrzeugen sowie Anlieferfahrzeugen für das Alten- und Pflegeheim wird die Durchfahrt über den Parkplatz gewährleistet sein.
Voraussichtlich Phase GELB für KITA-Kinder ab 25. Mai
Liebe Eltern,
wir möchten Sie informieren, dass die Stadt Schmölln beabsichtigt die Kita´s in Ihrer Trägerschaft ab
Dienstag, den 25.05.2021
wieder für alle Kinder in der Stufe "Gelb" zu öffnen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie das Landratsamt Altenburger Land dem Wechsel in Phase "Gelb" zustimmen. Ebenso müssen die Infektionszahlen weiterhin unter der Inzidenz von 165 bleiben.
Stadtverwaltung Schmölln
Hauptamt/Kita-Verwaltung
Unternehmen aufgepasst!
Am 16. Juli 2021 findet die 2. Schmöllner Fachkräftemesse statt. Die Stadt Schmölln und Dietzel Hydraulik läuten die 2. Runde des Erfolgskonzeptes ein.
Präsentieren Sie sich als Aussteller den Fachkräften, Führungskräften und zukünftigen Auszubildenden. Auf der Messe haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit zu einem Informationsaustausch, intensiven Gesprächen und Beratungen.
Unsere Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind ein wichtiger Baustein unserer Region. Wir wollen die Möglichkeit bieten, daß sich Arbeitgeber aus Schmölln und der Umgebung mit gut ausgebildeten Fachkräften, Berufseinsteigern und Azubis vernetzen.
Sichern Sie sich einen Platz auf der 2. Schmöllner Fachkräftemesse und melden Sie sich an unter presse(at)schmoelln.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Testmöglichkeiten in Schmölln

Ab dem 3. Mai gibt es für alle Schmöllner Bürger diese Möglichkeiten, sich auf COVID-19 testen zu lassen:
Im Testzentrum der Johanniter in der Schloßstraße:
Montag und Mittwoch von 9:00-12:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr sowie Freitag von 14.00-19:00 Uhr
Im Testmobil des DRK auf dem Schmöllner Markt:
Dienstag und Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr
Weitere Schnelltestmöglichkeit in Schmölln

Ab Dienstag, den 4. Mai 2021, wird es eine weitere Möglichkeit geben, sich per Schnelltest auf COVID-19 testen zu lassen. Das DRK wird dafür jeden Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr auf dem Schmöllner Markt mit einem mobilen Testmobil zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Sven Schrade: "Ich freue mich sehr, daß wir in Schmölln jetzt jeden Wochentag für die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit zur Schnelltestung anbieten können."
Aktuelle Informationen für den Einzelhandel vom 26.04.2021

Da das Altenburger Land in den vergangenen drei Tagen den Schwellenwert von 100, 150 und 165 überschritten hat, gilt ab 24.04.2021 die Bundesnotbremse im Altenburger Land für aller 3 Schwellenwerte. Die in der Thüringer Corona-Verordnung unter §22 Absatz 4 ermöglichte Öffnung von Einzelhandelsbetrieben, wenn die landesweiter Sieben-Tage-Inzidenz an sieben vorangegangenen Tagen unter 200 liegt, wurde über einen Erlass vom 23.04.2021 außer Vollzug gesetzt (https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Erlass_TMASGFF_vom_23.04.2021.pdf )
Die Branchenregelung für den Einzelhandel wurde aktualisiert und enthält, wer, wann öffnen darf: Branchenregelung für den Einzelhandel (Stand: 24.04.2021)
Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums werden täglich die Inzidenzwerte der letzten drei Tage veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
Öffnungszeiten Testzentrum Schmölln
montags, mittwochs und freitags: von 14-19 Uhr
26.04.2021: 09:00-12:30 Uhr sowie 13:00-17:00 Uhr.
22.04.2021
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Bundestag hat folgendes Gesetz beschlossen:
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Ab wann gilt das neue Infektionsschutzgesetz?
Das Gesetz wurde am 13.4.2021 vom Kabinett und am 21.4.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Am 22.4. hat sich der Bundesrat damit befasst. Am 23.4. tritt das Gesetz in Kraft. Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerten und veröffentlichen dann alle Landkreise und kreisfreie Städte, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten. Das erste Mal greift das Gesetz also am 24.4.2021.
Was ändert sich?
Ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis (entscheidend sind die dem RKI gemeldeten Zahlen) greift eine einheitliche "Notbremse".
Das bedeutet:
- Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen.
- Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung.
- Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen?
Eine Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen findet man hier: www.rki.de/inzidenzen. Berlin und Hamburg werden behandelt wie Landkreise. In Berlin z.B. gilt also nicht die Bezirksinzidenz, sondern die Inzidenz des gesamten Stadtgebiets.
Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
- Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen treffen - zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden, nicht im Verein oder einer Mannschaft. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
- Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.
Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?
- Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
- Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
- Möglich ist ebenfalls die Nutzung von "Click&Collect" und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von "Click&Meet"-Angeboten.
- Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
- Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
- Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
- Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
- Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt - mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.
Sieht das Gesetz Öffnungsstrategien vor?
Ja, das Gesetz sieht Öffnungsstrategien vor. Die "Notbremse" greift ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Was gilt in Schulen?
- Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells (tageweise, wöchentlich...) entscheiden die Länder bnzw. Schulen.
- Ab einer stabilen Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht in den Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Kindertageseinrichtungen werden geschlossen. Die Länder können eine Notbetreuung organisieren.
- Die Bundesländer können von diesen Regelungen Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen vorsehen.
Gelten die Regeln auch für Geimpfte, Genesene und negativ getestete?
Die Bundesregierung wird per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates Ausnahmen erlassen. Insbesondere kann es z.B. besondere Regelungen für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete geben.
Bereits im Landesrecht vorgesehene oder eingeführte Erleichterungen oder Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 <abbr lang="de" data-original-title="Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2" tabindex="0" data-toggle="popover"></abbr>auszugehen ist, sollen bis zum Erlass einer Rechtsverordnung des Bundes wirksam sein.
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Bleiben die Kirchen offen?
Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind weiterhin erlaubt. Die Länder können aber auch für diese Bereiche Schutzmaßnahmen vorsehen.
Was ist, wenn ein Bundesland strengere Regeln vorsieht, als die neue bundesweite Notbremse?
Dann gelten diese vom Land vorgesehenen strengeren Regeln.
Was entscheiden die Länder jetzt noch?
Die bundeseinheitliche „Notbremse“ greift ab einer stabilen Inzidenz von 100. Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden weiterhin die Länder über Maßnahmen. Außerdem können die Länder bei Inzidenzen über 100 ergänzende Schutzmaßnahmen vorsehen.
Bis wann gelten die Maßnahmen?
Die Maßnahmen der sog. Notbremse treten spätestens am 30. Juni 2021 außer Kraft.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: Fragen und Antworten zum 4. Bevlökerungsschutzgesetz
Rückerstattung KITA Gebühren Februar

Liebe Eltern,
im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen wurde am 31.03.2021 § 30b ThürKigaG zur Aussetzung der Elternbeitragspflicht verkündet.
Werden Schließungen von Kindertagesstätten landesweit oder regional angeordnet, sind gemäß § 30b ThürKigaG keine Elternbeiträge zu erheben, wenn
- die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen im Monat geschlossen und
- die Notbetreuung an weniger als 6 Tagen pro Kalendermonat in Anspruch genommen wurde.
Für alle Kinder, welche maximal fünf Tage die Notbetreuung im Februar 2021 in Anspruch genommen haben, wird die Kita-Gebühr für Februar 2021 bis spätestens zum 07. Mai 2021 erstattet.
Schulen und KITA´s voraussichtlich ab dem 26.04.21 wieder geschlossen
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Unter Bezug auf die Vorinformation des Landratsamtes Altenburger Land vom 20.04.2021 über die beabsichtigte Schließung der Kindertagesstätten ab der kommenden Woche, stellen wir die vom Landratsamt Altenburger Land übermittelten Anträge auf Notbetreuung zur Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich an dieser Stelle darauf hin, dass die Allgemeinverfügung noch nicht veröffentlicht und damit die Öffnung der Kindertagesstätten ab Montag noch nicht endgültig feststeht. Mit einer Entscheidung ist Ende der Woche zu rechnen.
Für Rückfragen zur Antragsstellung steht die jeweilige Einrichtungsleitung zur Verfügung.
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Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Antrag auf Notbetreuung
Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in KiTA, Kindertagespflege und Schule
Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Bohra
Am Donnerstag, dem 22.04. findet von 9:00 bis 13 Uhr in Bohra eine Vollsprrung der Ortsdurchfahrt "Lange Straße“ zwischen den Hausnummern 25 und 28 in Höhe des Spielplatzes statt.
Grund hierfür sind Baumfällarbeiten und die damit verbundene Stellung einer Hubarbeitsbühne auf der Fahrbahn.
Hinweis: Eine Sackgasse ist von beiden Seiten her ausgeschildert. Die Zufahrt aus Richtung L1361 Bohra ist bis zur Hausnummer 25 möglich. Es besteht allerdings keine Wendemöglichkeit. In der Gegenrichtung ist die Zufahrt bis zur Hausnummer 28 möglich. Hier besteht auch keine Wendemöglichkeit. Rettungsfahrzeugen wird die Durchfahrt selbstverständlich gewährt. Die Zufahrt zum Ortskern bzw. die Zufahrt in Richtung L1361 kann in dieser Zeit über den Weg nach Röthenitz (sogenannte Katzendelle) erfolgen.
Lolli-Test für Kinder ab 3 Jahren

Liebe Eltern,
aufgrund des einer Änderung der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO können ab sofort auch Kinder ab 3 Jahre wöchentlich an zwei kostenlosen Schnelltests in der Kita teilnehmen. Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig.
Den Kindern werden Lolli-Test zur Verfügung gestellt. Hier können Sie sich über den Test informieren: https://www.youtube.com/watch?v=GQspgRTjKAY
Zur Bedarfsermittlung bitten wir bis Montag, 19.04.2021 um Rückinformation, ob Ihr Kind wöchentlich am Schnelltest teilnehmen soll.
Nutzen Sie hierfür bitte folgendes Schreiben:
Informationen nach Art. 13/14 DSGVO zur Durchführung von COVID-19-Selbsttests
Neue Website in Entwicklung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir erarbeiten gegenwärtig eine neue Webseite, die sich noch im Aufbau befindet. Die erste von vier Säulen der Seite steht nun zur Ansicht bereit.
Gerne können Sie einen ersten Blick unter nachfolgendem Link auf den aktuellen Arbeitsstand werfen:
Wir arbeiten kontinuierlich an Inhalt und Design weiter. Die Webseite wird schrittweise erweitert, aufgefüllt und aktualisiert.
Aktuelle Information für den Einzelhandel ab 14.04.2021
Werte Gewerbetreibende, liebe Einzelhändler,
das Thüringer Gesundheitsministerium hat gestern per Pressemitteilung ergänzende Hinweise zur Regelung im Einzelhandel gegeben (Quelle: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/moegliche-ladenoeffnungen-fuer-termineinkaeufe-in-thueringen-abhaengig-von-inzidenzentwicklung).
Gemäß §22 (4) der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung, die bis 24. April gilt, dürfen Geschäfte des Einzelhandelns ab dem 12. April wieder für Termineinkäufe öffnen, vorausgesetzt, dass die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz an den vorangegangenen sieben Tagen unter 200 liegt oder gelegen hat. Thüringen hatte seit dem 7. April 2021 erstmals wieder eine Inzidenz unter einem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Bisher geschlossene Geschäfte hätten somit frühestens ab dem 14. April für Kundinnen und Kunden mit negativem Testergebnis öffnen können. Am heutigen 10. April liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei 206,2. Somit muss diese Inzidenz erst wieder unter 200 fallen, damit die Ermittlung eines mögliche Öffnungstages beginnen kann.
Voraussetzungen für eine Öffnung von bisher geschlossenen Einzelhandelsgeschäften sind:
- Die Inzidenz muss thüringenweit sieben Tage am Stück stabil unter 200 liegen.
- Für den Einkauf muss telefonisch oder digital zuvor ein Termin vereinbart werden.
- Die Kontaktnachverfolgung muss über die Terminvereinbarung abgesichert werden.
- Kundinnen und Kunden müssen vor dem Betreten des Geschäfts ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen.
- Überschreitet die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 200, sind Termineinkäufe einen Tag nach der Bekanntgabe der Überschreitung wieder untersagt.
Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz wird täglich auf dem Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter http://corona.thueringen.de/ veröffentlicht.
Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums wurden zudem die konkretisierenden Regelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen für den Einzelhandel aktualisiert: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte
Carmen Herbig
Wirtschaftsförderung
Änderung der Allgemeinverfügung vom 12.04.2021
Mit der Allgemeinverfügung vom 12. April ergeben sich u.a. für die Bürger folgende Änderungen:
§ 2 Kontaktbeschränkung
(1) Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten gelten als ein Haushalt, auch wenn sie in keiner häuslichen Gemeinschaft leben.
§ 3 Nächtliche Ausgangsbeschränkungen
(1) Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund nach Absatz 2 untersagt.
Die komplette Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen: Allgemeinverfügung Landkreis Altenburger Land vom 12.04.2021
Testzentrum in der Schlossstraße öffnet kommenden Mittwoch ab 14 Uhr
Unter Regie der Johanniter Unfallhilfe öffnet das Testzentrum ab Mittwoch, dem 07.04.2021, 14 Uhr. In der ersten Öffnungswoche hat das Zentrum ebenfalls am Donnerstag (08.04.) und Freitag (09.04.) von 14-19 Uhr geöffnet.
Ab dem 12.04. öffnet das Testzentrum immer montags, mittwochs und freitags, jeweils ebenso von 14-19 Uhr.
Wer sich testen lassen möchte, kann dies ohne Voranmeldung tun. Es ist ein Lichtbildausweis mitzubringen. Die zu testenden Personen sollen symptomfrei sein und es ist entweder eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Parkmöglichkeiten befinden sich begrenzter Anzahl direkt vor dem Gebäude in der Schlossstraße 10. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe in der Innenstadt, zum Beispiel am Brauereiteich oder am P&R Platz in der Altenburger Straße.
Die nötigen Formulare finden Sie hier:
Bescheinigung über die Durchführung eines SARS-Cov-2 Antigentests
Einwilligungserklärung zur Durchführung eines PoC-Antigen-Tests nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes
Wünschenswert ist es, diese schon ausgefüllt mitzubringen. Sie sind aber auch Empfang des Testzentrums erhältlich.
„Als Stadt danken wir den Johannitern für die unkomplizierte Hilfestellung, aber auch den Mitarbeitern des Bauhofes, welche uns bei den vorbereiteten Maßnahmen unterstützt haben. Ein Dank gilt ebenso dem Landratsamt Altenburger Land für die Bereitstellung der Räumlichkeiten“, fasst Bürgermeister Sven Schrade die gute Zusammenarbeit zusammen.
Neue Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 1. bis zum 24. April 2021
Die neue Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt vom 1. bis zum 09. Mai 2021.
Die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende wurde am 30. März ohne inhaltliche Anpassungen verlängert. Diese gilt nun bis zum 24. April 2021.
Schmölln digital - Bürgerbefragung zur Internet-Nutzung
Zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Befragung ruft Bürgermeister Sven Schrade alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schmölln und seiner Ortsteile auf. Die Stadt unterstützt damit das Dissertationsprojekt von Katharina Koß, Doktorandin an der Uni Leipzig.
Katharina Koß untersucht in ihrer Doktorarbeit die Rolle des Internets im Alltag der Menschen. Dabei möchte Sie erfahren, wie Sie persönlich zur digitalen Entwicklung in Schmölln stehen. Außerdem ermittelt sie, wie sich die digitalen Möglichkeiten nutzen lassen, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern.
Die Befragung läuft bis zum 30.06.2021. Ihre Angaben in der Befragung bleiben vollständig anonym und werden nur für den Zweck der Doktorarbeit von Katharina Koß eingesetzt.
Hier geht's zur Umfrage: https://umfrage.uni-leipzig.de/index.php/982242?lang=de
Sie finden den Fragebogen außerdem zum Herunterladen hier: Bürgerbefragung zur Internet-Nutzung
Ihre Teilnahme an der Befragung ist wichtig und hat Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt.
Herzlichen Dank sagen Bürgermeister Sven Schrade und Katharina Koß
2. Schmöllner Fachkräftemesse findet am 16. Juli 2021 in der Ostthüringenhalle statt
"In jeder Kriese gibt es nicht nur eine Chance, sondern auch eine Möglichkeit."
Martin Luther King
Diese Aussicht, auf eine für Sie doch spannende Möglichkeit, möchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Firma Dietzel Hydraulik mit der zweiten Schmöllner FACHKRÄFTEMESSE 2021 geben.
Im vergangenen Jahr führten wir die erste Messe dieser Art durch. Viele Unternehmen aus Schmölln und Umgebung nutzten diese Chance und präsentierten sich und ihr Leistungsprofil für Fachkräfte, Führungskräfte, Azubis, Studenten, Wiedereinsteiger und Pendler. Das Resümee der Messe war durchweg positiv.
Nun schauen wir positiv in die Zukunft und möchten die Fortführung dieses Messeformates gemeinsam mit Ihnen im Sommer 2021 aufleben lassen.
Nutzen Sie die Chance als Aussteller und präsentieren Sie Ihr Unternehmen zur 2. Schmöllner FACHKRÄFTE-Messe am Freitag, den 16.07.2021 von 16:00 - 19:00 Uhr, in der Schmöllner Ostthüringenhalle.
Seien Sie dabei und profitieren Sie u.a. von:
- einem modernen Messekonzept
- einem offenen Austausch zwischen Ihren neuen Fachkräften und Ihnen als Unternehmen
- einer kostenlosen JOBWALL auf unserem "Marktplatz"
- einer tollen Möglichkeit für Ihr aktives Arbeitgebermarketing
- einem ansprechend organisierten Rahmenprogramm für die Besucher (u.a. Verpflegung und Kinderbetreuung)
Sie möchten ein Teil unserer Messe sein? Dann senden Sie uns folgende Informationen bis zum 29.03.2021 unverbindlich an uns zurück: Firma, Ansprechpartner, Kontaktmöglichkeiten.
Wir freuen uns, wenn wir Sie als Aussteller begrüßen dürfen. Bei Fragen steht Ihnen jederzeit gern die Wirtschaftsförderung der Stadt Schmölln mit Frau Herbig telefonisch unter 034491 76-102 oder per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung(at)schmoelln.de zur Verfügung.
Aktuelles aus der Kitaverwaltung
Liebe Eltern,
hiermit möchte wir die Vorabinformation zu geplanten Maßnahmen, veröffentlicht auf der Homepage des LRA vom 15.03.2021 (www.altenburgerland.de) an Sie weitergeben.
Wichtig für Sie ist:
- Laut Erlass des TMBJS kann bei einer Inzidenz ab 150 die Schließung der Einrichtung erfolgen.
- Ab einer Inzidenz von 200 ist die Einrichtung zu schließen.
- aktuell liegt die Inzidenz bei 174, sollte der Wert im Landkreis weiter steigen, müssen bereits ab der kommenden Woche die Einrichtungen wieder geschlossen werden.
- Am Mittwoch (17.03.) wird eine abschließende Bewertung durch den Krisenstab des LRA vorgenommen und eine entsprechende Entscheidung vorbereitet.
- Sollten die Einrichtungen geschlossen werden, bitten wir Sie das Antragsformular für die Notbetreuung neu auszufüllen und in Ihrer Kita einzureichen.
Hauptamt/Kita-Verwaltung
Bibliothek weiter geschlossen, Bücherfenster geöffnet

Die Schmöllner Stadt- und Kreisbibliothek bleibt weiterhin geschlossen.
(Entgegen der neuen Verordnung)
Das "Bücherfenster" ist für die Leser geöffnet. Jeweils Dienstag von 9 - 12 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 14-16 Uhr findet eine Ausleihe am Fenster statt.
Wichtig: Die Bücherwünsche müssen vor ab telefonisch unter 034491 76-251 oder per E-Mail bibliothek(at)schmoelln.de mitgeteilt werden.
Die Medienrücknahme ist nicht möglich. Alle ausgeliehenen Medien werden weiterhin verlängert. Es wird gebeten, keine Bücher per Post zurückzusenden.
Sirenen heulen am 6. März zum Test
Das Landratsamt informiert: Die erste von zwei alljährlichen Sirenenüberprüfungen im Altenburger Land findet am Samstag, den 6. März 2021 um 10 Uhr, statt. Die Probealarmierungen im Landkreis werden immer am 1. Wochenende im März sowie am 2. Donnerstag im September, dann anlässlich des bundesweiten Warntags, durchgeführt. Mit den Sirenentests soll die Bevölkerung mit den Warntönen vertraut gemacht werden, die zu hören sind, wenn Gefahrenlagen drohen. "Denn der allgemeine Warnton unterscheidet sich von der Sirenenalarmierung der Feuerwehr", erläutert Kreisbrandinspektor Uwe Engert. Die Probealarmierung der Feuerwehren findet jeden Samstag gegen 11:30 Uhr statt.
KITA Gebühr
Liebe Eltern,
laut Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 16.02.2021 wechseln die Kitas ab Montag, den 22.02.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Die Kita Gebühren für den Monat Februar 2021 werden am 26.02.2021 für alle Kinder der Einrichtungen abgebucht.
Sollte die Landesregierung Thüringen die Aussetzung der Elternbeitragspflicht beschließen, wird im Nachgang eine Korrektur erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Schmölln
Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb ab 22.02.2021
Laut Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 16.02.2021 wechseln die Kitas ab Montag, dem 22.02.2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2, GELB).
Die einzelnen Schritte des Wiederbeginns können Sie auch hier nachlesen:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Öffnungszeiten ab 22.02.2021
Bummi | 07:30 - 15:30 Uhr |
Großstöbnitz | 07:30 - 15:30 Uhr |
Seepferdchen | 07:00 - 15:30 Uhr |
Lohma | 07:00 - 15:30 Uhr |
Finkenweg | 07:00 - 15:30 Uhr |
FÖZ | 07:00 - 15:30 Uhr |
Kastanienhof | 07:15 - 15:45 Uhr |
Altkirchen | 07:00 - 15:30 Uhr |
Rosengarten | 06:45 - 15:15 Uhr |
Zwergenrevier | 07:30 - 15:30 Uhr |
Nemz | 06:30 - 15:30 Uhr |
Die Abflussrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden
Die Schneeschmelze setzt ein und der städtische Bauhof bemüht sich mit vollen Kräften, die Unmengen an Tauwasser zu kontrollieren und über die Gullies abzuführen.
Doch die Bauhofsmitarbeiter brauchen auch etwas Unterstützung, denn das Schmelzwasser steigt rasant und die meisten Gullies sind noch vom Schnee bedeckt, sodass das Wasser nicht ablaufen kann.
Wir weisen daher auf die Satzung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen der Stadt Schmölln und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte, in der es im Punkt III Winterdienst, § 9 Schneeräumung, Absatz 6 heißt: „Die Abflussrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.“
Corona Ü III-Zwischenkredit
Ab sofort können Sie den Corona Ü III-Zwischenkredit beantragen. Dieser Zwischenkredit hilft bis zur Abschlags- und Auszahlung der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, für die grundsätzlich die Antragsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - Dritte Phase (Ü III) vorliegen und die bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III/ Neustarthilfe einen Zwischenkredit benötigen.
Alle Förderprogrammdetails finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.
Abfallentsorgung durch Witterung eingeschränkt
Die Schneefälle am Wochenende haben zu erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr geführt. Davon betroffen waren und sind auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese konnten am Montag, dem 08.02.21, nicht ihre geplanten Touren fahren. Grund dafür waren nicht passierbare Straßen wegen des Schneefalls und der Verwehungen.
Jedoch wird es nach jetzigem Stand über die gesamte Woche zu Einschränkungen bei der Abfuhr aller Abfallarten kommen. So können vorerst nur Hauptstraßen angefahren werden. Anwohner von Nebenstraßen werden deshalb gebeten, ihre Tonnen zum Abholen an der nächsten geräumten Hauptstraße bereitzustellen. In Straßen, die witterungsbedingt nicht befahren werden können, wird die Entsorgung zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.
Die Entsorgung von Gelben Säcken findet diese Woche nicht statt. Bitte stellen Sie diese erst zum nächsten Entsorgungstermin bereit.
Um ohne große Hindernisse die Entsorgung der Abfallbehälter durchführen zu können, sind die Mitarbeiter der Müllabfuhr auf Ihre Hilfe angewiesen:
- Abfallgefäße sollten nicht hinter aufgetürmten Schneehaufen stehen. Das problemlose Rollen zum Entsorgungsfahrzeug muss möglich sein.
- In engen Straßen und Straßen mit Steigungen bringen Sie bitte bei Glätte Ihre Abfallbehälter an Straßen oder Straßenabschnitte, die sicher mit den Müllfahrzeugen angefahren werden können.
- Parken Sie Ihre Kraftfahrzeuge so, dass die Müllfahrzeuge ohne Schwierigkeiten daran vorbeifahren können (Durchfahrtsbreite von drei Metern ist zu gewähren).
Sollte dennoch bei Ihnen keine Entsorgung möglich gewesen sein, so können Sie ausnahmsweise Bioabfälle in der Restmülltonne entsorgen und Papier und Gelbe Säcke auf den Recyclinghöfen des Landkreises abliefern. Restabfall kann über zugelassene Blaue Säcke entsorgt werden, welche an verschiedene Stellen für 2,90 € das Stück bezogen werden können (siehe Entsorgungskalender S. 15). Diese sind zugebunden am nächsten Abfuhrtermin „Restmüll“ bereitzustellen.
Aktuelle Informationen dazu werden auf der Homepage der Abfallwirtschaft https://www.awb-altenburg.de veröffentlicht. Fragen von Bürgern und Firmen werden zudem am Telefon von der Abfallberatung beantwortet. Diese ist unter 03447 8940-41/-42/-43 erreichbar.
Übersicht über Sammelplätze im Stadtgebiet Schmölln:
Bücherfenster wieder geöffnet
Ab sofort ist das "Bücherfenster" wieder für die Leser geöffnet. Jeweils Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr findet eine Ausleihe am Fenster statt.
Wichtig: Die Bücherwünsche müssen vor ab telefonisch unter 034491 76-251 oder per E-Mail bibliothek(at)schmoelln.de mitgeteilt werden.
Die Medienrücknahme ist nicht möglich. Alle ausgeliehenen Medien werden weiterhin verlängert. Es wird gebeten, keine Bücher per Post zurückzusenden.
Elternbeiträge in den Kitas
Liebe Eltern,
die Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmölln sind seit 16. Dezember 2020 geschlossen und nur im Rahmen der Notbetreuung geöffnet.
Entsprechend dem Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen werden für den Monat Januar 2021 seitens der Stadtverwaltung Schmölln keine Elternbeiträge erhoben, wenn
1. die Kinder an höchstens fünf Tagen im Januar 2021 eine Betreuung in Anspruch genommen haben und
2. die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen im Monat geschlossen ist.
Für alle Kinder, welche mindestens sechs Tage die Notbetreuung im Januar 2021 in Anspruch genommen haben, werden die Kita-Gebühren zum
15. Februar 2021
per Lastschrift eingezogen.
Kita-Verwaltung
Inzidenz sinkt unter den Wert 200/ Ab Montag neue Allgemeinverfügung des Landkreises
Es gibt Grund zu vorsichtigem Optimismus: Nur neun Neuinfektionen hatte das Gesundheitsamt heute zu registrieren. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner sinkt unter den Wert 200 und liegt aktuell bei 185,7. Das Altenburger Land gehört laut RKI damit aktuell nicht mehr zu den 30 am schwersten von der Pandemie betroffenen Landkreisen in der Bundesrepublik.
Am Montag, den 1. Februar 2021 tritt eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die bis zum 14. Februar 2021 gültig sein wird. Die bisherige Verfügung wurde nur geringfügig geändert. Auch weiterhin enthalten sind verschärfte Mobilitätsbeschränkungen: Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. der individuellen sportlichen Betätigung dienen, sind nur innerhalb einer Entfernung von 15 km vom Wohnort entfernt gestattet. Dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushaltes zulässig ist, wurde gestrichen. Spielplätze und Sportplätze werden wieder geöffnet - bei deren Nutzung gilt es die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum zu beachten.
Pressemitteilung des Landratsamtes Altenburger Land
Thüringer Verordnung vom 25. Janaur 2021
Für das Altenburger Land gilt weiterhin darüberhinaus die aktuelle Allgemeinverfügung bis zum 31.1.2021.
Die medizinischen Masken (OP-Masken, FFP2, KN 95) müssen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht tragen. Dort reicht ein einfacher Mund und Nasenschutz wie bisher.
Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es hier:
27.01.2021
Hinweis auf ein Webinar an Gewerbetreibende, insbesondere Einzelhändler.
Innenstadt in der Krise: Best-Practices in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat den innerstädtischen Strukturwandel deutlich beschleunigt. Sinkende Passantenfrequenzen, Lockdown bei innerstädtischen Dienstleistern und die Absage kultureller Events tragen hierzu bei und mindern den Erlebnismehrwert für Besucher.
Doch Händler wie Dienstleister erweisen sich in der Krise als kreativ und passen ihre Geschäftsmodelle an, etwa in Form neuer Marketing- oder Vertriebskonzepte.
Eine wichtige Rolle spielen außerdem die Standortkooperationen vor Ort: Werbegemeinschaften, Stadtmarketingvereine und regionale Institutionen erweisen sich als Krisenmanager und unterstützen durch gezielte Projekte.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Zukunftsforum Handel bieten die IHK Heilbronn-Franken und die IHK Würzburg-Schweinfurt am 27. Januar 2021 ab 18:30 Uhr ein Webinar mit Best Practice-Beispielen zur Stärkung von Innenstädten an. In Praxisberichten und in offener Diskussion werden dabei unter anderem die digitale Sichtbarkeit von Innenstädten, Konzepten zur Liquiditätssicherung für Händler und Dienstleister, der sichere Stadtbesuch oder Möglichkeiten der Logistik im Endkundengeschäft aufgegriffen.
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an Händler und Dienstleister, Werbegemeinschaften, Stadtmarketingvereine, Kommunen und sonstige Interessierte.
Die Anmeldung für das Webinar ist unter folgendem Link möglich: https://events.wuerzburg.ihk.de/webinarzukunftsforum
Allgemeinverfügung Landkreis Altenburger Land vom 11.01.2021
Mit der Allgemeinverfügung ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger das Altenburger Landes verschärfte Mobilitätsbeschränkungen: Über § 3c der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO hinaus sind Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. der individuellen sportlichen Betätigung dienen nur innerhalb einer Entfernung von 15 km vom Wohnort entfernt gestattet.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen: Allgemeinverfügung Landkreis Altenburger Land vom 11.01.2021
Dritte Thüringer Sonderverordnung, geltend bis zum 31.01.2021
Die komplette Verordnung ist hier einsehbar:
Betreuung in den Kindertageseinrichtungen
Ab 11.01.2021 gilt:
Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte
1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im HomeOffice unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal
- in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung
- in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
Als Nachweis genügt eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers.
Der zweite Elternteil muss glaubhaft versichern, dass er an der Betreuung des Kindes aus betrieblichen Gründen gehindert ist. Hierzu muss das Formular Antrag Notbetreuung 2021 ausgefüllt werden (jedoch ohne Bestätigung des Arbeitgebers).
Antrag auf Notbetreuung: Antrag Notbetreuung 2021
Eidesstattliche Erklärung: Eidesstattliche Erklärung
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht. Der oder die Personensorgeberechtigte soll glaubhaft darlegen, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Antrag auf Notbetreuung Kindeswohl: Antrag Kindeswohl
Weiterhin wird auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter dem Bereich Coronavirus - Kita informiert. Dort finden Sie FAQ zur Notbetreuung.
06.01.2021
Wie ist das mit den Kitagebühren?
Die Elternbeiträge für den Monat Januar wird die Stadt Schmölln vorerst nicht einziehen. Dies betrifft Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.
Corona-Update vom 05.01.2021
Kontaktbeschränkungen werden erneut verschärft
Bund und Länder haben beschlossen, den geltenden Shutdown bis Ende Januar zu verlängern. Das betrifft auch Schulen und Kitas. Private Kontakte sollen auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt werden.
Die Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden wegen der weiter hohen Infektionszahlen verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstagnachmittag verständigt, wie Kanzlerin Angela Merkel nach den Gesprächen bekannt gab.
Ziel bleibe, die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zu drücken. Dann sei die Nachverfolgung der Infektionsketten wieder möglich. Dies gewinne nochmals an Bedeutung wegen des in Großbritannien aufgetretenen mutierten Virus, sagt Merkel. »Hier müssen wir besonders vorsichtig sein.« Es gebe eine »neue und besondere Lage«.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
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Der Shutdown endet nicht am 10. Januar, sondern wird bis Ende des Monats verlängert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Kontakte »auf das absolut notwendige Minimum« zu beschränken. Das gilt auch für die weitgehende Schließung von Schulen und Kitas.
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Der Bewegungsradius für Bürgerinnen und Bürger in Hotspots mit Inzidenzen über 200 soll wie berichtet auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden. Ausnahmen brauchen einen triftigen Grund, etwa Arztbesuche oder Arbeitswege – tagestouristische Ausflüge zählen nicht dazu.
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Betriebskantinen werden soweit möglich geschlossen, Speisen dürfen nur mitgegeben, nicht aber vor Ort verzehrt werden.
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Die Kanzlerin und die Länderchefs erneuerten ihren Appell, Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.
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Der Bund gewährt pro Elternteil zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld, für Alleinerziehende 20 Tage. Das soll auch dann gelten, wenn Kinder wegen pandemiebedingter Kita- oder Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen.
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In Alten- und Pflegeheimen soll bis zum Abschluss der Impfungen verstärkt getestet werden. Dabei sollen die Einrichtungen von Bund und Ländern unterstützt werden, um Freiwillige für die Durchführung der Tests zu gewinnen.
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Bis Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot erhalten. Ebenfalls im Februar soll in Marburg ein zusätzliches Werk die Produktion des Biontech-Impfstoffs aufnehmen.
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Die Ausbreitung der neuen, ansteckenderen Mutation des Coronavirus soll möglichst stark eingedämmt werden. Durch verstärkte Sequenzierung von Proben im Labor soll die Ausbreitung nachverfolgt und begrenzt werden. Für Einreisende aus Gebieten, in denen die Mutation verbreitet ist, sollen die Quarantänevorschriften verstärkt kontrolliert werden.
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Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten wollen sich am 25. Januar wieder treffen, um über die nächsten Schritte in der Coronakrise zu beraten.
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Sobald die neue Verordnung des Landes öffentlich ist, werden wir hier informieren.
27.12.2020
Aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land vom 27.12.2020
Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land vom 27.12.2020 finden Sie hier: Allgemeinverfügung ab 27.12.2020
Ab 27.12.2020 gelten die Ausgangsbeschränkungen auch am Tag. Zwischen 5 und 22 Uhr dürfen die Menschen nur noch aus den bekannten triftigen Gründen nach draußen. Außerdem dürfen Mitglieder des eigenen Haushalts gemeinsam in die Öffentlichkeit. Sport- und Spielplätze sind geschlossen.
Die Allgemeinvergügung gilt zunächst bis 10.01.20221.
Elternbrief
Liebe Eltern / Sorgeberechtigte,
die Länder und der Bund haben sich am Sonntag auf drastische Eindämmungsmaßnahmen für die Zeit zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 geeinigt, die den Wirkungsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport betreffen. Ebenso am Sonntag hat das Thüringer Kabinett darauf aufbauende Beschlüsse gefasst.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einrichtungen ab Mittwoch, dem 16.12.2020 geschlossen sind! Der Betreuungsanspruch wird ausgesetzt. Es gilt das Gebot der Kontaktvermeidung und Kontaktminimierung.
Diese Veränderungen treffen alle Kitas in Thüringen. Minister Holter hat jedoch in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Notbetreuung allen Kindern offensteht, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, unabhängig von Beruf bzw. schulischer Situation der Eltern. Dies widerspricht leider dem Stufenkonzept vom 27.07.2020.
Da wir als Träger sowie die Gemeinden/Städte und auch der Landkreis von dieser neuen, widersprüchlichen Reglung überrascht wurden, können wir leider auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium nicht sagen, ob es zukünftig noch eine Festlegung der Gruppen für die Notbetreuung geben wird. Sobald uns eine Information dazu vorliegt, geben wir diese selbstverständlich an Sie weiter.
Wir werden entsprechend der Aussage des Ministers ab Mittwoch eine Notbetreuung in allen unseren Kitas einrichten.
Die Notbetreuung sollte jedoch nur von Kindern besucht werden, bei denen beide Eltern oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig und unabkömmlich in ihrem Betrieb/Unternehmen sind.
Eltern
- die ihre Arbeit im Home-Office erledigen können,
- Urlaub haben,
- sich im Beschäftigungsverbot in Mutterschutz oder Elternzeit befinden,
- erwerbsuntätig sind oder
- aufgrund von Schließungen durch den Lockdown nicht ihrer regulären, beruflichen Tätigkeit nachgehen,
bitten wir darum, ihre Kinder im häuslichen Umfeld zu betreuen.
Während der regulären Weihnachtsschließzeit der Kita findet keine Notbetreuung statt.
Quelle: Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH
Formular zur Bedarfsanalyse: Bedarfsanalyse
Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen [...]
Wichtige Punkte auf einem Blick (Auszug):
§ 2 Kontaktbeschränkungen
(1) Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie
2. zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu einem der Haushalte gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl außer Betracht.
Spezielle Regelungen für Weihnachten und Silvester können hier nachgelesen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-weihnachten-1825108
§ 3a Alkoholausschank und Alkoholkonsum
Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
§ 3b Ausgangsbeschränkung
(1) Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist mit Ablauf des 15. Dezember 2020 in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund untersagt.
(2) Triftige Gründe im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere:
- die Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben, medizinische Notfälle, insbesondere bei akuter körperlicher oder seelisch-psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft,
- die notwendige Pflege und Unterstützung kranker oder hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen,
- die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Wahrnehmung eines Umgangs- oder Sorgerechts,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten, insbesondere der Feuerwehren, der Rettungsdienste oder des Katastrophenschutzes, sowie die öffentlich-rechtliche Leistungserbringung,
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich des hierfür erforderlichen Weges zur Notbetreuung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 3,
- die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum,
- die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinischer Notfälle,
- die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest,
- die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen,
- die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage,
- der Schutz vor Gewalterfahrung sowie
- weitere wichtige und unabweisbare Gründe.
Absatz 1 gilt nicht im Zeitraum
- vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sowie
- von 22 Uhr des 31. Dezember 2020 bis einschließlich 3 Uhr des Folgetages.
§ 4 Reisen, Übernachtungsangebote
(1) Jede Person ist angehalten, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche sowie auf tagestouristische Ausflüge zu verzichten.
§ 5 Erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Ergänzend zu § 6 Abs. 1 und 2 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gilt die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung auch
- in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder bei denen Besuchs- und Kundenverkehr (Publikumsverkehr) besteht,
- an allen nach Satz 2 festgelegten und gekennzeichneten Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Personen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen,
- in Arbeits-, Dienst- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Arbeitsplatz
- bei Versammlungen
- bei Veranstaltungen und Zusammenkünften zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken
- bei Veranstaltungen von politischen Parteien
§ 6 Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Einrichtungen und Angebote
(1) Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind untersagt.
(2) Die folgenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote sind für den Publikumsverkehr zu schließen und geschlossen zu halten:
- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos,
- Museen, Schlösser, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten, Gedenkstätten,
- Ausstellungen und Messen jeder Art,
- Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe sowie mit Ausnahme von Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hochschulen,
- Archive,
- Freizeitparks, bildungsbezogene Themenparks sowie Angebote von Freizeitaktivitäten und des Schaustellergewerbes,
- zoologische und botanische Gärten, Tierparks,
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Thermen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation und mit Ausnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 und 4,
- Saunen und Solarien,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Angebote der Rehabilitation,
- Tanzschulen, Ballettschulen, Musik- und Jugendkunstschulen, Musik- und Gesangsunterricht sowie vergleichbare Angebote,
- Fahrschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen,
- Sportangebote,
- touristische Angebote wie Stadt- und Fremdenführungen, Kutsch- und Rundfahrten, Touristeninformationsbüros,
- Familienferienstätten und Familienerholungseinrichtungen,
- Sessellifte und Skilifte sowie
- sonstige Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen, die der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen
§ 6a Pyrotechnik, Jahreswechsel
(1) Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten.
(2) Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
(3) In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum in den nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 festgelegten Bereichen unzulässig.
(4) Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollen, sind untersagt.
§ 7 Gaststätten
(1) Gaststätten sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Der Betrieb von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen nach den bundesfernstraßenrechtlichen Bestimmungen sowie der von Autohöfen bleibt unberührt.
(2) Von der Schließung nach Absatz 1 Satz 1 sind ausgenommen:
- die Lieferung und die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke,
- der nicht öffentliche Betrieb von Kantinen und Mensen.
§ 8 Geschäfte und Dienstleistungen
(1) Körpernahe Dienstleistungen wie solche in Friseur-, Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios mit Ausnahme medizinisch notwendiger Dienstleistungen sind mit Ablauf des 15. Dezember 2020 untersagt.
(2) Mit Ablauf des 15. Dezember 2020 sind die Geschäfte des Einzelhandels einschließlich Fabrikläden und Hersteller-Direktverkaufsstellen für den Publikumsverkehr mit Ausnahme Telefon- und Onlineangebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung zu schließen und geschlossen zu halten. Von der Schließung nach Satz 1 sind ausgenommen:
- der Lebensmittelhandel einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden,
- Reformhäuser,
- Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume,
- Drogerien,
- Sanitätshäuser,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Banken und Sparkassen,
- Apotheken,
- Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen,
- Wäschereien und Reinigungen,
- Tankstellen, Kfz-Handel, Kfz-Teile- und Fahrradverkaufsläden,
- Tabak- und Zeitungsverkaufsstellen,
- Tierbedarf,
- Babyfachmärkte,
- Buchhandelsgeschäfte mit der Einschränkung auf kontaktlose Weitergabe elektronisch oder telefonisch bestellter Ware außerhalb der Geschäftsräume sowie
- der Fernabsatzhandel und der Großhandel.
(3) Geschäfte mit gemischtem Sortiment dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben, wenn und soweit
- die angebotenen Waren dem regelmäßigen Sortiment entsprechen und
- die Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden.
Weitere Regelungen, u.a. zu den Bereichen Jugend, Bildung und Sport können Sie in der vollständigen Verordnung nachlesen:
Alternativ als PDF-Download:
Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln Vom 14. Dezember 2020
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
Informationen für Eltern bei einer Covid-19-Erkrankung
Handlungshinweise
Ich erhielt eben die Mitteilung, dass mein Kind auf Grund einer positiv auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Person in der Klasse/Gruppe/Einrichtung, abgeholt werden muss. Wie habe ich mich nun zu verhalten?
Ihr Kind gilt als sogenannte Kontaktperson ersten Grades und muss sich in häusliche Quarantäne begeben. In den nächsten Tagen werden Sie vom Gesundheitsamt ein entsprechendes Schreiben erhalten. Dies kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, da alle Eltern der Betroffenen Gruppe, Klasse oder Einrichtung kontaktiert werden müssen. Haben Sie daher bitte etwas Geduld.
Wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann, um die Betreuung Ihres Kindes abzusichern, ein Elternteil zuhause bleiben. Die schriftliche Quarantäneanordnung wird so schnell wie möglich erstellt und Ihnen per Post zugesandt.
Bin ich als Elternteil nun auch in Quarantäne?
Nein. Ihr Kind gilt als Kontaktperson ersten Grades und ist damit in Quarantäne. Sie als Elternteil gelten als sogenannter "Kontakt vom Kontakt" und müssen sich daher nicht häuslich absondern. Sie sind nur Zuhause um die Betreuung abzusichern.
Wie muss ich mich nun gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten?
Informieren Sie ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Zunächst muss geklärt werden, wie und von welchem Elternteil die Betreuung des Kindes abgesichert werden kann. Dabei können sich die Eltern die Betreuungszeit auch tageweise teilen. Dies muss allerdings klar mit den Arbeitgebern geklärt werden. Die schriftliche Quarantäneanordnung gilt als Nachweis für Ihren Arbeitgeber. Sie haben daher eine Kopie dieser Anordnung an Ihren Arbeitgeber zu senden.
Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich?
Genaue Auskünfte kann Ihnen das für die Entschädigung zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt geben.
Generell bedeutet das, dass die Lohnzahlung entsprechend der Berechnung bei sogenannten "Kind-krank-Tagen" erfolgt, sollte diese Zeit nicht mit Hilfe von Überstunden, Urlaub oder der Gleichen überbrückt werden können. Diese Tage werden aber nicht von den Ihnen gesetzlich zustehenden "Kind-krank-Tagen" abgezogen, sondern gelten zusätzlich.
Wie wird mein Arbeitgeber abgesichert?
Ihr Arbeitgeber kann bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Entschädigung gem. § 56 Abs. 1a IfSG stellen.
Die zuständige Stelle ist das:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 500
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 - 57 332 1469
Kitas: Notbetreuung vom 16.12.2020 bis 10.01.2021
Liebe Eltern,
laut Beschluss des Freistaates Thüringen findet im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 in den Kita´s nur die Notbetreuung statt.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
Jeder, der sein Kind nicht selbst oder anderweitig betreuen kann, hat Anspruch auf Notbetreuung.
Dies bedeutet, wenn Sie Urlaub haben, im Homeoffice arbeiten, derzeit nicht berufstätig sind oder die Möglichkeit haben, Ihre Kinder anderweitig zu betreuen, bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Sollten Sie tatsächlich gar keine Möglichkeit der eigenen Kinderbetreuung haben, teilen Sie bitte der Kita schriftlich mit, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind in der Notbetreuung betreut werden soll.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Notbetreuung zu weiteren Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen kann.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Stadtverwaltung Schmölln
Kita-Verwaltung
Corona-Krise: Aktuelle Herausforderungen - eine Unternehmensbefragung
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Gewerbetreibende,
um Ihre derzeitige Situation besser einschätzen sowie Hilf- und Unterstützungsvorschläge ableiten zu können, beteiligen Sie sich bitte an dieser freiwilligen Befragung.
Bitte senden Sie den Fragebogen bis zum 31.01.2021 zurück per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)schmoelln.de oder per Fax an 034491 76-110
Hier geht es zur Befragung: Aktuelle Herausforderungen - eine Unternehmensbefragung
Einwohnermeldeamt geschlossen
Aus personellen Gründen ist das Einwohnermeldeamt vom 07.12. - 18.12.2020 nicht besetzt.
Die bereits vereinbarten Termine von dieser Woche werden in Zusammenarbeit mit dem Bürgerservice verschoben.
Corona - neue Allgemeinverfügung für das Altenburger Land
Seit dem 01.12.2020 ist die neue Allgemeinverfügung des Altenburger Landes in Kraft.
Ab 03.12.2020 bleiben nach Maßgabe dieser Verordnung folgende Einrichtungen geschlossen:
- Bibliothek
- Schülerfreizeitzentrum BASE
- Jugendclub in der Crimmitschauer Straße
- alle Sportstätten (mit Ausnahme des Individualsports)
Absage Schmöllner Weihnachtsmarkt 2020
Auch die Stadt Schmölln musste sich aufgrund der deutlich ansteigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren für die Absage des Weihnachtsmarktes 2020 entscheiden.
"Wir hatten uns vor Wochen geeinigt, dass der Markt nur unter der Bedingung stattfindet, dass der Inzidenzwert unter 50 liegt. Derzeit ist dieser allerdings fast sechsmal so hoch. Uns liegt die Gesundheit der Bevölkerung am Herzen. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sollte niemand dem Risiko einer Infektion ausgesetzt sein", begründete Bürgermeister Sven Schrade.
Er bedauere es sehr, nun auch das vorweihnachtliche Miteinander einzuschränken. Doch die Sicherheit und Gesundheit gehe an dieser Stelle vor, zumal auch alle anderen Städte in der Umgebung ihre Märkte abgesagt haben und damit die Gefahr eines überlaufenen Weihnachtsmarktes noch höher ist.
Trotzdem wird es in Schmölln zumindest für die Kinder ein bisschen weihnachtlich: Neben der großen, festlich geschmückten Tanne steht auch in diesem Jahr wieder der riesige Adventkalender. Gemeinsam mit dem Weihnachtsmann können die Kleinen dort die Türchen öffnen. Was sich wohl dahinter versteckt?
Vorbestellungen für das Öffnen der Türchen am großen Weihnachtsmann-Kalender nimmt Frau Itner unter der Telefonnummer 034491 - 76 121 oder per Mail unter oeffentlichkeitsarbeit(at)schmoelln.de gern entgegen. Es kann jedes Türchen zeitlich gestaffelt mehrmals am Tag geöffnet werden.
Und auch der Briefkasten des Weihnachtsmannes wartet direkt neben dem Kalender darauf gefüllt zu werden. Jedes Kind erhält garantiert eine Antwort vom Weihnachtsmann.
Park am Coßwitzanger vorübergehend gesperrt
Die Parkanlage am Coßwitzanger ist bis auf weiteres gesperrt.
Die Ursache ist Baumbruch. Mehrere Bäume müssen dort zurückgeschnitten oder gefällt werden.
Dieses Problem geht die Stadtverwaltung nun etappenweise an. Bis dahin darf der Park aus Sicherheitsgründen nicht durchquert werden.
Kandidaten und Kandidatinnen für den Seniorenbeirat der Stadt Schmölln gesucht
In der Sitzung am 16. Juli 2020 wurde vom Stadtrat der Stadt Schmölln die Satzung für den Kommunalen Seniorenbeirat beschlossen. Zum ersten Mal werden in einigen Wochen die Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Schmölln gewählt. Daher werden alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen aufgerufen, Kandidaten für den zukünftigen Seniorenbeirat vorzuschlagen.
Wer kann kandidieren?
- Mitglieder des Seniorenbeirats müssen Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Schmölln und wahlberechtigt sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass keine Tatbestände vorliegen, die nach dem kommunalen Wahlrecht einen Ausschluss zur Folge hätten.
- Alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen und sonstigen Interessen der Senioren wahren, können eine/n Bürger/in, als Kandidaten benennen.
- Personen, die keiner dieser Organisationen angehören und an einer aktiven Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert sind, können sich um eine Kandidatur bewerben (Einzelbewerber*innen).
- Die Wiederwahl ist möglich.
Wahlvorschläge und Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten sind im Rathaus der Stadt Schmölln, Markt 1, im Stadtratsbüro unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail einzureichen oder per Mail an stadtratsbuero(at)schmoelln.de zu senden.
Zudem wird um eine kurze Darstellung der Motivation zur Ausführung dieses Ehrenamtes gebeten.
Die Frist zur Einreichung des Vorschlages endet am 13.11.2020.
Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln hat nach § 3 Abs. 2 ThürSenMitwBetG Folgende Aufgaben:
1. Ansprechpartner zu sein für die Senioren gemäß § 1 Abs. 4,
2. Beratung der Gebietskörperschaft in den Senioren betreffenden Fragen,
3. Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen und
4. Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Trägern der Seniorenarbeit.
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln hat nach § 4 Abs. 1 ThürSenMitwBetG ein Vorschlagsrecht für den ehrenamtlich tätigen Seniorenbeauftragten des Landkreises Altenburger Land.
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln arbeitet mit dem Seniorenbeauftragten des Landkreises vertrauensvoll zur Verwirklichung der Ziele des Thüringer Mitwirkungsgesetzes zusammen.
Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei kommunalen Entscheidungen zu verbessern, Initiativen Älterer zu begleiten und zu unterstützen. Er soll dazu beitragen, persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse, soziale Kompetenz, organisatorische Fähigkeiten, Kreativität und Ideenreichtum für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Gleichzeitig ist er die Interessenvertretung hilfe- und ratsuchender älterer Menschen.
Der Seniorenbeirat der Stadt Schmölln trifft sich nach Bedarf, aber mindestens 2 mal im Jahr.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Wie erfolgt die Wahl?
Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden vom Stadtrat der Stadt Schmölln für 5 Jahre gewählt.
- Die Wahl ist geheim. Jeder Stadtrat hat so viele Stimmen, wie Seniorenbeiratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.
- Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.
Stadtverwaltung Schmölln
Hauptamt - Stadtratsbüro
Corona-Update vom 23.10.2020
Das Rathaus wird auf Grund der hohen Inzidenzzahlen ab Montag, dem 26.10.2020, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Termine können weiterhin telefonisch über den Bürgerservice unter der Rufnummer 034491 76-0 vereinbart werden.
Ebenso bleibt das Museum wieder geschlossen. Die Bibliothek bleibt für die Besucher unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet.
Termine im Einwohnermeldeamt können nachvorheriger Terminabstimmung über den Bürgerservice wahrgenommen werden.
Während des Aufenthalts bei Terminen in der Stadtverwaltung sind zwingend die „AHA-Regeln“ einzuhalten: Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Abstand halten und Händehygiene beachten.
Unsere Kitas bleiben weiterhin im Regelbetrieb, Phase grün.
Wir verweisen außerdem auf die Teilnehmerzahl bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen hin, siehe auch die Allgemeinverfügung des Landrates des Altenburger Landes:
Private Veranstaltungen: bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen, bis zu 50 Personen unter freiem Himmel
Öffentliche Veranstaltungen: bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen, bis zu 200 Personen unter freiem Himmel
Über die Entscheidung zur Durchführung weiter öffentlicher Veranstaltungen wird informiert.
Weitere Nachfragen können über Hotlines des Landkreises Altenburger Land beantwortet werden (Montag – Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr):
Gesundheitsamt: 03447 586-888
Gewerbetreibende: 03447 586-333
„Wir wissen um die zusätzliche Belastungen, die nunmehr wieder für alle Beteiligten entstehen“, so Bürgermeister Sven Schrade zur aktuellen Situation. „Wir wollen versuchen, in dieser ‚neuen Normalität‘ weitestgehend zu arbeiten und das städtische Leben aufrecht zu erhalten. Wir wollen auch die Maßnahmen begrenzen, das heißt: die Beschränkungen des Rathausbetriebes werden wieder aufgehoben, sobald der Inzidenzwert von 35 wenigstens für 14 Tage unterschritten wird.“
Wir informieren fortlaufend und sind als Stadtverwaltung für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Aufruf zum Einreichen von Projektanträgen
Kontakt:
Webseite: www.lap-altenburgerland.de
E-Mail: kontakt(at)lap-altenburgerland.de
Regelbetrieb in den Kitas ab 31.08.2020
Wie geht es weiter im Kitabetrieb?
Ab 31.08. nimmt die Stadt Schmölln wieder ganz normal den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten auf.
Das bedeutet: 10 Stunden Öffnung.
Die jeweiligen Öffnungszeiten regelt jede Kita für sich. Sobald alle Zeiten vollständig sind, werden diese veröffentlicht.
Weiterhin gilt:
- Das Betreten der Kita ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Jede Kita entscheidet individuell vor Ort, ob und wann das Betreten möglich ist. Es wird wieder Mischgruppen geben.
- Geltende Hygieneschutzmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten.
Für die Erziehungsberechtigten folgt zeitnah ein Elternbrief in dem alle wichtigen Informationen gebündelt sind.
Alle Reiserückkehrer sind gebeten bei Rückreise aus einem Risikogebiet oder bei Unsicherheit diesbezüglich Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
Auf dem Foto:
Bürgermeister Sven Schrade in Absprache mit der Kitaverwaltung:
"Ich bin froh, dass wir die Eltern durch den Regelbetrieb wieder unterstützen können und die Eltern beruhigt sein dürfen, dass ihre Kinder wieder regulär betreut werden. Natürlich bin ich auch in der Hoffnung, dass die Infektionszahlen mindestens auf dem Niveau bleiben, wie sie gerade sind."
Info: Sonderfonds für Vereine

20.08.2020
Von Schmölln nach Schmölln - Radeln für den guten Zweck
In diesem Jahr fahren unser Bürgermeister und seine Radler-Delegation alle Gemeinden mit dem Namen „Schmölln“ ab.
Hinter der Tour steht wieder ein Spendenziel für einen guten Zweck. In diesem Jahr ist dies die Neuanschaffung von Spielgeräten für die Schmöllner Grundschule „Finkenweg“.
Spenden können direkt an den Förderverein der Grundschule überwiesen werden:
VR Bank Altenburger Land/ Deutsche Skatbank
IBAN: DE04 8306 5408 0001 6300 59
BIC: GENODEF1SLR
Verwendungszweck: Spielgeräte
Bis zu 4 Personen haben zudem noch die Möglichkeit, sich der Radlergruppe anzuschließen.
Interessenten können sich bei der Stadtverwaltung Schmölln, Öffentlichkeitsarbeit, Maja Itner, unter der E-Mail oeffentlichkeitsarbeit@schmoelln.de oder Tel.: 034491 76-121 melden.
Die Radtour findet vom 12.09. -19.09.2020 statt.
Einfach, bequem und sicher – EC-Kartenzahlung in der Stadtverwaltung Schmölln
Neue Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab 16. Juli 2020
Am 16. Juli 2020 tritt eine neue Thüringer Verordnung in Kraft. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung gibt es nur kleine Änderungen. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin in Kraft.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Besuchsregel wird erweitert auf
- zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag
Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:
- Gaststätten
- öffentliche Veranstaltungen
- Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
- Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
- Kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)
Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:
- Diskotheken, Clubs
- Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote
Auch 2020 werden Leseratten gesucht
Seit vielen Jahren nimmt die Schmöllner Stadt- und Kreisbibliothek erfolgreich an der Aktion "Leseratte" teil.
Die "Leseratte" ist ein Projekt der Sparkassenkulturstiftung Hessen-Thüringen und der Landesfachstelle Öffentliche Bibliotheken in Thüringen.
Normalerweise wird zum Projektstart eine Schulklasse in die Bibliothek geladen. Bei einer gemeinsamen Lesestunde stellen die Bibliotheksmitarbeiter dann die Bücher vor und die Kinder können sich über die Auswahl einen Überblick verschaffen.
Doch in diesem Jahr macht Corona einen Strich durch die Rechnung. Das ist aber nicht schlimm. Das Bibliotheksteam freut sich, trotzdem auch in diesem Jahr die Aktion anzubieten, wenn auch in einem etwas anderem Rahmen.
"Wir sind fest überzeugt, dass die Buchauswahl bei unseren jungen Lesern auch in diesem Jahr wieder großes Interesse finden wird", so Heike Mielke.
Besonders in der Corona-Zeit ist es dem Team noch mehr ein Bedürfnis, jungen Lesern wieder Bücher näher zu bringen - "Lesen soll Spaß machen".
Daher sind alle Kinder herzlich eingeladen, sich in der Bibliothek zu melden und sich ein Lieblingsbuch über die Sommerferien auszuleihen. Die Aktion richtet sich vor allem an Kinder der 3. bis 6. Klasse.
Die Ausleihfrist kann übrigens auch über 4 Wochen hinaus verlängert werden, sodass genügend Zeit zum Lesen bleibt.
Wer aufmerksam gelesen hat, füllt anschließend ein kleines Heftchen aus. Dort verstecken sich viele Fragen rund um die Geschichten in den Büchern. Auch Bilder können gemalt werden. Wie immer gibt es anschließend kleine Buchpreise zu gewinnen.
Mitmachen lohnt sich also!
Hier gehts zum Flyer mit allen Büchern: Flyer Leseratte 2020
29.06.2020
Die Wirtschaftsförderung informiert über den „ThEx AWARD - Thüringer Gründerpreis 2020“
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,liebe Gründerinnen und Gründer,
für den Thüringer Gründerpreis können gern Bewerbungen/Vorschläge abgegeben werden.
Alle Ideengeber, Durchstarter und Nachfolger rufe ich auf, sich für den ThEx Award zu bewerben.
Die Bewerbung ist bis 09. September 2020 möglich.
Alle Infos zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsformulare finden Sie unter:
www.thex-award.de für die Kategorien:
- Ideenhaber
- Durchstarter
- Nachfolge
Der ThEx Award ist eine Auszeichnung für Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Rahmen des Wettbewerbs werden herausragende Ideen und Leistungen von Unternehmerinnen/Unternehmern, besonderes Engagement und erfolgreich umgesetzte Unternehmensnachfolge gewürdigt.
Am 14.10.2020 werden in einer Jurysitzung die besten 10 Einreichungen ermittelt und am 19.11.2020 erfolgt dann die Prämierung im Rahmen des Thüringer Gründertages.
Nur Mut und ran an die Bewerbung. Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Carmen Herbig
Wirtschaftsförderung Stadt Schmölln
Die Wirtschaftsförderung informiert:
Die Thüringer Stärken liegen im verarbeitenden und industriellen Sektor. Auf Grund der weltweiten Verwerfungen geraten auch die Lieferketten der Thüringer Produzenten zunehmend unter Stress, so dass zusätzlich Marktanteile, Umsätze und Arbeitsplätze gefährdet werden. Daher bieten wir Ihnen die Nutzung von Local Sourcing unterstützend an.
Local Sourcing ist ein Selbstbedienungsangebot für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Industrienahen Dienstleistungen. Diese Datenbank wird uns von der LEG Thüringen zur Verfügung gestellt und verschafft einen Überblick über
- Produkte/Dienstleistungen
- Technologische Fähigkeiten
- Absatzgebiete
- Netzwerke
Mit Hilfe dieser Datenbank finden Sie Lösungsansätze für drohende Lieferausfälle und sie dient der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Zur Datenbank: https://www.leg-thueringen.de/local-sourcing
Die Wirtschaftsförderung informiert:
Gründerland Thüringen mit neuem Beratungsangebot und dem Ziel: In 100 Tagen von der Idee zum ersten Kunden
Schneller von der Geschäftsidee zur Unternehmensgründung: Das ist das Anliegen des neuen Coaching- und Beratungsprogramms #FastForward im Rahmen der Existenzgründerinitiativen ThEx Mentoring, ThEx Enterprise und ThEx Mikrofinanzagentur. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee gab heute (17.06.2020) den Startschuss für das neue Unterstützungsangebot. Ziel von #FastForward ist es, Gründungsvorhaben innerhalb von 100 Tagen zur Marktreife zu bringen. Bewerben können sich Thüringerinnen und Thüringer, die eine unternehmerische Idee verwirklichen möchten.
"Thüringen liegt bei der Qualität von Existenzgründungen seit Jahren bundesweit mit an der Spitze", sagte Tiefensee. Gründungen seien im Freistaat besonders nachhaltig, häufiger als im Bundesdurchschnitt in High-Tech-Bereichen (Hoch- und Spitzentechnologie) angesiedelt und gingen öfter gleich mit mehreren Beschäftigten an den Start. "Damit dieser Trend sich fortsetzt und großartige Ideen nicht in den Schubladen verstauben, bietet Thüringen jetzt mit #FastForward einen zusätzlichen 'Gründungsbeschleuniger' an", so der Wirtschaftsminister. Dabei sei das Programm grundsätzlich digital aufgesetzt. "Damit greift es auch Erfahrungen aus der aktuellen coronabedingten Situation auf, in der sich sehr deutlich gezeigt hat, dass die Digitalisierung aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken ist."
Das Programm #FastForward bündelt die Maßnahmen der Projekte ThEx Mentoring, ThEx Enterprise und ThEx Mikrofinanzagentur - die allesamt unter dem Dach des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) gebündelt sind - sowie gründerorientierte Angebote der Erfurter Wirtschaftsförderung und des RKW-Kompetenzzentrums. Inhaltliche Programmpunkte sind u.a. die Diskussion der Gründungsidee im Hinblick auf potenzielle Kunden, das Schreiben des Businessplans und die Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem erfahren die potentiellen Gründerinnen und Gründer Unterstützung bei der Prototypentwicklung und dem Vermarktungskonzept. Dafür belegen sie thematisch aufbauende Webinare, führen im Rahmen der Gründungsbegleitung engmaschige Feedbackgespräche und reflektieren ihre Situation mit engagierten Mentoren aus der Thüringer Unternehmenslandschaft.
Am Ende des 100-Tage-Programms besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse im Erfurter Pop-up-Store zu präsentieren. Mit dem Pop-up-Store steht in der Thüringer Landeshauptstadt eine Erprobungsmöglichkeit für Existenzgründer und Start-ups auf dem lokalen Markt zur Verfügung. Jungunternehmen können ihre Geschäftsidee im Ladenraum im Erdgeschoss des Gebäudes Fischmarkt 11 im Rahmen einer Kurzzeitvermietung testen.
Bewerbung und Ablauf
#FastForward ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei und virtuell angelegt - Entfernungen sollen keine Rolle spielen. Vorzugsweise angesprochen sind motivierte, aufgeschlossene und mutige Unternehmer/innentypen, deren Ideen sich realistisch in dem Zeitraum umsetzen lassen. Sie sollten zudem über eine gewisse Liquidität verfügen, um Prototypen bzw. erste Kleinserien ihres Vorhabens während des Programms vorzufinanzieren.
Bewerbungsschluss für die Teilnahme an der ersten Runde von #FastForward ist der 7. Juli 2020. Anmeldungen werden über das Formular auf der Website programm-fastforward.de registriert. Die finale Auswahl der 20 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten wird zeitnah über die beteiligten Initiatoren vorgenommen. Offizieller Programmstart ist der 17. Juli. Inwiefern #FastForward tatsächlich Bewegung in Gründungsvorhaben bringen kann, zeigt sich Ende Oktober. Dann haben die ersten Absolventen "Thüringens virtuelle Masterclass" absolviert und sollten nach 100 Tagen intensiver Auseinandersetzung mit dem Gründungsvorhaben erste Kunden vorweisen können.
Hintergrund: ThEx Mentoring, ThEx Enterprise und ThEx Mikrofinanzagentur
ThEx Mentoring unterstützt Gründer bei der Suche nach passenden Mentoren, knüpft Kontakte in die Wirtschaft, organisiert begleitende Veranstaltungen. Dauer, Umfang und Schwerpunkte der Mentoring-Partnerschaft werden individuell zwischen Mentor und Jungunternehmer vereinbart.
ThEx Enterprise legt seinen Schwerpunkt auf die individuelle, an der Person und dem Sozialraum ausgerichtete Begleitung von Gründungsinteressierten in der Vorgründungs- und Startphase. Insbesondere Gründungsinteressierte, die einen höheren Unterstützungsbedarf haben und für die die marktüblichen Angebote nicht ausreichend sind stehen im Fokus des Projekts.
Die ThEx Mikrofinanzagentur bietet Existenzgründern und jungen Unternehmen begleitende Beratung bei ihren Finanzierungsvorhaben. Dazu zählen die Qualifizierung rund um das Thema Finanzierung sowie Informationen zu klassischen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
Die genannten Projekte werden durch den Freistaat Thüringen im Zeitraum 2015 - 2021 mit insgesamt 9,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Neue Öffnungszeiten der Stadtkasse ab 22.06.2020
Di 13:00 - 18:00 Uhr und
Do 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Telefonisch ist die Stadtkasse weiterhin während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Schmölln zu erreichen.
Bitte nutzen Sie zukünftig die Möglichkeiten des unbaren Zahlungsverkehrs, wie z. B. Überweisungen, SEPA-Lastschriftmandate, Zahlungen mit EC-Karte usw. Die Annahme von Bargeld ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Die Mitarbeiter der Stadtkasse beraten Sie dazu gern.
Haushaltsplan 2020
Hier können Sie den Haushaltsplan inkl. Haushaltssatzung, Vorbericht und Gesamtplan einsehen: Haushaltsplan 2020
Neue Thüringer Corona-Verordnung ab 13. Juni 2020
Einige Neuerungen:
- Als Empfehlung gilt, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen zu treffen
- private Feiern sind wieder möglich: bis 30 Personen in geschlossenen Räumen/ 75 Personen unter freiem Himmel =>
- wieder geöffnet: Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos in geschlossenen Räumen, Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros, Reisebusveranstaltungen
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelles?fbclid=IwAR3PXNU0vkPOKkzd0pGNZlSMbTS4mE8apbpzyYQ97WCsJGUkewLjQ_4WU_c
Zur Verordnung: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
Wiedereröffnung Knopf- und Regionalmuseum
Ab dem 20.06.2020 ist das Knopf- und Regionalmuseum wieder für Besucher geöffnet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Achtung, neue Öffnungszeiten:
Sa und So: 13:00 - 17:00 Uhr
Wie bisher ist jedoch auch die Vereinbarung einer individuellen Besichtigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten über die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices unter 034491 76-0 / Museum 034491 76-444 oder mobil unter 01522-2080415 möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir individuelle Besichtigungen erst ab einer Gruppengröße von 10 Personen anbieten.
Führungen sind aus aktuellem Anlass derzeit bis auf weiteres nicht möglich.
Das Haus II (Technisches Museum) bleibt aus aktuellem Anlass derzeit weiterhin geschlossen.
! Im Museum gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Ab 02.06.2020 gilt eingeschränkter Regelbetrieb
Liebe Eltern,
ab 02.06.2020 beginnen wir von der Notfallbetreuung auf den eingeschränkten Regelbetrieb umzustellen. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt wieder alle Kinder in den Einrichtungen im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten täglich betreut werden. Unterschiede in den Öffnungszeiten resultieren aus den räumlichen und personellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen.
Einrichtung | Öffnungszeiten | ab |
---|---|---|
Bummi I | 07:30 - 15:30 Uhr | 08.06.2020 |
Bummi II | 07:30 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Seepferdchen I | 07:00 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Seepferdchen II (Lohma) | 07:30 - 16:00 Uhr | 02.06.2020 |
Finkenweg I | 07:00 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Finkenweg II (FÖZ) | 07:00 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Kastanienhof | 07:15 - 15:45 Uhr | 02.06.2020 |
Sternchen | 07:00 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Spatzennest | 07:00 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Zwergenrevier | 07:00 - 15:30 Uhr | 04.06.2020 |
Nemzer Rasselbande | 06:30 - 15:30 Uhr | 02.06.2020 |
Rosengarten | 06:45 - 15:15 Uhr | 03.06.2020 |
Regionalen Einzelhandel stärken – Online Angebote nutzen? Helfen Sie mit!
Wir möchten die regionalen Geschäfte und den Einzelhandel in der derzeitigen Situation stärken. Hierfür gibt es die Überlegung, eine Online-Plattform, analog der bekannten Webseite Amazon, zu erstellen. Auf dieser soll es möglich sein, bequem von zu Hause aus die Dienstleistungen und Angebote Schmöllner Geschäfte zu nutzen. Dies ist natürlich nur sinnvoll, wenn das Angebot auch genutzt wird.
Daher bitten wir Sie, sich zahlreich an der folgenden Befragung zu beteiligen. Sie können die Befragung direkt hier herunterladen, ausrucken und per E-Mail (Foto oder Scan) oder per Post (Stadtverwaltung Schmölln, Öffentlichkeitsarbeit, Markt 1, 04626 Schmölln) bis zum 31.05.2020 zusenden.
Vielen Dank für die Beteiligung!
Hier geht es zur Befragung: Befragung Einzelhandel online
24.04.2020
Kindertageseinrichtungen - Anträge auf Notbetreuung
Neu ab 15.05.2020 - Geänderte Anträge für die Gruppen B und C
Downloads:
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe A+
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe A
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe B
Antrag Notfallbetreuung, Gruppe C
Informationen nach Art 13/14 DSGVO
=> einzureichen über die Kitaverwaltung: kita-verwaltung(at)schmoelln.de oder postalisch über die Stadtverwaltung
Aktuelle Vorgaben zur Notbetreuung: Notbetreuung
Hinweis der Stadt Schmölln zur Aussetzung der Kita-Gebühren: Hinweis Kita-Gebühren
14.05.2020
Begründung zur Thüringer Verordnung
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas ab 18. Mai
Ab Montag, dem 18. Mai, gilt in unseren Kitas die erweiterte Notbetreuung. Vorschulkinder und deren Geschwister werden dann zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in den Einrichtungen betreut. Ein Wechsel zum eingeschränkten Regelbetrieb findet noch nicht ab 18. Mai statt. Erst wenn die Abstimmung mit dem Landratsamt Altenburger Land erfolgt ist, kann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen werden.
Mit dem Eintritt der Kitas in den eingeschränkten Regebelbetrieb endet die Notbetreuung. Die Kinder, die vorher in der Notbetreuung waren, sind dann ebenso vom eingeschränkten Regelbetrieb betroffen.
Der eingeschränkte Regelbetrieb soll allen Kindern gleichberechtigt eine Teilhabe an der Kindertagesbetreuung ermöglichen. Aufgrund der Festlegungen für den Infektionsschutz kann es dabei zu notwendigen Einschränkungen des im Rahmen der Regelbetreuung bisher möglichen zeitlichen Betreuungsumfanges kommen. Je nach den räumlichen und personellen Voraussetzungen der Einrichtungen vor Ort sind daher durch die Gewährleistungsträger auch Modelle zu prüfen, die die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder absichern, beispielsweise in Wechselmodellen stunde-/tage- oder wochenweise alternierend.
Von telefonischen Rückfragen in der Kitaverwaltung bitten wir derzeit abzusehen. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte per E-Mail an kita-verwaltung(at)schmoelln.de.
Bitte informieren sie sich auch auf unserer Webseite. Sobald es Änderungen/ neue Informationen gibt, informiert die Stadtverwaltung.
Thüringer Verordnung vom 12. Mai 2020

Fahrplan der neuen Corona-Verordnung:
Ab 13. Mai:
Öffnen dürfen alle Einrichtungen und Angebote, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können und die in dieser Verordnung nicht gesondert geregelt sind. Gestattet ist also beispielsweise die Öffnung von Eltern-Kind-Kureinrichtungen, Frauen- und Familienzentren, Jugendfreizeitstätten und Meeresaquarien.
Voraussetzung für die Öffnung ist immer das Vorhandensein eines Hygiene- und Schutzkonzeptes. Für die Öffnung ist keine Antragstellung notwendig, aber die Hygiene- und Schutzkonzepte müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Was die Schutzkonzepte enthalten müssen, ist in § 5 geregelt. Zahlreiche Branchenregelungen zur Erstellung der Schutz- und Hygienekonzepte sind auch auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums zusammengefasst: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte
Mit der neuen Verordnung treten außerdem schrittweise auch erste Lockerungen der Besuchsverbote für stationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Die Lockerungen werden unter streng einzuhaltenden Maßgaben auf Grundlage eines von jeder Einrichtung zu erstellenden Besuchskonzeptes erfolgen. Dafür gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen:
- Wiederkehrende Besuche sind für eine fest definierte Person zugelassen.
- Der Besuchszeitraum darf maximal zwei Stunden am Tag nicht überschreiten.
- Entsprechend der Größe der Einrichtung ist nur so vielen Besucherinnen und Besuchern der Zutritt des Hauses zu gewähren, wie eindeutig die vorgegebenen Abstands- und Hygienemaßnahmen sicher einhalten können.
- Bereichsbezogene Zutrittsbeschränkungen sowie konkrete Wege für die Besucherinnen und Besucher innerhalb der Einrichtung (Flure, Sanitärräume, Besucherraum, Privatzimmer der Bewohnerinnen und Bewohner) sind festzulegen.
- Sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Bewohnerinnen und Bewohner sollen soweit es der Gesundheitszustand zulässt während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ab 15. Mai:
Öffnung von Gastronomie und Übernachtungsangeboten von Beherbergungen zu touristischen Zwecken.
Ab 18. Mai:
Übergang der Kindertageseinrichtungen von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb, an dem alle Kinder gleichberechtigt teilnehmen. Über die Reihenfolge und den genauen Zeitpunkt entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den Trägern. Spätestens ab dem 15. Juni 2020 müssen alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.
Ab 1. Juni:
Öffnung von Fitnessstudios, Schwimmbädern unter freiem Himmel und Badeseen, Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen.
Bis mindestens 5. Juni weiterhin geschlossen bzw. untersagt:
Geschlossen bleiben Bereiche, in denen die Hygieneregeln besonders schwer einzuhalten sind oder die Kontaktverfolgung schwierig ist. Dazu zählen unter anderem:
- Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos, soweit in geschlossenen Räumen,
- Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, soweit in geschlossenen Räumen,
- Saunen und Thermen, soweit in geschlossenen Räumen,
- Tanzlustbarkeiten und Diskotheken,
- Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und –veranstaltungen, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote,
- Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung soweit in geschlossenen Räumen,
- Tagespflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch; ausgenommen sind Tagespflegeeinrichtungen, die konzeptionell eng mit einer stationären Einrichtung nach § 2 ThürWTG oder nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnformen nach § 3 Abs. 2 ThürWTG verbunden sind und somit ausschließlich deren Bewohner betreuen,
- Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros.
Reisebusveranstaltungen sind untersagt.
(Quellen: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/neue-thueringer-coronavirus-eindaemmungsverordnung-gibt-bedingungen-und-fahrplan-fuer-weitere-lockerungen-vor ; https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen#c14180)
12.05.2020
Bußgeldkatalog
Thüringer Bußgeldkatalog zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten
nach der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020
Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zurEindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 2. Mai 2020
Alles Wichtige auf einem Blick:
-
Verordnung gilt bis vorerst 25. Mai 2020
- Öffnung von Geschäften auch mit mehr als 800²
- Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios: Öffnung unter Einhaltung der Hygieneschutzkonzepte
- Physio- und Ergotherapie: Nutzung wieder ohne ärztl. Verordnung möglich Kinderspielplätze: wieder geöffnet
- Individualsport: auf Freiluftsportanlagen erlaubt
- Trauerfeiern: auch wieder in geschlossenen Räumen (weiterhin nur engste Familie)
- Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte: auch in geschlossenen Räumen, im Ausnahmefall auch > 30 P. (mit Hygiene- und Schutzkonzept!)
- Musik- und Jugendkunstschulen: Einzelunterricht sowie Kleinstgruppen möglich (mit Hygiene- und Schutzkonzept!)
- Fahrschulen: Theorieunterricht sowie Praxis für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) möglich (mit Hygiene- und Schutzkonzept!)
Freie Grundstücke in Schmölln
Aus Richtung Ronneburg kommend (unmittelbar an der B 7) - westlich am Stadteingang in Schmölln - ist der Eigenheimstandort "Kapsgraben" reizvoll am Rande des Landschaftsschutzgebietes "Oberes Sprottetal" gelegen.
Die freien Baugrundstücke sind vollerschlossen, eine Parzellierung der Grundstücke nach Wunsch der Bauherren ist möglich.
Weitere Informationen zu Grundstücken in Schmölln finden Sie unter der Rubrik "Bauen und Wohnen" - "Grundstücke"
Erwerb von Mund- und Nasenmasken
Neben dem möglichen Erwerb im Einzelhandel können Sie auch hier genähte Mundmasken erwerben:
Lebenshilfe Altenburg e. V., Frau Seiler (Werkstattleiterin)
Fünfminutenweg Süd 11, 04603 Windischleuba
Tel. 03447 85290
E-Mail: C.Seiler@lebenshilfe-altenburg.de
Vor-Ort-Verkauf ab 06.04.2020, Bestellungen nach individueller Vereinbarung, Verkauf in 5er Packs
18.04.2020
Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020
Beantragung von Soforthilfe für Thüringer Kultur- und Kunstschaffende zur Überbrückung der wirtschaftlichen Krisensituation
Konkrete Landesförderung:
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) ... und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.
Anbei findet sich auch ein Auszug Klassifikation der Wirtschaftszweige kreative, kulturpädagogische und künstlerische selbständige Tätigkeiten, die deutlich macht, dass Sie alle berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in) und beträgt jeweils bis zu:
Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) - Zuschuss
1 bis 5 - 5.000 EUR
6 bis 10 - 10.000 EUR
11 bis 25 - 20.000 EUR
26 bis 50 - 30.000 EUR
Zusätzliche Bundesförderung in Vorbereitung:
Das Soforthilfe-Programm der Bundesregierung sieht für Solo-Selbstständige (in Ergänzung zu den Länderprogrammen) nicht zurückzahlbare Einmalzahlungen für drei Monate und bis zu 9.000 Euro vor, die allerdings in der Steuererklärung 2020 auftauchen müssen. Damit sollen die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller*innen abgefedert und akute durchlaufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten entstandene Liquiditätsengpässe überbrückt werden. (Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für weitere zwei Monate eingesetzt werden.) Dieses Pandemie-Überbrückungsgeld ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Der Schadensfall muss nach dem 11. März eingetreten sein und das Unternehmen darf vor dem März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Wie und über wen die Antragstellung laufen soll, ist bislang nur in Eckpunkten bekannt: Sie soll möglichst elektronisch erfolgen, die Bearbeitung, Auszahlung und ggfs. die Rückforderung der Mittel soll durch Länder/Kommunen bearbeitet werden. Die Existenzbedrohung bzw. der Liquiditätsengpass müssen glaubhaft gemacht ("versichert") werden.
Klassifikation der Wirtschaftzweige kreative und kulturelle Berufe
Weitere abgesagte städtische Veranstaltungen
- 25.04.2020 - Kabarett mit Wolf Butter, Ratskeller (wird nachgeholt)
- 30.04.2020 - 28.06.2020 Ausstellung "Rundholz" von Stefan Seifert, Knopfmuseum (wird nachgeholt)
- 07.05. - 27.06. Ausstellung Barbara Haubold - Bilder aus Merinowolle (Galerie) => Auf 2021 verschoben
- 16.05.2020 - Familienradeltag ==> auf 12.09.2020 verschoben
- 08.06.2020 - Namensweihe Franz-Bartzsch-Brücke (wird nachgeholt)
- 25.07.2020 - Kunstmarkt, Rathausinnenhof => Auf 2021 verschoben
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
Thürigen packt's - die Plattform für Unternehmen und Dienstleistungen
Das Thüringer Wirtschaftsministerium bietet mit Thüringen packt's eine gute Plattform, auf der auch Schmöllner Unternehmen recht leicht ihre Produkte online anbieten können.
Starten Sie jetzt und seien Sie das erste Schmöllner Unternehmen, welches sich dort wiederfindet. Über 300 Unternehmen aus ganz Thüringen machen bereits mit und profitieren von diesem Angebot
Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Thüringer Schutzschirm für die Wirtschaft
Die Corona-Krise hat inzwischen weltweit alle wichtigen Wirtschaftsbereiche erfasst. Unumstritten ist, dass derzeit der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Virus sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems höchste Priorität eingeräumt werden muss. Bund und Länder haben die hierzu notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht und prüfen fortlaufend, ob weitere Schritte eingeleitet werden müssen.
Wirtschaftspolitisch geht es darum, die Folgen der Krise soweit wie möglich zu begrenzen. Kurzfristig steht dabei neben der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund, dass es nicht zu einer großen Zahl an Unternehmensinsolvenzen kommt.
Dazu ist in den letzten Tagen von Bund und Ländern bereits Vieles auf den Weg gebracht worden. Zu Ihrer Information gibt es hier eine ausführliche Präsentation der Maßnahmen sowie ein Kurzübersicht über die Förderangebote des Freistaats.
Präsentation Thüringer Schutzschirm für die Wirtschaft
Übersicht Förderangebote Corona
Zur Beratung der Unternehmen in konkreten Förderanfragen stehen die Kundencenter der TAB in bewährter Weise bereit. Zudem wurde unter der Telefonnummer 0800 - 534 56 76 eine eigene Hotline bei der TAB sowie eine fortlaufend aktualisiert Homepage unter www.aufbaubank.de/corona eingerichtet. Auf dieser Homepage sind auch die entsprechend eingerichteten Hotlines der Kammern aufgeführt.
Essensversorgung im Stadtgebiet – Gemeinschaftsprojekt #GemeinsamSindWirStark
Nach der Idee von Herrn Büchner vom Reussischen Hof wird nun gemeinsam durch die Stadtverwaltung Schmölln in Zusammenarbeit mit regionalen Essensanbietern eine Essensversorgung im Stadtgebiet aufgebaut.
Hintergrund ist, dass wir angesichts der Corona- Bedrohung als Stadt das Interesse haben, die Menschen zu Hause zu lassen. Sicher denken unsere Einwohner heute noch nicht alle daran, sich das Essen bringen zu lassen. Momentan scheinen wir im Altenburger Land noch wenig betroffen zu sein, doch dieser Eindruck kann täuschen. So hat sich die Zahl der Infizierten vom 25. auf den 26.3.2020 von 8 auf 17 mehr als verdoppelt.
Es ist möglich, dass wir in kurzer Zeit mehrere hundert Betroffene haben werden. Spätestens dann werden so viele Menschen Interesse an einem Lieferservice für Essen haben, dass wir den Andrang kaum noch bewältigen können.
Aus diesem Grund möchten wir gut vorbereitet sein, falls es doch so kommt.
Daher laden wir alle Interessenten (Gastronomien, Lieferdienste, Kantinen und Co.) zu einer Telefonkonferenz ein: am Donnerstag, 02.04.2020, um 11:00 Uhr.
Alle weiteren Daten zur Telefonkonferenz erhalten Sie über den Bürgerservice unter 034491- 76 0.
25.03.2020
Volkmar Vogel: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Der Parlamentarische Staatssekretär Volkmar Vogel aus Ostthüringen macht darauf aufmerksam, dass sich betroffene Unternehmen für die Stundung der März-Beiträge bereits spätestens am Donnerstag, 26. März 2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden müssen.
Die Stundung Beiträge ist als Ergänzung zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige gedacht, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. "Wir haben heute ein Hilfsprogramm im Umfang von 156 Milliarden Euro beschlossen. Klein- und Kleinstunternehmen können finanzielle Soforthilfe beantragen", so Volkmar Vogel. Der Parlamentarische Staatssekretär weiß aber auch: Diese Maßnahmen müssen erst noch greifen." Deshalb hat der GKV-Spitzenverband den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Möglichkeit der Beitragsstundung vorübergehend zu erleichtern. Grundsätzlich sei die Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen nur möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungs-maßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind, so der GKV-Spitzenverband.
Formloser Antrag zur Beitragsstundung: Download
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
+++ Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ +++
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB ab Montag, 23.03.2020, gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.
=> Hier geht es zum Antrag: Download Antrag Thüringer Soforthilfeprogramm Corona 2020
Unter diesem Link findet ihr die Infos zur Soforthilfe sowie eine gute Grafik, die die aktuellen Hilfsangebote auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst: https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung
Hier die Links zur aktuellen Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener: Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen: https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/550/finale_merkblatt_ss_56_und_datenschutzaufklarung_vom_12.12.2018-14_12_18-09_53_10.pdf
Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind. https://www.wirtschaftsspiegel-thueringen.com/nachrichten/news-details/archive/2020/march/15/article/informationen-zum-corona-virus.html
Kurzarbeitergeld (KUG) - Informationen für Unternehmen
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit von Erleichterungen beim Zugang zum KUG vor. Diese werden von der Bundesregierung durch Verordnung erlassen.
Sie gelten mit Wirkung zum 01.03.2020 und sind bis 31. Dezember 2020 befristet (Stand Referentsenentwurf vom 19.03.2020). Das Wichtigste in Kürze:
Kurzarbeitergeld (KUG)
Weitere Informationen für ARBEITGEBER unter:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Weitere Informationen für ARBEITNEHMER unter:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
COVID-19: Landesregierung gibt grünes Licht für "Corona-Soforthilfeprogamm" für die die Thüringer Wirtschaft
Die Thüringer Landesregierung hat den Weg freigemacht für ein „Corona-Soforthilfeprogramm für die Wirtschaft Thüringens". Das gab Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung bekannt. „Das Land steht zu seinen Zusagen. Der Schutzschirm für kleine Unternehmen, Freiberufler, Soloselbständige und weitere Berufsgruppen kommt“, sagte Tiefensee. Das Antragsformular wird am Montag online gestellt. Bewilligungen und Auszahlungen werden so schnell wie möglich erfolgen. Mit einer Anlaufphase ist wegen der hohen Zahl erwarteter Anträge zu rechnen.
Mehr dazu gibt es hier:
20.03.2020
Aktuelle Videobotschaft des Bürgermeisters Sven Schrade
CORONA- aktuelle Informationen
NEU! Personengruppen für Notbetreuung an Schulen und Kindergärten wurden präzisiert
Schulen und Kitas
Um den „Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
des Virus SARS-CoV-2“ vom 19.03.2020 umzusetzen, hat das Thüringer Bildungsministerium
Vorgaben zur Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und bei Kinderpflegepersonen nach § 43 SGB VIII erlassen.
Diese werden wie folgt aktualisiert:
Antrag auf Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung (Neu ab 26.03.!)
=> einzureichen über die Kitaverwaltung: kita-verwaltung(at)schmoelln.de oder postalisch über die Stadtverwaltung
DIE EINKAUFSKÜMMERER
Jung hilft Alt
Liebe Seniorinnen und Senioren,
nach den aktuellen Informationen über den Corona-Virus haben ältere Menschen ein höheres Risiko, schwerer zu erkranken als jüngere Menschen. Allerdings haben Jugendliche auch im Altenburger Land keine Schule, um durch das Vermeiden größerer Menschenmengen die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
Um das Ansteckungsrisiko für Sie möglichst gering zu halten, möchte das
Jugendforum Altenburger Land gemeinsam mit der Stadtverwaltung Schmölln Ihnen anbieten, für Sie einkaufen zu gehen!
Sie können sich Werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bürgerservice der Stadt unter 034491 760 (per Mail: buergerservice@schmoelln.de) oder direkt unter 0152-23659146 (per Mail: einkaeufe@jugendforum-altenburgerland.de) melden, anschließend werden die Jugendlichen innerhalb der nächsten Tage für Sie einkaufen gehen und Ihnen die Sachen nachhause bringen.
Dieses Angebot gilt vorerst bis zum Beginn der Osterferien am 06.04.2020.
Selbstverständlich werden die Jugendlichen Maßnahmen ergreifen, um bei der
Übergabe das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Dafür haben sich die Jugendlichen mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Altenburger Land abgestimmt.
Melden Sie sich gerne und bleiben Sie gesund.
Jugendforum Altenburger Land,
Stadtverwaltung Schmölln
Geschlossene Einrichtungen auf Grund des Corona-Virus:
- alle Kindertagesstätten und Schulen (Notfallbetreuung für ausgewiesene Zielgruppen)
- Bürgerservice (zu den Öffnungszeiten telefonisch unter der Tel. 034491-76 0 oder unter buergerservice(at)schmoelln.de erreichbar)
- Stadt- und Kreisbibliothek
- komplettes Rathaus mit Meldeamt (zu den Öffnungszeiten telefonisch unter der Tel. 034491-76 0 oder unter buergerservice(at)schmoelln.de erreichbar)
- Freizeitzentrum the BASE
- Jugendclub Crimmitschauer Straße
- Knopf- und Regionalmuseum
- alle städtischen Sportstätten und -hallen
- alle städtischen Vereins- und Bürgerhäuser
Weitere geschlossene Einrichtungen:
- Freizeitbad Tatami (weiterhin telefonisch erreichbar unter Tel. 034491- 58 33 66)
- Stadtwerke Schmölln (weiterhin telefonisch erreichbar unter Tel. 034491- 6440 oder unter info(at)stadtwerke-sln.de)
- Wohnungsverwaltung Schmölln (weiterhin telefonisch erreichbar unter Tel. 034491 6480 oder unter info(at)wohnen-in-schmoelln.de)
- Kletterhalle Schmölln
- Kinderspielplätze
- Fitnesstudio Ostthüringenhalle
Video-Informationen des Bürgermeisters
Allgemeine Informationen
YouTube: Information der Stadtverwaltung Schmölln - Corona-Pandemie
Informationen für Gewerbetreibende
YouTube: Infos der Stadtverwaltung Schmölln für Gewerbetreibende - #corona
Informationen für Senioren
YouTube: Infos der Stadtverwaltung Schmölln für Senioren - #einkaufen #senioren
Kurzbericht der Stadtverwaltung Schmölln vom 18. März
YouTube: Kurzbericht der Stadtverwaltung Schmölln vom 18. März - #corona update 4
KUNDENINFORMATION der Stadtwerke Schmölln
Die Stadtwerke Schmölln GmbH muss angesichts der aktuellen Bedrohungslage durch das Corona-Virus in jedem Falle die technische Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Schmölln, in den Schmöllner Ortsteilen und der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ aufrechterhalten.
Um zu vermeiden, dass unsere Mitarbeiter unter Quarantäne-maßnahmen gestellt werden, müssen wir alle derzeit nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu Personen außerhalb unseres Betriebes einschränken.
Aus diesem Grund wird ab sofort und bis auf weiteres unsere Geschäftsstelle für den Besucherverkehr geschlossen.
Sie können Ihr Anliegen
- schriftlich per Post
- per E-Mail an info(at)stadtwerke-sln.de oder
- telefonisch über die: 034491 / 6440 oder
- per Fax an die: 034491 / 64410
an uns richten. Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihre telefonischen Kontaktdaten anzugeben, damit sich unsere Kollegen mit Ihnen in Verbindung setzen können. Generell kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Vorgänge kommen. Wir werden die einzelnen Fälle nach Dringlichkeit behandeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hotlines
Für Fragen zu den ab 17.03.2020 in Kraft tretenden Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Hotline eingerichtet: 3411 500
Alle Informationen zum Thema Coronavirus des Ministeriums finden sich auf: www.bildung.thueringen.de
Auch für unsere Unternehmen in der Stadt ist die aktuelle Situation schwer. Alle Fragen rund um Kurzarbeit, Förderprogramme und Liquiditätshilfen beantwortet die Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (TAB) werktags ab 8:30 bis 18:00 Uhr unter: 0800 534 56 76
Nützliche Links/ Dokumente:
Allgemeines
FAQ zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums
Schulen und Kitas
Personengruppen für Notbetreuung an Schulen und Kindergärten wurden präzisiert
Antrag auf Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung
=> einzureichen über die Kitaverwaltung: kita-verwaltung(at)schmoelln.de oder postalisch über die Stadtverwaltung
Veranstaltungen
Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für
Großveranstaltungen
Handel/ Gewerbe, Öffentlichkeit, Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Informationen vom Bund für Beschäftigte und Unternehmen
Merkblatt - Bearbeitung von Entschädigungsanträgen
gemäß §§ 56 und 57 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
COVID-19: Landesregierung gibt grünes Licht für "Corona-Soforthilfeprogamm" für die die Thüringer Wirtschaft
Folgende Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben:
- 17.03.2020, 18:30, Gesprächsrunde, Stadt- und Kreisbibliothek
- 18.03.2020, 18:30 Uhr, Gründungsveranstaltung Freundeskreis "Schmölln international" e. V., Ratskeller
- 18.03.2020, 19:00 Uhr, Vortrag: "Italien – immer eine Reise wert“, Volker Kutzner, Sparkassensal (Heimat- und Verschönerungsverein)
- 26.03.2020, 19:00 Uhr, Ausstellungseröffnung Rundholz, Knopf- und Regionalmuseum => verschoben auf den 30.04.2020
- 28.03.2020, 09:00 Räderbasar GS Altkirchen
- 28.03.2020, 17:00 Uhr, Nachtschaufahren, Brauereiteich
- 29.03.2020, 10:30 Uhr, Pittiplatsch, Ostthüringenhalle ==> verlegt auf den 18.10.2020
- 01.04.2020, 19:00 Uhr, Vorführung 40-50 Jahre alte Filme, Kulturhaus Drogen
- 04.04.2020, Frühjahrsputz Kulturhaus und Spielplatz Drogen
- 05.04.2020, 14:00, Osterbrunnenfest Wildenbörten
- 08.04.2020, 09:30 Uhr, Schmücken der Ostergirlande, Brunnen Markt
- 12./13.04.2020, Schaudrechseln, Knopf- und Regionalmuseum => verschoben auf den 16./17.05.2020
- 17.04.2020, 17:00 Uhr, Ersatztermin Nachtschaufahren, Brauereiteich
- 09.05.2020, Marktfest, Markt Schmölln
Informationen aus der Abfallwirtschaft zum Umgang mit dem Corona-Virus
GFAW - keine Beratertage
Bitte beachten Sie, dass die GESELLSCHAFT FÜR ARBEITS- UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DES FREISTAATS THÜRINGEN MBH auf Grund der sich zuspitzenden Situation aktuell keine Beratertage durchführt.
Zu Sicherheit bleibt die Regionalstelle Gera bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Telefonisch ist die GFAW unter 0365 82423-0 erreichbar. Ihre Anträge oder Schriftstücke hinterlegen Sie bitte im Briefkasten.
Liebe Besucher unserer Internetseite,
mit dieser Internet-Präsentation möchten wir Ihnen einen informativen Überblick über die Stadt mit ihrer Geschichte, deren Verwaltung und gemeinnützigen Einrichtungen, aber auch über das Wirtschaftsleben, das Freizeitangebot sowie Sehenswürdigkeiten geben.
Unseren Bürgern soll dies eine hilfreiche zusätzliche Informationsquelle und ein nützlicher Leitfaden sein.
Die nun vorliegende Internet-Präsenz soll dokumentieren, was sich durch den Fleiß seiner Bürger in den vergangenen Jahren zum Positiven verändert hat. Sie werden erkennen, Schmölln ist auf dem besten Wege, sich zu einer attraktiven und lebenswerten Stadt zu entwickeln.
Möge die Homepage die Verbundenheit der Schmöllner zu ihrer Stadt festigen sowie die vielen Gäste an einen angenehmen Aufenthalt und zu einem Wiederkommen anregen.
Wichtige Informationen aus der Stadtkasse
Lastschrifteinzüge OT Nöbdenitz und Wildenbörten
Auf Grund der Gebietsreform erfolgen künftige Abbuchungen (u. a. Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuer usw.) unter der Gläubiger-ID:
DE1400100000098366 der Stadt Schmölln.
Ihre Mandatsreferenznummer bleibt weiterhin bestehen.
Bei Fragen dazu steht Ihnen die Stadtkasse Schmölln gern zur Verfügung.
Änderung Bankverbindung ab 01.01.2020 - OT Nöbdenitz, Wildenbörten, Altkirchen, Lumpzig und Drogen
Auf Grund der Gebietsreform ergeben sich Änderungen bezüglich der bisher verwendeten Bankverbindungen. Bitte nutzen Sie ab 01.01.2020 folgende Bankverbindungen
Sparkasse Altenburger Land
BIC: HELADEF1ALT
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60 oder
VR-Bank Altenburger Land
BIC: GENODEF1SLR
IBAN: DE91830654080000063010
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Daueraufträge (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer usw.) bei der Bank anzupassen!
Wichtig! Die Bankverbindung der Gemeinde Dobitschen bleibt bestehen und ist weiterhin für Überweisungen, welche die Gemeinde Dobitschen betreffen, zu benutzen. Die Stadtkasse Schmölln bietet außerdem die Möglichkeit der Nutzung des Sepa-Lastschriftverfahrens, der ec-Karten-Zahlungen und in Ausnahmefällen auch die Annahme von Bargeld an!
Kinderwünsche erfüllen mit Aktion Wunschbaum 2019
Jetzt vom 25.11. - 06.12. mitmachen!
Bereits das dritte Jahr in Folge startet nun schon die Aktion Wunschbaum für Schmölln. Geschenke für jedes Kind!
Wie kann ich für mein Kind einen Wunsch erfüllen lassen?
Familien oder die Kinder selbst können vom 25.11. - 06.12.2019 im Bürgerservice der Stadt Schmölln auf dem Amtsplatz 3 ganz einfach und vor allem diskret einen Wunschzettel ausfüllen. Jeder Wunsch darf dabei einen Wert von 15,00 Euro pro Kind haben.
Wie kann ich diese Aktion unterstützen?
Sie können als Privatperson oder auch als Unternehmen mit einer Geld oder Sachspenden unterstützen. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie einen oder gleich mehrere Wünsche erfüllen wollen, ein Wunsch maximal 15€.
Geldspenden überweisen Sie bitte vom 25.11. - 06.12.2019 auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Heimat- und Verschönerungsverein Schmölln e.V.
IBAN: DE97 8305 0200 1301 0073 46
Bank: Sparkasse Altenburger Land
Verwendungszweck: Wunschbaum 2019
Spendenquittungen auf Wunsch!
Wann werden die Geschenke übergeben?
Die Kinder erhalten Ihre Geschenke vom Weihnachtsmann am Donnerstag, dem 19. Dezember 2019, von 16:00 - 18:00 Uhr im Bürgerservice der Stadt Schmölln auf dem Amtsplatz 3, 04626 Schmölln.
21.10.2019
Schredder-Häcksel günstig beim Bauhof zu erhalten
Schadstoffkleinmengensammlung 2019
Entsprechend einer Information des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft des Landratsamtes Altenburger Land hat jeder Haushalt an nachfolgend aufgeführten Terminen die Möglichkeit, seinen Sonderabfall umweltfreundlich zu entsorgen. Die Sammlung wird ausschließlich für die Entsorgung in haushaltsüblichen Mengen durchgeführt.
Abgegeben werden können: Farben, Lacke (nicht ausgehärtet), Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte, öl- und fetthaltige Abfälle, Lösungsmittelgemische, Pestizide, Chemikalien, Bleiakkus, Quecksilber- und Trockenbatterien, Spraydosen (außer mit grünem Punkt) und Leuchtstoffröhren.
Die Sammlungen finden statt am:
12.11.2019
in der Zeit von 15:00 Uhr – 15:30 Uhr in Sommeritz, Containerstandort
in der Zeit von 15:50 Uhr – 16:20 Uhr in Nöbdenitz, Lößigstraße/ Dorfstraße, gegü. Bürgeraus
13.11.2019
in der Zeit von 16:40 Uhr – 17:10 Uhr in Dobitschen, Altes Feuerwehrhaus gegü
Schloss
in der Zeit von 17:30 Uhr – 18:00 Uhr in Hartha, Containerstandort
14.11.2019
in der Zeit von 09:30 Uhr – 10:20 Uhr in Schmölln, Kummerscher Weg –
Containerstandort
in der Zeit von 10:40 Uhr – 11:30 Uhr in Schmölln, H.-v.-Helmholtstraße
in der Zeit von 11:50 Uhr – 12:20 Uhr in Großstöbnitz, Parkplatz Feuerwehr
in der Zeit von 14:00 Uhr – 14:30 Uhr in Altkirchen, Parkplatz hinterm
Feuerwehrhaus
in der Zeit von 14:50 Uhr – 15:20 Uhr in Drogen, Buswartehaus
in der Zeit von 15:40 Uhr – 16:10 Uhr in Wildenbörten, Containerstandort
16.11.2019
in der Zeit von 15:20 Uhr – 16:10 Uhr in Schmölln, Parkplatz Brauereiteich
Die Abfälle sollten sortiert und in dicht verschlossenen Gefäßen zu den Sammelplätzen gebracht und aus Sicherheitsgründen anwesenden Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich übergeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen auf dem Standplatz nicht statthaft ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 27.10.2019
Briefwahlanträge können ab sofort direkt mit elektronischem Wahlscheinantrag online gestellt werden. Dieser kann über den nachfolgenden Link abgerufen und online versandt werden:
https://statistikportal.thueringen.de/wahlschein/index.php?weiterleitung=435_77043
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik:
Rathaus > Wahlen 2019
Herkules Schuh GmbH hält am Standort Schmölln fest
Entgegen der Gerüchte aus der Bevölkerung, dass die Firma Herkules Schuh GmbH schließen wird, teilt der Beigeordnete der Stadt Schmölln, Herr Klaus Hübschmann, mit, dass das Unternehmen in der Stadt Schmölln am Standort festhält.
Schmecktouren – jetzt auch in Schmölln
Seit gut einem Jahr finden in Altenburg regelmäßig Schmecktouren statt. Das sind kulinarische Stadtführungen, bei denen die Gäste im Laufe der fünf bis sieben Stationen der Touren echte Altenburger Persönlichkeiten treffen und hinter die Kulissen schauen. Selbstverständlich werden überall leckere Spezialitäten verkostet. Die Schmecktouren sind ein Erlebnisprodukt, um die Region kulinarisch kennenzulernen.
Die 3-stündigen Touren laufen in Altenburg sehr erfolgreich. Grund genug in die Region zu expandieren.
In Kooperation mit der Onlineplattform www.knopfstadt.de entwickelte die Altenburger Tourismus GmbH (ATG) zwei Varianten in Schmölln - jeden 1. Samstag im Monat von 10 - 13 Uhr eine Mittagstour und jeden letzten Freitag im Monat von 17 - 20 Uhr eine Abendtour. Nach erfolgreichen Testläufen, die der ATG und den teilnehmenden Partnern halfen, die Routen zu optimieren, sind die Schmecktouren nun buchbar. Für 38.- € pro Person kann man sich abends bzw. mittags herzhaft durch die Knopfstadt schmecken (nichts für Vegetarier) und dabei so einiges über deren Geschichte und Traditionen erfahren. Zu beachten ist: bei der Abendtour sollten die Teilnehmer gutes Schuhwerk anhaben, denn es geht auf und ab. Höchster Punkt ist der Ernst-Agnes-Turm mit einem einzigartigen Blick über Schmölln.
Die Anmeldung erfolgt einfach online über die Internetseite www.schmecktouren.de. Dort sind auch alle Termine und teilnehmenden Partner - auch für die Altenburger Touren - zusammengefasst.
Um nicht zu viel zu verraten: Die Abend-Tour endet im Restaurant des Hotels Bellevue mit einer Ziegenkäse-Suppe, die Mittagstour im Hotel Reussischer Hof. Natürlich mit einem Schmöllner Mutzbraten.
Allgemeiner Hinweis:
Die Touren werden jeweils einmal im Monat zu einem festen Termin angeboten, in den man sich auch als Person, Paar oder Gruppe einbuchen kann. Für Firmen und kleine Gruppen können die Touren - während der Öffnungszeiten der Partner - auch auf einen Wunschtermin gelegt und gebucht werden.
Termine auf einen Blick:
- Schmecktour in Schmölln am Abend 17 - 20 Uhr (letzter Freitag im Monat)
30. August, 27. September, 25. Oktober, 29. November - Schmecktour in Schmölln am Abend 10 - 13 Uhr (1. Samstag im Monat)
7. September, 5. Oktober, 2. November - Mittagsschmecktour in Altenburg 11 - 14 Uhr
14. September, 5. Oktober, 9. November - After-Work-Schmecktour in Altenburg 17 - 20 Uhr
6. September, 4. Oktober, 1. November - Süße Schmecktour in Altenburg 14 - 17 Uhr
20. September, 18. Oktober, 20. November
Kontaktinformationen:
Altenburger Tourismus GmbH, Markt 17, 04600 Altenburg - Tel.: 03447 512800
Bürgerservice Schmölln, Amtsplatz 3, 04626 Schmölln - Tel: 034491 760
03.07.2019
Stadt Schmölln verkauft Gebäude
Die Stadt Schmölln als Eigentümerin verkauft in Schmölln folgende Gebäude:
04626 Schmölln, OT Großstöbnitz, Papiermühlenweg 23a
Gemarkung Großstöbnitz
Flur Flur 1
Flurstück 159/7
Größe 2.173,00 m², bebaut
04626 Schmölln, Friedrich-Naumann-Straße 4
Gemarkung Schmölln
Flur Flur 23
Flurstück 747/5
Größe 350,00 m², bebaut
04626 Schmölln, Sprottenweg 58/59
Gemarkung Zschnernitzsch
Flur Flur 1
Flurstück 18
Größe 770,00 m², bebaut
Interessenten melden sich bitte beim Leiter des Bauamtes, Herrn Erler, unter der Tel.: 034491 – 76 160 oder per E-Mail: leitung-bauamt@schmoelln.de.
Die Stadt ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter zu veräußern.
R. Erler, Leiter Bauamt
Neue Sirene am Amtsplatz
Achtung: Ab 04.07.2019 wird eine neue Sirene auf dem Gebäude vom Amtsplatz 8 installiert. Die neue Sirene wird voraussichtlich deutlich lauter als die bisherige ertönen.
Glascontainer haben neuen Platz
Türchenööffnung am riesigen Adventskalender
Kampagne unserer Freiwilligen Feuerwehr
Mit dem Motto "Ehrenamt in seiner schmöllnsten Form" wirbt die gesamte Freiwillige Feuerwehr Schmölln für Nachwuchs. Feuerwehr zum Anfassen in einer, noch nie da gewesenen Art und Weise.
Nachwuchs? Die meisten denken jetzt sicher - Jugendfeuerwehr klar - nein, auch Direkteinsteiger, also erwachsene Frauen und Männer wollen wir für das heißeste aber auch schmöllnste Hobby begeistern.
23.07.2018
Bauhof macht die Bewässerung von Bäumen und Pflanzen im öffentlichen Raum zur Priorität
Die vergangenen Wochen und Monate waren in der Region überaus trocken. Das geht an vielen Pflanzen nicht spurlos vorbei.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist es daher seit dieser Woche oberste Priorität des Schmöllner Bauhofes, Bäume, Sträucher und weitere Pflanzen im öffentlichen Raum ausreichend zu wässern und vor der Trockenheit zu bewahren.
„In der heutigen Dienstberatung haben wir mit unserem Bauhofleiter Herrn Paul besprochen, dass ab sofort die Bewässerung von Bäumen und Pflanzen im Stadtgebiet ganz oben auf der Tagesordnung steht, um mögliche Folgeschäden an Bäumen und Sträuchern so gering wie möglich zu halten“; so Bürgermeister Sven Schrade.
Die Wasserversorgung stellt dabei den Bauhof vor eine zeitintensive Aufgabe. Die Stadt Schmölln bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, nach Möglichkeit Pflanzen, insbesondere Bäume vor eigenen Grundstücken und am Straßenrand, mit zu wässern.
05.07.2018
Allgemeinverfügung für den Landkreis Altenburger Land
Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 33 WHG erlässt das Landratsamt Altenburger Land, FD Natur- und Umweltschutz folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Entnahme von Beregnungswasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt.
2. Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet.
Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Gründe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen bzw. Monaten fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die Allgemeinverfügung ist angemessen und geeignet, um vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, gewässerökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen.
Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist laut § 33 WHG nur zulässig, wenn die Abflussmengen erhalten bleiben, die für das Gewässer und anderen verbundenen Gewässern erforderlich sind, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet, so dass die Wasserbehörde nach § 100 Abs. 1 WHG im pflichtgemäßen Ermessen eine Regelung zur Verhinderung von Gewässerbeeinträchtigungen zu erlassen hat.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, da es im Interesse der Allgemeinheit nicht vertretbar wäre, wenn auf Grund eines Widerspruchs gegen diese Allgemeinverfügung bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens Oberflächenwasser aus den Gewässern entnommen wird. Die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung liegt im besonderen öffentlichen Interesse.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg einzulegen.
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg.
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch auf elektronischen Weg erhoben werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@altenburgerland.de.
Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung kann beim Landratsamt Altenburger Land gestellt werden. Beim Verwaltungsgericht Gera kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage beantragt werden.
Altenburg, 26.06.2018
Michaele Sojka
Landrätin
Öffentliche Versteigerung von Fundsachen
Die Stadtverwaltung Schmölln weist darauf hin, dass ab 15. Juli 2018 unter www.loprio.de Fundsachen öffentlich (an den Meistbietenden) versteigert werden.
Fundsachen gehen nach Ablauf einer halbjährigen Aufbewahrungsfrist in das Eigentum der Gemeinde über.
Versteigert werden derzeit 7 Fahrräder, 1 Kinderfahrradhelm, 1 Herrenarmbanduhr, 1 Fußkettchen, 2 Ringe und 3 Handys.
Die ersteigerten Fundsachen müssen nach Ablauf der Versteigerungsfrist bei der Stadt Schmölln, Markt 1 persönlich abgeholt werden. Ein Versand der versteigerten Fahrräder erfolgt nicht.
Die Versteigerungsfrist endet am 11.08.2018.
Selbstverständlich können die Fahrräder vor Angebotsabgabe (übers Internet) persönlich in Augenschein genommen werden.
Für Rückfragen rund um die Versteigerung steht Ihnen das Einwohnermeldeamt (Tel. 034491 76-188 oder meldeamt@schmoelln.de) zur Verfügung.
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09.04.2018
Glascontainer haben neuen Platz
Die Glascontainer an der Sommeritzer Straße 41 (ehemals Penny) sind von nun an gegenüber, in der Sommeritzer Straße 58, zu finden. Dort stehen neben zwei Weißglas- und zwei Buntglasbehältern auch zwei Altkleidercontainer zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Schmölln bedankt sich beim Eigentümer des Parkplatzes Penny für die jahrelange, kostenlose Bereitstellung der bisher genutzten Fläche.
14.03.2018
Schmölln strickt den längsten Fan-Schal Ostthüringens! ..
... so zumindest unser Ziel
Am Mittwoch, 14.03., ging es bereits in der Westkurve los. Dort strickten und häkelten die Damen des SV SCHMÖLLN 1913 e.V. schon fleißig unter der Anleitung der Ideengeberin Astrid Pohl.
Wer macht noch mit?
Der Schal muss 20 cm breit sein und die Länge sollte etwa bei 160 cm liegen. Die Farben kann jeder selbst wählen.
Die Schals werden bis zum 06. Juli 2018 gesammelt. Sie sind abzugeben in Astrids Bastelecke, Markt 35.
Am Festwochenende des SV Schmölln 1913 e.V. vom 13. – 15. Juli 2018 soll der Schal fertig gestellt werden. Alle Einzelschals werden dann zu einem riesigen Fan-Schal zusammen genäht.
Sanierung des Kauflandes
Ein Kaufland mitten auf dem Markt, das ist wirklich selten. Einkaufen zu extra langen Öffnungszeiten - das finden wir sehr praktisch!
Nun ist es Zeit für ein "Facelifting". Damit wurde bereits begonnen, wie viele vielleicht schon durch die Sperrung der Frischetheke oder den ein oder anderen Kisten und herumwirbelnden Personen bemerkt hat.
Weil der Umbau während des normalen Tagesbetriebes nicht ganz so einfach ist, wird es vermutlich zwischen dem 23. - 25.04. eine kurze Verkaufsunterbrechung geben.
Ab dem 25.04. soll dann das Kaufland in neuem Glanz erstrahlen
Einsicht in den Haushaltsplan
Der Haushaltsplan der Stadtverwaltung Schmölln ist online gestellt und kann ab sofort eingesehen werden: Haushaltsplan 2018
19.01.2018
Spuren von Orkantief „Friederike“ auch in Schmölln
Das Orkantief "Friederike" hat auch in Schmölln seine Spuren hinterlassen. Windbrüche und Windwürfe sind im ganzen Umkreis von Schmölln zu verzeichnen. Besonders betroffen ist der Stadtpark. Dieser ist derzeit komplett gesperrt, ebenso wie der Coßwitzanger. Auch einzelne Verkehrsschilder hob der Sturm aus ihren Verankerungen und Dachziegel wurden von Dächern geweht. Eine starke Windböe erwischte die Litfaßsäule auf dem Markt, welche anschließend zügig in Sicherheit gebracht wurde.
Bürgermeister Sven Schrade und Stadtbrandmeister Mirko Kolz sprachen ihren Dank an die über 60 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus, welche in insgesamt 25 Einsätzen das Ausmaß des Sturmes versucht haben zu regulieren und sich dadurch auch den Gefahren des Orkans aussetzen.
Auch dem Bauhof gilt ein großer Dank. Dieser ist aktuell tatkräftig dabei, die Sturmschäden zu beseitigen, betroffene Stellen zu sichern und Verkehrswege zu räumen.
Allen Bürgerinnen und Bürgern wird geraten, sich vorsorglich nicht in bewaldeten Gebieten, wie Parkflächen, dem Lohsenwald oder dem Pfefferberg, aufzuhalten.
Das finanzielle Ausmaß des Unwetters lässt sich noch nicht genau abschätzen. Derzeit wird geklärt, welche Schäden von der Versicherung der Stadtverwaltung abgedeckt sind.
Zu Beginn der kommenden Woche wird es erneut eine Verkehrsschau mit der Verkehrsbehörde und der MOSA (motorisierte Straßenaufsicht) geben, um eine aktualisierte Bestandsaufnahme zu erstellen.
13.01.2018
„Mach dich ran“ in Schmölln
"Mach dich ran" heißt es am Samstag, den 13.01.2018, ab 10:00 Uhr in der Jahn-Turnhalle, Am Pfefferberg 12 in 04626 Schmölln.
Hier zeichnet das "Mach dich ran" - Team das Spiel für die beliebte Fernsehsendung des Mitteldeutschen Rundfunks auf. Und Sie, liebe Leser, können nicht nur dabei sein, sondern auch mitmachen. Es muss wieder getippt werden, wie Moderator Mario D. Richardt einen kleinen Test besteht. Dieser wird vorher nicht verraten. Der ermittelte Gewinner darf sich die Tagesaufgabe anschauen und muss raten: Hat das "Mach dich ran" - Team seine Tagesaufgabe erfüllt oder nicht? Wenn der Tipp des Gewinners mit der Realität übereinstimmt, gewinnt er 1000 Euro.
Gesendet wird die Aufzeichnung aus Schmölln voraussichtlich am 5. Februar 2018 um 19:50 Uhr im MDR-Fernsehen.
22.12.2017
Grußwort des Bürgermeisters zu den Festtagen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste,
in wenigen Tagen beginnen wir ein neues Jahr. Es ist Zeit, an dieser Stelle auf das nun ablaufende Jahr 2017 zurückzublicken. Viele Entscheidungen wurden getroffen, die der Entwicklung der Stadt zu Gute kommen sollen und werden. Daher möchte ich schon an dieser Stelle den Mitgliedern des Stadtrates für eine konstruktive Zusammenarbeit danken. Der gleiche Dank geht auch an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und ihrer Ortsteile, die sich zum Wohl unserer Gemeinde eingesetzt haben. Im Besonderen bedanke ich mich bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, unseren Rettern im Brand- und Schadenfall. Es ist und bleibt das wichtigste "Ehrenamt".
Zu Jahresbeginn beschloss der Stadtrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das die Grundlage legen soll, um im Wohngebiet "Heimstätte" wieder eine Nahversorgung zu ermöglichen. Damit unsere Stadt weiterhin ihrem Versorgungsauftrag nachkommen kann, verabredete ich mit dem Stadtrat ebenso, uns intensiv um die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Stadtgebiet zu bemühen. Erste Gespräche verliefen positiv. Ich hoffe sehr, dass wir in den nächsten ein bis zwei Jahren diese Versorgungslücke schließen können. Die Stadt Schmölln kann neben einer belebten Innenstadt mit Stolz auf lebendige dreizehn Ortsteile blicken. Auch künftig muss das Leben im ländlichen Raum attraktiv bleiben. Daher setzen wir als Stadt konsequent die Dorferneuerung in den Ortsteilen um. Gerade Zschernitzsch wird nach Fertigstellung des letzten Bauabschnittes in wenigen Jahren über einen sanierten Ortskern mit moderner Infrastruktur verfügen.
Ich bin froh, dass Schmölln stabil und wirtschaftlich stark aufgestellt ist, um insbesondere auch im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen das Kultur-, Vereins- und Sozialleben in unserer Kommune zu unterstützen. Damit wirtschaftliche Stabilität auch erhalten bleibt, sind wir gefordert unseren Beitrag zu leisten. Der Stadtrat hat daher mit großer Mehrheit beschlossen, das Industriegebiet in der Crimmitschauer Straße zu erweitern, um ansässigen und anzusiedelnden Unternehmen eine Wachstumsperspektive zu bieten.
Ein Projekt wird in Kürze bereits umgesetzt sein: zum 1. Januar wird die Kommunalservice Schmölln GmbH wieder als Bauhof in die Stadtverwaltung integriert. Dem Beschluss im Stadtrat dieses Frühjahr folgte die rechtliche Umsetzung. Der Stadtrat und ich versprechen uns von der Rekommunalisierung eine bessere Steuerung der Aufgaben und ihrer Erledigung. Dies ist schließlich auch ein Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren gewesen.
Auch im kommenden Jahr erwarten uns weitere Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Stichwortartig sind zu nennen: Gemeindegebietsreform auf freiwilliger Basis, Brückenbauten in der August-Bebel- und der Rudolf-Breitscheid-Straße, Dorferneuerung Zschernitzsch (3. Bauabschnitt), Erweiterung Industriegebiet Crimmitschauer Straße, Umsetzung Neugestaltung der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung im Industriegebiet Nitzschka, Neubeschilderung der innerörtlichen Wegweisung, Ausweisung des Sondergebietes für die Nahversorgung in der "Heimstätte", Ansiedlungsbemühungen für den Drogeriemarkt.
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nun ein frohes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben. Möge 2018 ein erfolgversprechendes Jahr für jeden von Ihnen und für die städtische Entwicklung insgesamt werden.
Ihr Sven Schrade
Bürgermeister
29.11.2017
Ab sofort Weihnachtssouvenir erhältlich
14.12.2017
Geschenkeübergabe vom Wunschbaum
Am Donnerstag, 14.12., wird von 16:30 - 17:00 Uhr der Weihnachtsmann höchst persönlich im Bürgerservice vor Ort sein, um den Kindern, welche einen Wunschzettel an den Wunschbaum gehangen haben, ihre Geschenke zu überreichen.
Alle Kinder sind also herzlich willkommen!
Wer zu dieser Zeit nicht kommen kann oder wo die Eltern das Geschenk lieber direkt unter den Baum legen möchten: die Geschenke können auch jederzeit ab Donnerstagnachmittag im Bürgerservice abgeholt werden.
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Wir danken an dieser Stelle noch einmal den zahlreichen Helfern und Unterstützern!
Wir haben mehr Unterstützer als Geschenkewünsche. Alle Geschenke werden von den Geldzuwendungen besorgt, welche uns im Bürgerservice erreicht haben. Aus diesem Grund werden wir uns vorerst auch nicht bei weiteren bereitstehenden Unterstützern melden, sind aber sehr glücklich, dass es so viele hilfsbereite Menschen, Vereine und Unternehmen gibt!
Wunschbaum erfüllt Weihnachtswünsche
Viele Kinder leben auch heutzutage noch in Armut oder in von Armut bedrohten Verhältnissen. Manche Familien müssen daher in der Weihnachtszeit auf bestimmte Sachen verzichten, die für andere wiederum ganz selbstverständlich sind. Dann gibt es keinen Weihnachtsbraten oder die Geschenke für die Kinder fallen spärlich oder sogar gänzlich aus.
Den Schmöllner Matthias Koch lies diese Vorstellung nicht mehr los. Er wandte sich an den Bürgermeister und beschrieb die Idee eines Wunschbaumes, welcher in der Weihnachtszeit die Herzen der Kinder höher schlagen und das Portemonnaie der Eltern unberührt lassen soll. Vielen Dank für diese wichtige Initiative! Bürgermeister Sven Schrade dazu: "Ich finde die Idee von Matthias Koch großartig. Er schrieb mich vor wenigen Tagen via Facebook an, ob wir als Stadt seine Idee umsetzen können. Wir haben das geprüft und ja gesagt. Bitte mehr von solchen Engagements."
Vom 01.12. bis 08.12. wird nun also der erste Schmöllner Wunschbaum im Bürgerservice am Amtsplatz auf die Wünsche unserer kleinen Mitbürger warten.
Alle bedürftigen Kinder bis 14 Jahre oder deren Eltern können vorbeikommen, ihren Wunschzettel ausfüllen und sie an unser Bäumchen hängen. Der Wunschbaum versucht dann kurz vor Weihnachten möglichst viele Wünsche ihm Wert von je maximal 15 Euro zu erfüllen.
Und an dieser Stelle sind unsere regionalen Firmen gefragt: bis zum 01.12. können Sie sich bei uns melden und dabei helfen, die Kinderwünsche wahr werden zu lassen.
Nach dem 08.12. werden wir gemeinsam die Wünsche vom Baum ernten und die Träume nach bestem Gewissen versuchen zu erfüllen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@schmoelln.de
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Wer kein Geschenk selber besorgen möchte oder kann, kann die Umsetzung gerne mit einer kleinen Geldspende unterstützen. Geldspenden werden im Bürgerservice am Amstsplatz 3 gegen eine Quittung entgegen genommen.
Facebook-Gewinnspiel zum weltweiten Tag des Knopfes
Zum weltweiten Tag des Knopfes (16. November 2017) findet auf der Facebookseite der Stadt Schmölln ein Gewinnspiel statt. Das Gewinnspiel startet am 16. November und endet am 18. November.
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen voraus.
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Die Glücksfee hat das Los gezogen! Frau S. Heynke hat gewonnen und darf sich über zwei Tatami-Gutscheine für Bad + Sauna (4h) freuen!
Die Gutscheine können ab dem 21.11.2017 im Rathaus abgeholt werden.
Hier das Gewinnerbild:
07.11.2017
Augenarztpraxis ab sofort in Betrieb
Es ist geschafft!
Die Augenarztpraxis Schmölln ist erfolgreich in die neuen Behandlungsräume umgezogen. Dank der unermüdlichen Arbeit vieler Baufirmen und der bauseitigen Regie der Fa. Ambold Pressen- und Maschinenbau GmbH konnte pünktlich am 01.11.2017 in der Sommeritzerstrasse 41 (Nähe ehemals Pennymarkt) um 8:00 Uhr geöffnet werden.
Es präsentiert sich den Patienten eine moderne Einrichtung, die unter der Telefonnummer: Schmölln (034491) 552227 erreichbar ist. Unser Dank gilt jetzt schon allen Bauschaffenden, Planern, Helfern, Sponsoren und mitwirkenden Ärzten, bevor am 22.11.2017 dies offiziell ab 14:30 Uhr geschieht.
04.10.2017
Wahlergebnisse Stadt Schmölln
Hier können Sie die Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2017 der Stadt Schmölln einsehen:
Bahnhofsmodell der 950-Jahr-Feier sucht neuen Besitzer
Das von der Innova Sozialwerk e.V. Altenburg liebevoll erbaute Modell des Schmöllner Bahnhofes, anlässlich unserer 950-Jahr-Feier, sucht einen neuen Besitzer.
Rund um das Modell:
- Bau-Material: Sperrholz und Holz
- Außenmaterial: Putz, NICHT wetterfest
- Breite (Tiefe): 2m
- Länge: 5m
- Höhe: 2,20m
- Gewicht: 500Kg
Das Modell wurde in insgesamt drei monatiger liebevoller Handarbeit gefertigt - es steckt also sehr viel Mühe dahinter.
Aktuell ist der Bahnhof in der Altenburger Str. 21 gelagert (ehemalige PWS-Halle). Besichtigungen können gerne vereinbart werden.
Für den Transport wird ein PKW mit Transport-Anhänger (größte Variante, 5m) benötigt.
Haken und Transportösen sind vorrausschauend am Dach des Modells installiert worden.
Zum Aufsetzen des Modells auf den Anhänger wird außerdem ein LKW mit Lastenarm benötigt. Dieser kann organisiert werden.
Wir freuen uns auf alle Interessenten!
05.08.2017
Schmöllner Knopfweg wurde eröffnet
Am 05.08.2017 wurde der Schmöllner Knopfweg eröffnet.
Von nun an können 18 ehemalige Standorte der Knopffabriken in einem Rundweg erlaufen werden. Sogennante "Erinnerungssteine" erinnern dabei an die Knopfgeschichte- und Tradition Schmöllns.
Einen passenden Flyer dazu bekommen Sie in unserem Bürgerservice, am Amtsplatz 3. Dort finden Sie neben interessanten Fakten rund um den Weg auch eine Karte, welche Sie auf Ihrer Reise durch die Knopfgeschichte Schmöllns leitet.
1. Platz beim Ergometerwettbewerb der 30. Internationalen LOTTO Thüringen Ladies Tour

Im Rahmen der Internationalen Lotto Thüringen Ladies Tour hat Schmölln das Ergo-Meter-Zeitfahren gewonnen und setzte sich dabei gegen alle Etappenorte (Gera, Schleiz, Dörtendorf, Weimar, Greiz, Gotha) durch.
Ein großes Dankeschön geht an die fleißigen Strampler des SV Schmölln 1913 e.V. und der Schmölln-Mühlacker-Radler.
Gemeinsam haben wir in 2 Stunden 268 km zurückgelegt und mit deutlichem Abstand alle anderen hinter uns gelassen. Verdientermaßen geht das Preisgeld für den 1. Platz an den SV Schmölln 1913 e.V., der in den vergangenen Jahren auch in die Pedale getreten hat, um die finanzielle Unterstützung für andere Vereine und Einrichtungen zu erfahren.
28.06.2017
Abschlussveranstaltung zu "Schmölln macht mobil"
Am 28.06.2017 fand die Abschlussveranstaltung zu "Schmölln macht mobil" statt. Gemeinsam mit dem MDV, dem Landkreis, der ThüSac und dem Land wollen wir den ÖPNV verbessern und die Mobilität im Raum Schmölln dauerhaft sichern.
Wenn es klappt, ist das ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Busverkehrs in Schmölln. Wir bleiben dran!
Die Präsentation dazu können Sie hier einsehen: Abschlussveranstaltung "Schmölln macht mobil"
Kostenlose Obsternte in Schmöllner Umgebung

- eine Initiative der Stadt Schmölln und des Landschaftspflegeverbandes "Altenburger Land" e.V. sowie der NATURA 2000-Station "Osterland" -
Unser Altenburger Land ist durchzogen von vielen typischen Obstbaumalleen. Doch wer kennt nicht den Anblick? Die Apfelbäume sind voller Früchte aber der Boden ist schon von schimmligem Fallobst bedeckt. Was würde dagegensprechen, ein paar Äpfel mitzunehmen?
Dies hängt davon ab, wo sich der Baum befindet, denn auch Apfelpflücken kann Diebstahl sein.
Wer Früchte von einem Privatgrundstücken oder Pachtland zum Eigenbedarf ernten will, benötigt die Erlaubnis des Besitzers. Nach einigen Anfragen der Schmöllner hat nun der Landschaftspflegverband die ersten 100 Bäume mit Baumnummern versehen. Von Zschernitzsch über den Kleinmückernschen Weg wurden die Apfelbäume kartiert und können bei Reife zum Ernten vergeben werden.
Die Eigentümer wurden in Kenntnis gesetzt und erwarten im Gegenzug ein entsprechendes Nutzungsverhalten. Unser Dank gilt den Agrargenossenschaften AG Altenburger Land und Agrarprodukte Schmölln die dem Projekt sehr offen gegenüberstanden und die Aktion genehmigten. Unser Ziel ist es, dass die Menschen wieder Zugang zu unseren regionalen Lebensmitteln erhalten und der Verschwendung der vielen Früchte Einhalt geboten wird.
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bei dem Schmöllner Bauamt. Diese vermitteln Ihnen dann die passenden Bäume.
Nutzungsbedingungen:
1. Der Nutzer hat durch sein Verhalten sicherzustellen, dass Sach- und Personenschäden für sich, die Sache oder Dritte vermieden werden.
2. Die Entnahme von Obst erfolgt sachgerecht, in kleinen Mengen und ausschließlich für den Eigenverbrauch.
3. Der Nutzer stellt sicher, dass sich alle für die Entnahme verwendeten Hilfsmittel und technischen Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
4. Zur Entnahme ist geeignete Kleidung sowie festes Schuhwerk zu tragen.
5. Das freie und ungesicherte Besteigen von Bäumen ist nicht statthaft.
6. In der Nähe von Straßen und öffentlichen Wegen ergreift der Nutzer geeignete Maßnahmen zu Verkehrssicherung.
7. Der Nutzer hat alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nebst dem Inhalt etwaiger behördlicher Auflagen und Genehmigungen zu beachten. Im Falle eines Verstoßes haftet der Nutzer verschuldensunabhängig für das pflichtwidrige oder nicht ordnungsgemäße Verhalten..
8. Der Nutzer stellt die Stadt Schmölln von allen Ansprüchen - gleich welcher Art und Grundlage - frei, die von Dritten im Zusammenhang mit einem Verstoß des Nutzers geltend gemacht werden. Die Haftungsfreistellung umfasst insbesondere auch etwaige Straf-/Bußgelder, die gegen den Nutzer verhängt und deren Festsetzung durch das Verhalten des Nutzers verursacht wurden.
Natura 2000-Station "Osterland" Landschaftspflegeverband Altenburger Land e. V.
16.06.2017
Kleine Forscher eröffneten am 16.06.2017 ihre Ausstellung zum Forschertag
Am Freitag, dem 16.06., eröffnete der "Kastanienhof" offiziell seine Ausstellung zum Forschertag. Die Kita verfolgt den lebensbezogenen Ansatz. Genau deshalb hat dieses Jahr das Thema des Tages der kleinen Forscher ("Zeigst du mir deine Welt? - Vielfalt im Alltag entdecken") besonders gut gepasst.
In verschiedenen Gruppen erforschten die Kinder unterschiedlichste Themen. Begleitet von Experimenten, Entdeckungstouren, hintergründigen Fragestellungen und viel Kreativität sowie handwerklichem Geschick entdeckten die Kleinen die Vielfältigkeit ihres Alltags.
Ihre Sammlungen, Arbeiten, Bilder und Kunstwerke dazu sind ab heute für eine Woche in der Kita Kastanienhof zu bewundern. Ein besonderes Highlight ist Aladdins Schatz. Hiermit gewannen die Kinder eine exklusive Führung hinter die Kulissen des Altenburger Theaters.
Von 6:00 - 17:00 Uhr stehen die Türen des "Kastanienhofs" für Schaulustige und Interessierte offen. Überzeugen Sie sich doch selber wie eifrig und engagiert schon die Kleinsten ihre Umwelt analysieren können!
Aufbruch der Radler-Delegation zur Partnerstadt Mühlacker
Heute Morgen ist unsere Radler-Delegation nach Mühlacker aufgebrochen:
11 sportlich motivierte Männer und 10 Räder – denn ein Tandem ist auch von der Partie.
Wir danken an dieser Stelle unseren Sponsoren und Unterstützern, mit Hilfe deren wir unsere Zielspendensumme von 4.200€ erreicht haben: Sparkasse Altenburger Land, VR-Bank Altenburger Land eG, HOT Härte- und Oberflächentechnik GmbH & Co. KG, Frau Ilse Lenke
Sanitätshaus Altenburger GmbH, Praxisgemeinschaft für Ergo- und Physiotherapie Liebold/Wildenhain, Azad Döner Grill, Schlosserei Andreas Hofmann, Herr Knut Radziej, Autohaus Bürger, Containerdienst Seyfarth, Fahrradgeschäft Schulze, Herr Sven Schrade.
Die erradelten Gelder kommen zu gleichen Teilen dem Glockenbauverein der katholischen Kirche „Maria Immaculata“ für die Anschaffung neuer Glocken, sowie
der Stadtkirche St. Nicolai für die Fassadensanierung zu Gute.
Und nun wünschen wir eine gute Fahrt!
28.04.2017
Jakob von Weizsäcker zu Besuch in Schmölln
Am 28.04.2017 besuchte der Europaabgeordnete Jakob von Weizsäcker unsere Knopfstadt. "Thüringen als Flächenland ist mein Wahlkreis und ich besuche während der Wahlkreistage unterschiedliche Regionen Thüringens. Heute bin ich in Ostthüringen unterwegs und habe mich für einen Besuch in Schmölln und Gera entschieden", begründete Weizsäcker seine Anwesenheit.
Seinen Tag in Schmölln verbrachte er zum einen mit einer interessanten Gesprächsrunde in der Regelschule am Eichberg, zum anderen mit einem Besuch der Fleischerei Wolf.
"Wer war schon im Ausland?", - mit dieser Frage eröffnete er die Unterrichtsstunde in der Regelschule. Auf diese Frage meldeten sich fast alle Schüler.
Es sei sensationell, wenn man von Schmölln nach Portugal fahre, passiere man die Grenzen der Länder frei und brauche keine sechs Währungen, führte er weiter in das Thema der Europäische Union ein. In Schmölln hergestellte Produkte können europaweit vertrieben werden. Auch Produkte aus anderen Ländern in Europa könne man hier gefahrlos kaufen, weil es entsprechende Verordnungen gibt. So einfach funktioniert Europa.
"Europa ist die stärkste Wirtschaftskraft der Welt", erklärte er den Schülern.
Ein für ihn wichtiges Thema ist auch die Wahlbeteiligung: "Wenn ich etwas verändern will, dann muss ich auch wählen gehen", gab Weizsäcker den Zehntklässlern mit auf den Weg. Anschließend wurde ein ebenso wichtiges und vor allem interessanter Punkt für die Jugend angesprochen: das Programm Erasmus +. Dieses Angebot gilt nicht nur für Studenten, es kann ebenso im Betrieb zur beruflichen Aus- und Weiterbildung ins Ausland gegangen werden. In der danach verbleibenden Zeit hatten die Schüler etliche Fragen zu Deutschland und der EU an den Abgeordneten. Warum die BRD so viel Geld investieren muss, ob der Brexit zu Veränderungen führe und wenn ja: zu welchen? Die Schüler fanden diese Unterrichtsstunde sehr informativ und auch Weizsäcker freute sich über die rege Diskussion.
Am Mittag schloss sich für Weizsäcker eine spannende Führung durch das große und moderne Werk in Schmölln von WOLF Wurstspezialitäten GmbH an.
Ein interessanter Einblick hinter die Kulissen. Erstaunliche Maschinen, viele Arbeitsprozesse und fleißige Hände. "Gute Wurst aus Thüringen in einem auch aufgrund der enormen Einkaufsmacht des Handels fast schon beängstigend hartem Geschäft", meint Jakob von Weizsäcker resümierend.
Wohnungsübergabe in der Walter-Kluge-Str. 2
Am heutigen Nachmittag fand um 14:00 Uhr die feierliche Wohnungsübergabe des neu gebauten Wohnkomplexes in der Walter-Kluge-Straße statt. Zahlreiche Gäste waren erschienen, um die durchaus charmanten und hochmodernen Wohnungen zu besichtigen.
Kristian Blum, Geschäftsführer der Wohnungsverwaltung, bedankte sich bei allen tatkräftigen Helfern. Einen besonderen Dank sprach er den Handwerkern, der Stadtverwaltung, dem Stadtrat, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der Wohnungsverwaltung aus. Aber auch an die Nachbarn richtete er sein Wort und lud anschließend alle zu einem reichhaltigen Buffet ein.
In dem neu erbauten Haus befinden sich 4 Wohnungen. Die oberste davon ist eine Maisonette-Wohnung, das nutzt den vorhandenen Platz ideal aus, so Architekt Hendrik Bachmann. Zum Erholen gibt es eine ausgebaute Grünfläche hinter dem Haus. Die Kleinsten können sogar auf einem eigenen Mini-Spielplatz toben.
Abwasserbeseitigung im Industriegebiet Nitzschka stößt an ihre Grenzen - Stadt und Stadtwerke Schmölln reagieren
Das Regenüberlaufbecken im Gewerbegebiet Nitzschka weist zeitweise hydraulische Überlastungen auf. Schon seit mehreren Wochen sind Stadt, Stadtwerke und untere Wasserbehörde in Gesprächen über mögliche Lösungen zur Entlastung des Abwassersystems. Für eine Ertüchtigung des Beckens oder andere technische Lösungen sind planerische Leistungen erforderlich und bereits mit Beschluss im Technischen Ausschuss vom 30. Januar 2017 in die Wege geleitet worden. Diese Maßnahmen können allerdings erst mittelfristig umgesetzt werden. Unter anderem führten aktuelle Regenereignisse jedoch zu Abschlägen aus dem Regenüberlaufbecken ins Jägerfließ und damit auch in die Köthel.
Mit Schreiben vom 04. April veranlasste das Landratsamt einen sofortigen Einleitungsstopp. Stadt und Stadtwerke kommen dieser Anordnung mit dem Gesuch eines sofortigen Gespräches und weiteren kurzfristigen Maßnahmen nach. Die vorgesehenen Ausläufe wurden bereits verschlossen. Das Stauvolumen wurde erhöht. Zusätzliche Pumpen sorgen derzeit für zusätzliche Kapazitäten. Weitere kurzfristige Maßnahmen befinden sich in Planung. Das Regenüberlaufbecken wird täglich technisch überwacht. Zusätzliche Beprobungen zur Qualität des Abwassers werden durchgeführt. Über aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse der Variantenuntersuchung zur Entlastung des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka werden Stadt und Stadtwerke zeitnah informieren.
Sven Schrade, Bürgermeister
Severin Kühnast, Geschäftsführer Stadtwerke
14.03.2017
Auf die Überholspur wechseln: Mehr Tempo für Schmölln
Wer gerne schnell im Internet unterwegs ist, kann sich doppelt freuen: Die Telekom baut ihr Netz im Vorwahlbereich 034491 der Stadt Schmölln aus und erhöht zugleich das Tempo. Fast 1900 Haushalte bekommen bis Jahresende 2017 schnelles Internet. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Auch das Streamen von Musik und Videos oder das Speichern in der Cloud wird bequemer. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und beim Hochladen auf bis zu 40 MBit/s. Dazu wird das Unternehmen Glasfaser verlegen und 14 Verteiler umrüsten oder neu aufstellen und mit moderner Technik ausstatten.
"Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an ihren Internet-Anschluss steigen ständig", sagt Sven Schrade, Bürgermeister der Stadt Schmölln. "Deshalb freuen wir uns, dass Schmölln jetzt vom Ausbau-Programm der Telekom profitiert. So bleibt unsere Stadt als Wohn- und Arbeitsplatz attraktiv."
"Wir investieren Jahr für Jahr rund vier Milliarden Euro in den Netzausbau in Deutschland. So treiben wir auch in Schmölln die Digitalisierung voran," sagt Marcel Albert, Regiomanager der Telekom für den Breitband-Ausbau im Landkreis Altenburger Land. "Unser Netz wächst täglich. Mit mehr als 400.000 Kilometern betreibt die Telekom bereits heute das größte Glasfasernetz in Deutschland. Zum Vergleich: Das deutsche Autobahnnetz ist insgesamt 13.000 Kilometer lang."
So kommt das schnelle Netz ins Haus
Auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Verteiler wird das Kupfer- durch Glasfaserkabel ersetzt. Das sorgt für erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Die Verteiler werden zu Multifunktionsgehäusen (MFG) umgebaut. Die großen grauen Kästen am Straßenrand werden zu Mini-Vermittlungsstellen. Im MFG wird das Lichtsignal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal umgewandelt und von dort über das bestehende Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen. Um die Kupferleitung schnell zu machen, kommt Vectoring zum Einsatz. Diese Technik beseitigt elektromagnetische Störungen. Dadurch werden beim Hoch- und Herunterladen höhere Bandbreiten erreicht. Es gilt die Faustformel: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist seine Geschwindigkeit.
Informationen und Allgemeinverfügung des Landratsamtes Altenburger Land zur Geflügelgrippe in Kraft getreten
Die Geflügelgrippe in Deutschland breitet sich weiter aus. Die Situation verschärft sich bundesweit. In acht Bundesländern sowie in Hausgeflügelbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig - Holstein sind zahlreiche Geflügelgrippefälle bei Wildvögeln zu verzeichnen. Darum sind auch in Thüringen weitere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Es sind neue Schutzgebiete in denen Stallpflicht für Geflügel gilt, festgelegt worden.
Die Aufstallungspflicht gilt nunmehr auch für nachfolgende Bereiche der Stadt Schmölln: Stadtgebiet Schmölln, Ortsteile Zschernitzsch, Großstöbnitz, Kleinmückern, Kummer und Nitzschka.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Altenburger Land - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - ist unter nachfolgendem Link abrufbar: www.altenburgerland.de/fm/41/Allgemeinverf%C3%BCgung.pdf
Wasserbüffelweide in der Sprotteaue in Großstöbnitz
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Zaunbauarbeiten für die in der Sprotteaue bei Großstöbnitz geplante Wasserbüffelweide nun begonnen haben (Höhe Wehr am Wehrrasen).
Die beauftragte Firma hat die Arbeiten am Montag, dem 24.10.2016 begonnen und wird sie voraussichtlich im Laufe dieser Woche abschließen. Die Baubegleitung seitens des NABU erfolgt durch Frau Hermsdorf (Tel. 034491-559227, franziska.hermsdorf(at)nabu.de). Der Radweg entlang der Bahnstrecke sowie der Wanderweg entlang der Sprotte werden ausgezäunt und sind nach Beendigung der Arbeiten wie gewohnt nutzbar. Für eventuelle kurzzeitig auftretende Einschränkungen der Wanderwegnutzung während der Bauzeit bitten wir um Verständnis.
Noch in diesem Jahr sollen die ersten Wasserbüffel auf die Weide gebracht werden. Die Fläche soll künftig mit wenig Tieren beweidet werden, damit sich natürliche Strukturen entwickeln können.
NABU Altenburger Land und NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
Schmöllner Erklärung – Schmölln(er) für Toleranz und Weltoffenheit
Im April hat die Thügida in Schmölln gegen „Überfremdung“ und „kriminelle Asylbewerber“ demonstriert. Der Stadtrat der Stadt Schmölln und viele weitere Engagierte, ob Vereine, Institutionen oder Privatpersonen stellen sich solidarisch mit denjenigen, die Flüchtlingshilfe im Landkreis und in Schmölln organisieren – und mit den Geflohenen selbst.
Mit Veranstaltungen wie der „Thügida“-Demonstration sickern jedoch Fremdenfeindlichkeit und Rassismus immer weiter in die Mitte unserer Gesellschaft – unverblümt getragen von rechtsextremen Ansichten, angeführt von Vertretern rechtsextremer Verbindungen.
Wir sagen NEIN. Wir wollen ein weltoffenes, tolerantes und friedliches Schmölln. Und wir sagen JA, wenn es darum geht, aufzuklären, Fragen zu beantworten und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Vorbehalte abzubauen.
Der geplante Thügida-Aufzug stellt all dieses Engagement in Frage. Die Wortführer der Thügida bieten selbst keine rechtsstaatlichen Lösungen – im Gegenteil: sie spielen mit den Ängsten und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die durchaus verständlich sind und die wir ernst nehmen müssen.
Wir bitten alle: Richten Sie Ihre Sorgen auch und direkt an die politisch Handelnden in der Stadt, suchen Sie mit uns das Gespräch. Und fragen Sie sich selbst, ob Sie NPD-Vertretern, die diesen Thügida-Aufzug mit organisierten, hinterherlaufen wollen.
Schmölln grenzt nicht aus. Schmölln verachtet nicht. Schmölln hasst nicht. Schmölln braucht keinen Alltagsrassismus. Schmölln hat keine Angst. Schmölln bleibt, wie es ist: tolerant, weltoffen und friedlich.
Der Bürgermeister
CDU-Fraktion im Stadtrat Schmölln
Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Schmölln
SPD-Fraktion im Stadtrat Schmölln
Fraktion Neues Forum im Stadtrat Schmölln
Fraktion Bürger für Schmölln im Stadtrat Schmölln
Steffen Plaul, fraktionslos (FDP)