Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Baumaßnahmen
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben. Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Nähere Informationen zu Sondernutzungen entnehmen Sie bitte der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmölln.
Bearbeitungsgebühren
Verwaltungskosten: 14 EUR je 15 Minuten Bearbeitungszeit zzgl. Sondernutzungsgebühren gem. Sondernutzungsgebührensatzung
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Sondernutzung für Baumaßnahmen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (78 KB)