Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen

Soweit in der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmölln nichts anderes bestimmt ist, bedarf der Gebrauch der Straßen, Gehwege, sonstigen Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Stadt Schmölln. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, um die Erlaubnis zu einer Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Nähere Informationen zu Sondernutzungen entnehmen Sie bitte unserer Sondernutzungssatzung.

Bearbeitungsgebühren

Verwaltungskosten: 14,00 EUR je 15 Minuten Bearbeitungszeit zzgl. Sondernutzungsgebühren gem. Sondernutzungsgebührensatzung.
 

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Sondernutzung für Werbung etc. - Informationen nach Art. 13.pdf (27 KB)

Antrag