Hundesteuer-Abmeldung - Thüringen
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes,
- bei Namensänderung des Hundehalters,
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Bitte senden Sie uns in diesem Zusammenhang auch die Hundemarke zurück und fügen Sie wenn möglich die tierärztliche Bescheinigung bei.
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Hundeanmeldung_abmeldung - Informationen nach Art. 13.pdf (315 KB)