Wichtige Information zum Zahlungsempfänger „Stadt Schmölln“

Bild Überweisung

Ab 5. Oktober 2025: Neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung – bitte „Stadt Schmölln“ als Kontoinhaber korrekt angeben

In Umsetzung der EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886) trat mit Wirkung zum 5. Oktober 2025 die verpflichtende Empfängerüberprüfung in Kraft. Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers genau mit den bei der Empfängerbank gespeicherten Daten zusammenpassen. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und Sie erhalten einen Hinweis. Dadurch sollen Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern vermieden und Betrug verhindert werden.

Um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen und Überweisungen für Steuern, Abgaben, Kindergartenbeiträge uvm. auch weiterhin auf das Konto der Stadt Schmölln eingehen, bitten wir Sie, ab dem 05.10.2025 auf die korrekte Schreibweise des Kontoinhabers zu achten. Als Kontoinhaber ist ausschließlich die „Stadt Schmölln“ anzugeben. Die IBAN bleibt unverändert.

Es wird außerdem darum gebeten, gespeicherte Überweisungsvorlagen und eingerichtete Daueraufträge für wiederkehrende Zahlungen dahingehend zu überprüfen und ggf. die Änderung des Empfängernamens auf „Stadt Schmölln“ vorzunehmen.

Es geht auch einfacher: Sie können fällige Zahlungen auch im Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Änderungen werden dann künftig automatisch berücksichtigt.

Nutzen Sie dafür hierfür gern dieses Formular.