Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindereinrichtung

In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden. Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Wohnort oder in einem anderen Ort zu wählen. Mit diesem Antrag machen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gemäß § 2 (1) ThürKitaG geltend.

Nähere Informationen zu den Kita-Gebühren entnehmen Sie bitte unseren Satzungen der Kindertageseinrichtungen.

Bearbeitungsgebühren

gebührenfrei

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Kita-Verwaltung - Informationen nach Art. 13.pdf (27 KB)

Antrag