Baumfällgenehmigung

Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen:
1. Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen
2. Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes. 

Weitere Informationen finden Sie in der Baumschutzsatzung der Stadt Schmölln.
 

Bearbeitungsgebühren

- 50 EUR für den ersten Baum
- 5 EUR für jeden weiteren Baum im Antrag
 

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Baumfällgenehmigungen - Informationen nach Art. 13.pdf (76 KB)

Antrag