Baumfällgenehmigung
Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen:
- Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen“
- Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes
Weitere Informationen finden Sie in der Baumschutzsatzung der Stadt Schmölln.
Bearbeitungsgebühren
- 50 EUR für den ersten Baum
- 5 EUR für jeden weiteren Baum im Antrag
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Baumfällgenehmigungen - Informationen nach Art. 13.pdf (76 KB)