Gewerbe-Ummeldung

Wenn Sie ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt (§ 14 GewO) durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

Bearbeitungsgebühren

15,00 EUR

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Gewerbeanzeigen_Informationen_nach_Art._13_14.pdf (385 KB)

Antrag