Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz
Die Stadt Schmölln stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Nationalität und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt.
Bearbeitungsgebühren
- 8,00 EUR
- bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Meldebescheinigungen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (29 KB)