Parkerleichterungen (orange) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO können einen Ausweis über Parkerleichterungen erhalten.
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Parkausweise für schwerbehinderte Menschen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (77 KB)