Parkkarten für Handwerker, soziale Dienste und Behörden
Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen. Mit diesem Antrag einer Parkkarte für Handwerker, soziale Dienste und Behörden können Sie eine solche Ausnahmegenehmigung für die maximale Dauer von einem Jahr erhalten.
Bearbeitungsgebühren
Gem. Ziffern 264.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- 1 Tag: 15,00 EUR, 1 Woche: 25,00 EUR, 1 Monat: 45,00 EUR, 3 Monate: 60,00 EUR, 6 Monate: 80,00 EUR, 12 Monate: 100,00 EUR