Parkkarten für Handwerker, soziale Dienste und Behörden

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen. Mit diesem Antrag einer Parkkarte für Handwerker, soziale Dienste und Behörden können Sie eine solche Ausnahmegenehmigung für die maximale Dauer von einem Jahr erhalten.

Bearbeitungsgebühren

Gem. Ziffern 264.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- 1 Tag: 15,00 EUR, 1 Woche: 25,00 EUR, 
1 Monat: 45,00 EUR, 3 Monate: 60,00 EUR, 6 Monate: 80,00 EUR, 12 Monate: 100,00 EUR
 

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Parkkarten für Handwerker soziale Dienste und Behoerden - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (27 KB)

Antrag