Weitere Ausnahmegenehmigungen

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Bearbeitungsgebühren

Gem. Ziffern 264.5, 264.6, 264.7, 271 und 399 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Ausnahme von Verboten: 1 Tag: 15,00 EUR, 1 Woche: 30,00 EUR, 12 Monate: 150,00 EUR

- Transporte Sonn- u. Feiertage: 1 Tag: 50,00 EUR, 1 Monat: 150,00 EUR, 12 Monate: 500,00 EUR

- Gurt-/Helmpflicht: 20,00 EUR

- Ferienreiseverordnung:  1 Tag: 50,00 EUR, 1 Monat: 100,00 EUR, 2 Monate: 150,00 EUR

- für nicht aufgeführte Maßnahmen: 14 EUR je angefangene 15 Minuten
 

Antrag