Erinnerung an den Steuertermin 15. Februar 2026 für Schmölln

Steuern -Teaserbild - Hände einer Frau am Taschenrechner

Achtung – Änderung für die ehemalige Gemeinde Dobitschen

Schmölln:

Die Stadtkasse Schmölln erinnert an die Zahlung der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung zum 15. Februar 2026.

Bei Ihrer Überweisung geben Sie unbedingt das Kassenzeichen lt. aktuellem Steuerbescheid an. Die bekannten Bankverbindungen der Stadt Schmölln finden Sie auf dem aktuellen Steuerbescheid. Bei bereits erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Ehemalige Gemeinde Dobitschen:

Zu den Grundsteuern A und B sowie den Gewerbesteuervorauszahlungen der ehemaligen Gemeinde Dobitschen werden in nächster Zeit gesonderte Bescheide mit neuer Bankverbindung, Zahlungsziel (Fälligkeitstermin) und neuem Kassenzeichen versendet. Bitte passen Sie vorhandene Daueraufträge an. Vorliegende SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Die Abbuchung erfolgt hier automatisch zum entsprechenden Fälligkeitstermin.

Sollten die offenen Forderungen nicht bis zum Fälligkeitstermin auf dem Konto der Stadt Schmölln eingegangen sein, wird das Mahnverfahren eröffnet. Dabei müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge nach ThürVwZVGKostO und Abgabenordnung (AO) § 240 erhoben werden.

Öffnungszeiten der Stadtkasse:

Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

Nutzen Sie auch zukünftig die Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wie z. B. Sepa-Lastschriftmandat, Überweisung und Kartenzahlung. Das Team der Stadtkasse berät Sie gern dazu.

 

Stadtkasse, Stadtverwaltung Schmölln