Beantragung von Fischereischeinen jetzt digital über ThAVEL möglich

Fischereischein beantragen - Übersichtsbild (ChatGPT)

Ab sofort ist der ThAVEL-Onlineprozess zur Beantragung von Fischereischeinen auf der Webseite der Stadt Schmölln neu eingebunden

Ab sofort ist der ThAVEL-Onlineprozess zur Beantragung von Fischereischeinen auf der Webseite der Stadt Schmölln neu eingebunden. Bürgerinnen und Bürger finden den Service unter
„Formulare und Anliegen → Gewerbeamt → Fischereischein“.

Mit der digitalen Antragstellung über ThAVEL wird das Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Bereits während des Online-Antrags kann der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung als PDF oder Bild hochgeladen werden. Dadurch ist eine schnellere Bearbeitung im Gewerbeamt möglich. Der Fischereischein wird im Anschluss vorbereitet und kann direkt im Gewerbeamt abgeholt werden, was die Wartezeiten vor Ort deutlich verkürzt. Zur Abholung ist lediglich ein aktuelles Lichtbild mitzubringen, das auf den Fischereischein aufgeklebt wird. Die Gebühr kann bequem per EC-Karte bezahlt werden, eine Barzahlung ist weiterhin möglich.

Hintergrund zum Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt aufgrund der Fischereischeinpflicht einen gültigen Fischereischein. Dieser wird auf Antrag von der für den Wohnort zuständigen Fischereibehörde ausgestellt, sofern eine Fischerprüfung bestanden wurde oder gesetzliche Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Prüfung entbehrlich machen. Zusätzlich ist für das Angeln in einem konkreten Gewässer ein Erlaubnisschein erforderlich, der beim jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter einzuholen ist.

Die Gebühren für den Fischereischein richten sich nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer und beinhalten bereits die Fischereiabgabe. Sie betragen:

  • Jahresfischereischein: 18,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein: 45,00 Euro
  • Zehnjahresfischereischein: 70,00 Euro
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 245,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 12,00 Euro
  • Vierteljahresfischereischein: 25,00 Euro
  • Zweitschrift: 8,00 Euro

Die Gebühr ist bei der Abholung des Fischereischeins im Gewerbeamt bar oder per EC-Karte zu entrichten. Sobald der Fischereischein zur Abholung bereitliegt, erhalten Antragstellende eine Benachrichtigung per E-Mail sowie über ihr ThAVEL-Konto bzw. die Bund-ID.

Bei der Abholung mitzubringen sind: ein Lichtbild für den Fischereischein, einen Personalausweis oder Reisepass, um die Identität prüfen zu können.

„Uns ist wichtig, dass Verwaltungswege so einfach und verständlich wie möglich sind. Durch den neuen Online-Antrag über ThAVEL sparen Antragstellende Zeit und können ihren Fischereischein vorbereitet und ohne lange Wartezeiten im Gewerbeamt abholen“, so Bürgermeister Sven Schrade.