Kandidatinnen und Kandidaten für den Seniorenbeirat der Stadt Schmölln gesucht

Beispielbild Seniorenbeirat - Bild von pressfoto auf Magnifica

Engagieren Sie sich für die Interessen älterer Menschen in unserer Stadt!

Ab September 2026 sind im Seniorenbeirat der Stadt Schmölln drei Sitze neu zu besetzen. Deshalb ruft die Stadt Schmölln alle in Schmölln tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen – einschließlich der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Organisationen – dazu auf, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt vorzuschlagen.

Auch interessierte Einzelpersonen können sich bewerben.

Wer kann kandidieren?

Mitglied des Seniorenbeirats kann werden, wer

  • Bürgerin oder Bürger der Stadt Schmölln und wahlberechtigt ist,
  • von einem in Schmölln tätigen Verein, Verband oder einer Vereinigung vorgeschlagen wird, deren Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen oder sonstigen Interessen älterer Menschen fördert,

oder

  • sich als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber für eine aktive Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert.

Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat setzt sich für die Belange älterer Menschen in Schmölln ein und vertritt deren Interessen gegenüber der Stadt. Zu seinen Aufgaben gehören (nach § 3 Abs. 2 ThürSenMitwBetG) unter anderem:

  • Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren zu sein (gemäß § 1 Abs. 4),
  • den Stadtrat und die Stadtverwaltung in seniorenrelevanten Fragen zu beraten,
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu erarbeiten,
  • den Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern der Seniorenarbeit zu unterstützen,
  • die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen bei kommunalen Entscheidungen zu stärken,
  • Initiativen älterer Bürgerinnen und Bürger zu begleiten und zu fördern sowie
  • als Interessenvertretung für hilfe- und ratsuchende Seniorinnen und Senioren zu wirken.

Darüber hinaus besitzt der Seniorenbeirat ein Vorschlagsrecht für die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bzw. den ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Landkreises Altenburger Land (nach § 4 Abs. 1 ThürSenMitwBetG) und arbeitet eng mit dieser Stelle zusammen.

Der Seniorenbeirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die aktuelle Wahlperiode endet mit der Legislatur des Stadtrates im Juni 2029.

So können Sie sich bewerben

Wahlvorschläge und Bewerbungen sind unter Angabe von

  • Name und Vorname,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer,
  • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

sowie einer kurzen Darstellung Ihrer Motivation für das Ehrenamt einzureichen.

Einreichungsfrist: 15. September 2026

Die Unterlagen können eingereicht werden:

per Post:

Stadtverwaltung Schmölln
Hauptamt – Stadtratsbüro
Markt 1
04626 Schmölln

oder per E-Mail an: stadtratsbuero@schmoelln.de

Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Ideen und Ihr Engagement ein und gestalten Sie die Seniorenarbeit in Schmölln aktiv mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!