
Einsendeschluss ist Dienstag, der 07. Oktober 2025
Einer langjährigen Tradition folgend werden auch in diesem Jahr wieder bis zu drei Ehrenpreise der Stadt Schmölln zur öffentlichen Anerkennung von besonderen Leistungen im Ehrenamt vergeben.
Diese Ehrung ist eine Würdigung für Menschen, die sich in herausragender Weise ehrenamtlich auf den Gebieten Soziales, Sport, Kunst, Kultur, Umwelt oder sonstiger Art für die Entwicklung unserer Stadt engagieren.
Der Ehrenpreis wird an eine Einzelperson, Verein oder Personengruppe verliehen. Voraussetzung ist, dass diese in der Stadt Schmölln und/oder ihren Ortsteilen wohnen, einen Großteil ihres Lebens hier verbracht oder in ihrem Wirken einen regelmäßigen Bezug zur Stadt Schmölln haben.
Der Ehrenpreis ist mit je 300,00 Euro dotiert.
Als Jury für die Vergabe fungiert der Stadtrat der Stadt Schmölln, welcher in nichtöffentlicher Beratung über die endgültige Preisverleihung entscheidet.
Sie sind hiermit aufgerufen, Vorschläge für die Vergabe des Ehrenpreises 2025
bis zum Dienstag, dem 07. Oktober 2025,
bei der Stadtverwaltung Schmölln, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Markt 1 in 04626 Schmölln
einzureichen.
Dies ist neben der Papierform auch auf elektronischem Wege möglich unter E-Mail: presse@schmoelln.de.
Dem Vorschlag sind insbesondere eine Aufstellung der besonderen Verdienste sowie eine aussagekräftige Begründung für die Preiswürdigkeit beizufügen. Eingereichte Vorschläge ohne ausreichende Begründung sowie nach der Einreichungsfrist eingegangene Vorschläge werden nicht berücksichtigt.