
Fristen bitte beachten.
Vereine und Verbände, die von der Stadt Schmölln einen Zuschuss im Rahmen des Budgets des Sozialausschusses erhalten möchten, müssen ihre Anträge fristgerecht einreichen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Schmölln.
Die Richtlinie regelt: Allgemeine Bestimmungen für die Gewährung von Förderleistungen, den Gegenstand der Förderung sowie das Antragsverfahren.
Wichtig: Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der nächsten Sitzung des Sozialausschusses bei der Stadt Schmölln eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
Alle notwendigen Formulare für die Beantragung sowie für den Nachweis der Verwendung eines Zuschusses stehen auf der Homepage der Stadt unter www.schmoelln.de > Bürgerservice > Formulare und Anliegen.