Wichtige Information zur Eingemeindung von Dobitschen

Dobitschens Bürgermeister Björn Steinicke und Schmöllns Bürgermeister Sven Schrade bei der Vertragsunterzeichung an einem Tisch im Büro des Schmöllner Bürgermeisters

Bitte beachten. Die Eingemeindung findet zum 01.01.2026 statt

1. Information zur Straßenumbenennung

Aufgrund von Straßennamendopplungen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025 beschlossen, folgende Straßen ab 01.01.2026 umzubenennen:

  • Lange Gasse: Langer Weg
  • Teichstraße Nr. 1 bis Nr. 5: Am Plaitzer Nr. 1 bis Nr. 5
  • Teichstraße ab Nr. 6: Kirchberg ab Nr. 5
  • Bahnhofstraße Nr. 1 bis Nr. 12: Am Wasserschloss Nr. 1 bis Nr. 12
  • Bahnhofstraße Nr. 13 bis Nr. 26: Pfarrberg Nr. 13 bis Nr. 26
  • Bahnhofstraße Nr. ab Nr. 26A: Kornhausstr. ab Nr. 26A
  • Straße der Einheit: Dobitschener Straße 
  • Berggasse: Am Berg
    Kornhausstraße 1 – 4 bleibt.

2. Information des Einwohnermeldeamtes

Alle Einwohner der Gemeinde Dobitschen mit den Ortsteilen Pontewitz, Meuscha und Rolika können ab 06.01.2026 ihre Adressen auf Ihren Ausweisdokumenten umschreiben lassen.

Dies ist im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmölln zu folgenden Zeiten möglich:

Öffnungszeiten:

Montag:                      09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:                    09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:                    geschlossen
Donnerstag:                09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag:                       09:00 – 12:00 Uhr

Zudem wird eine Sonderöffnungszeit eingerichtet:

Samstag, 24.01.2026, 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 27.01.2026, 18:00 – 20:00 Uhr

Hinweis:

Zur Adressänderung müssen alle ausgestellten Dokumente mitgebracht werden (Reisepass, Personalausweis, vorläufige Dokumente).
Bei Verheirateten ist ausreichend, wenn ein Ehegatte unter Vorlage der Dokumente des (nicht anwesenden) Ehepartners die Änderung für alle Familienmitglieder vornehmen lässt.
Die Änderung der Dokumente im Einwohnermeldeamt erfolgt kostenfrei

Die Umschreibung der Ausweisdokumente Voraussetzung für viele andere Änderungen ist. So ist beispielsweise eine Vorlage bei der Bank erforderlich, zudem sind die Anmeldung von Kraftfahrzeugen oder auch die Umschreibung von KFZ-Zulassungsdokumenten erst nach einer Änderung der Ausweisdokumente möglich.

3. Information zur Umschreibung der Kfz-Zulassung

Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses der Stadt Schmölln vom 02.12.2025 werden die Kosten für die Umschreibung der Fahrzeugzulassungen auf Antrag erstattet. Antragsformulare sind im Bürgerservice, Amtsplatz 3 in Schmölln oder auf der Homepage www.schmoelln.de unter „Formulare und Anliegen“ erhältlich. Telefonische Rückfragen hierzu richten Sie bitte an Tel. 034491 76-0.

Für die Umschreibung der Kfz-Zulassung ist das Landratsamt Altenburger Land, FD Straßenverkehr, Martin-Luther-Straße 1a, 04600 Altenburg zuständig. Die Kfz-Ummeldung ist persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung oder online möglich.

Dafür halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis mit aktueller Anschrift
  • Aktuelles TÜV-Gutachten (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
  • Vollmacht für Adressänderung mit Ausweiskopie des Halters (wenn Halter nicht selbst kommen kann), hierbei muss sich der Bevollmächtigte selbst ebenfalls ausweisen

4. Hinweise für Gewerbetreibende der Stadt Schmölln

Die Änderung der Anschrift der Betriebsstätte aufgrund der Gebietsreform (Straßenname und / oder Ortsname) ist kein ummeldepflichtiger Vorgang im Sinne der Gewerbeordnung.

Gewerbetreibenden wird jedoch auf Wunsch und kostenfrei für ihre Unterlagen vom Gewerbeamt eine Ummeldung ausgestellt. Diese wird dann zentral vom Gewerbeamt an andere öffentliche Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer, IHK, Berufsgenossenschaft) weitergeleitet entsprechend den Vorgaben § 14 Abs. 8 GewO.

Rückfragen hierzu bitte per E-Mail an gewerbeamt@schmoelln.de oder telefonisch unter 034491 76-192.

J. Meyer
Leiterin Ordnungsamt